Aufstiegsbonus I

Wer erhält den Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I wird für alle Personen gewährt, die alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen
  • eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • einen erworbenen Abschluss, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird (Überprüfung durch die IHK),
  • die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer) in Rheinland-Pfalz oder – sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann – in einem anderen Bundesland abgelegt haben.
  • Für Prüfungen außerhalb von Rheinland-Pfalz: Der Beschäftigungsort und der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz. Bindend ist hier das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses.
  • Für Prüfungen innerhalb von Rheinland-Pfalz: Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz. Bindend ist hier das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses.
Hinweise: Für Anträge, bei denen die Prüfung innerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurde, beträgt die Frist vier Monate nach Bestehen der Prüfung. Für Anträge, bei denen die Prüfung bei einer Kammer in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, beträgt die Frist zwölf Monate nach Bestehen der Prüfung. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei der zuständigen IHK.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Welche IHK ist für mich zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Kammerbezirk der ständige Erstwohnsitz bzw. das Beschäftigungsverhältnis liegt. Mit dem Kammerfinder können Sie die zuständige IHK ermitteln.
  • IHK für Rheinhessen (Einzugsgebiete Alzey, Bingen, Mainz, Worms)
  • IHK für die Pfalz (Einzugsgebiete Ludwigshafen, Kaiserlautern, Landau, Pirmasens)
  • IHK Koblenz (Einzugsgebiete Altenkirchen, Bad Kreuznach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Cochem, Idar-Oberstein, Koblenz, Mayen, Montabaur, Neuwied, Simmern)
  • IHK Trier (Einzugsgebiete Bernkastel-Wittlich, Bitburg-Prüm, Trier-Saarburg, Trier, Vulkaneifel)

Wie erhalte ich den Aufstiegsbonus I?

  1. für Prüfungen, die innerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurden, gilt:
    Die Begünstigten werden von der IHK für Rheinhessen ermittelt, festgestellt und informiert. Der Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus I ist vollständig elektronisch auszufüllen und mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bis vier Monate nach dem Datum des Prüfungszeugnisses per Post bei der IHK für Rheinhessen persönlich unterschrieben einzureichen.
  2. für Prüfungen, die außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurden, gilt:
    Personen, die vor einer anderen Kammer bzw. einer zuständigen Stelle in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz die Prüfung erfolgreich nach dem 1. Januar 2017 abgelegt haben, können bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer in Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus I stellen. Sie müssen Ihr Prüfungszeugnis innerhalb von zwölf Monaten nach Feststellung des Prüfungsergebnisses der IHK für Rheinhessen vorlegen. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich in diesen Fällen danach, in welchem Kammerbezirk der ständige Erstwohnsitz bzw. das Beschäftigungsverhältnis liegt. 
Der Antrag muss elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben sowie mit den notwendigen Unterlagen (Zeugnis, erweiterte Meldebescheinigung, Bescheinigung Arbeitgeber) per Post bei der IHK für Rheinhessen eingehen.

Wo finde ich das Antragsformular?

Hinweise: Nur vollständige und elektronisch ausgefüllte Anträge, die handschriftlich unterzeichnet auf dem Postweg bei der IHK eingehen, zuzüglich benannter Anlagen können berücksichtigt werden.

Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die IHK für Rheinhessen prüft nach Eingang Ihren Antrag und entscheidet über diesen. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung nach postalischem Eingang, eventuell mit der Aufforderung, weitere Nachweise zeitnah einzureichen. Liegt Ihr Antrag vollständig vor und ist nichts weiter einzureichen, dann bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie brauchen dann nichts weiter zu tun. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrages einen schriftlichen Zuwendungsbescheid per Post. Wenn Sie Ihren Bescheid erhalten haben, gilt eine gesetzliche Widerspruchsfrist von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist – erfolgt bei positivem Bescheid - die Auszahlung des Aufstiegsbonus auf das angegebenen Konto. In der Regel erfolgt die Auszahlung frühestens vier Wochen nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides.
Bei Vorliegen der Antragsvoraussetzungen gibt sie das Ergebnis an das zuständige Wirtschaftsministerium RLP weiter und zahlt Ihnen den Aufstiegsbonus I nach Eingang der Mittel aus. In der Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung.

Was muss ich noch beachten?

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Der Aufstiegsbonus I ist nach Prüfung durch das Ministerium der Finanzen mangels einschlägiger ertragssteuerlicher Einkunftsart weder besteuerbar noch auf die im Rahmen der Fortbildungsausbildung ggf. als so genannte Werbungskosten geltend gemachten Fortbildungskosten anzurechnen.
Der Aufstiegsbonus ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz auf welches kein Rechtsanspruch besteht.