Batteriegesetz - neue EU-Verordnung in 2023 erwartet

Im Frühjahr 2023 wird die europäische Batterierichtlinie voraussichtlich zur Verordnung und diese wird stufenweise bis 2030 umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind die Ausdehnung auf den gesamten Lebenszyklus von Batterien und die Einbeziehung aller Batterietypen. Dadurch werden alle Unternehmen, die irgendetwas mit Li-Ionen-Batterien zu tun haben, sich mit der Gesetzgebung beschäftigen müssen – von Einzelhändlern, die Hörgeräte verkaufen, bis zu Autodemontageunternehmen. Wichtige Punkte sind die Entnahme von Batterien aus Geräte, die (digitale) Kennzeichnung von Batterien sowie Sammelquoten.
Durch das Batteriegesetz (BattG) wird europäische Batterie­richtlinie 2006/66/EG in deutsches Recht um, eine flächendeckende Rücknahme und hochwertiges Recycling von Batterien sicherzustellen. Hierfür werden Hersteller von Batterien verpflichtet durch eigene Rücknahmesysteme Batterien zurückzunehmen. Es gibt nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme am Markt. Die bisherigen Regelungen zum Gemeinsamen Rücknahmesystem sind ersatzlos entfallen. Es gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammen­setzung oder Verwen­dung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beige­fügt sind. Das Gesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Hersteller von Batterien bei der stiftung ear registriert sein. Sie ist die gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG. Neben der Registrierungspflicht beinhaltet das Gesetz unter anderem erweiterte Kennzeichnungs- und Hinweispflichten und das Verbot von Cd-haltigen Batterien.
Das Geschäftsfeld Elektromobilität wird den Kreis der betroffenen Unternehmen in Zukunft weiter vergrößern.
Quelle: stiftung ear