Industriemeister/-in - Fachrichtung Metall
Zielgruppe
Als geprüfte Industriemeisterin bzw. geprüfter Industriemeister der Fachrichtung Metall übernehmen Sie technische Fach- und Führungsaufgaben in Fertigung, Montage und Betriebserhaltung. Sie planen und steuern Produktionsprozesse, verantworten Qualitätssicherung, Kostenkontrolle, Arbeitssicherheit und Umweltschutz und sind zudem in der Ausbildung tätig. Einsatzmöglichkeiten bestehen in Unternehmen verschiedener Branchen, insbesondere in der Metallverarbeitung, im Maschinen- und Fahrzeugbau.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird zugelassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann,
oder - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis*
oder - eine mindestens vierjährige Berufspraxis* nachweisen kann.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird zugelassen, wer- den Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, innerhalb der letzten fünf Jahre abgelegt hat,
und - mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis* zu den oben genannten Fällen nachweisen kann.
Vor Beginn der letzten Prüfungsleistung ist zudem der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung (s. Verordnung § 2 Absatz 2) nachzuweisen.*Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/ einer Geprüften Industriemeisterin gemäß § 1 Abs. 3 haben. - eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann,
- Anmeldung
Wichtige Hinweise
Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung:-
Ohne vorliegende Zulassungsbestätigung können Anmeldungen, die bis zur Anmeldefrist des Prüfungstermins bei der IHK für Rheinhessen eingehen, nicht berücksichtigt werden.
-
- Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt nach der Anmeldung fällt eine Gebühr von 40,00 € zzgl. ggf. Kosten für bestellte Aufgaben an. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.
Prüfungstermine
| Anmeldeschluss / Zulassungsschluss | Prüfungstermine |
|---|---|
| 5. Januar (Frühjahrsprüfung) | Frühjahr 2027 29./30. April (Fachübergreifende Basisqualifikation) 20./21. Mai (Handlungsspezifische Qualifikation) |
| 5. Juli (Herbstprüfung) | Herbst 2026 05./06. November (Fachübergreifende Basisqualifikation) 19./20. November (Handlungsspezifische Qualifikation) |
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 850,00 EUR.
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
Eine Förderung ist durch das Aufstiegs-BAföG sowie dem Aufstiegsbonus möglich.
Prüfungsablauf
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
- Gliederung
Der Prüfungsteil der Fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft.(1) Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Es werden drei funktionsfeldbezogene und die Handlungsbereiche integrierende Situationsaufgaben unter Berücksichtigung der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen gestellt. Zwei der Situationsaufgaben sind schriftlich zu lösen, eine Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen Fachgespräches.(2) Handlungsspezifische QualifikationenFolgende Qualifikationsschwerpunkte:- Handlungsbereich "Technik":
- Betriebstechnik
- Fertigungstechnik
- Montagetechnik
- Handlungsbereich “Organisation”
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich “Führung und Personal”
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement
- Handreichungen
Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)* Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten.
- Rahmenstoffplan
Erhältlich beim DIHK-Verlag.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Prüfungsaufgaben von früheren Prüfungen sind erhältlich bei der DIHK-Bildungs-GmbH.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.