Elektro- und Elektronikgerätegesetz - DIHK-Broschüre aktualisiert

Die DIHK hat für die EU und auch für europäische Drittstaaten ihre Veröffentlichung "Elektronikschrottentsorgung in Europa 2023" aktualisiert, um Ihnen einen Überblick über 34 europäische Länder zu geben. Damit können Sie sehen, ob Sie den Regelungen der Elektronikschrottbestimmungen unterliegen und welche Pflichten für Hersteller, Importeure und den Handel bestehen. Auf 81 Seiten finden Sie Antworten auf viele Fragen, z.B. Gibt es eine nationale Registrierungsstelle? Müssen Endverkäufer Geräte zurücknehmen? Sind Entsorgungsbeiträge zu zahlen oder Meldepflichten zu erfüllen?
Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sog. WEEE-Richtlinie), welche die Richtlinie 2002/96/EG abgelöst hat. Ziel des Gesetzes ist es dabei, die schädlichen Auswirkungen der Entstehung und Bewirtschaftung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten(EAG) zu vermeiden oder zu verringern, die Gesamtauswirkungen der Ressourcennutzung zu reduzieren und die Effizienz der Ressourcennutzung zu steigern.
Das ElektroG legt konkrete Pflichten für die Hersteller der Produkte, den Handel, die Kommunen, die Besitzer von EAG sowie die Entsorger fest. Die Bürgerinnen und Bürger sind nach dem ElektroG verpflichtet, ihre EAG einer vom Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Im Rahmen der dem ElektroG zugrundeliegenden Strukturen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) für die Einrichtung und den Betrieb von Sammelstellen zuständig. Die Abgabe der EAG bei den örE ist seit Inkrafttreten des ElektroG kostenlos. Die Hersteller sind in Ausübung ihrer Produktverantwortung für die Rücknahme der EAG verantwortlich. Dies beinhaltet insbesondere die Organisation der Abholung der EAG bei kommunalen Sammel- bzw. Übergabestellen und ihre ordnungsgemäße Entsorgung.
Fakten zum ElektroG:
  1. Offener Anwendungsbereich (Open Scope): Alle elektrischen und elektronischen Geräte fallen in den Anwendungsbereich, sofern sie nicht explizit durch einen gesetzlichen Ausnahmetatbestand ausgeschlossen sind. So können z.B. auch Möbel und Bekleidung mit elektrischen Funktionen registrierungspflichtig werden. 
  2. Kategorien: Es gibt 6 Kategorien, für deren Abgrenzung es (auch) maßgeblich auf die Gerätegröße ankommt. 
  3. Gerätearten: In Zusammenarbeit mit den regelsetzenden Herstellergremien erfolgt eine Unterteilung in 17 Gerätearten.
Die Stiftung elektro-altgeräte register (ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland. Zu allen Themen hat die Stiftung EAR umfangreiche Informationen auf ihrer Webseite veröffentlicht.