Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
Zielgruppe
Wer ausbilden will, muss neben der persönlichen und fachlichen Eignung auch über berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach dieser Verordnung verfügen.
Man gilt als Ansprechperson für die Auszubildende als auch für die Ausbildung verantwortlich. Die Ausbildereignungsprüfung (umgangssprachlich „Ausbilderschein“) ist bundesweit eine einheitliche Qualifikation.
Zulassung und Anmeldung
- Zuständigkeit
Die IHK für Rheinhessen ist für Sie zuständig, wenn Ihr Wohnort und/oder der Sitz Ihres Arbeitgebers und/oder der Sitz Ihres Lehrgangsanbieters
im Kammerbezirk Rheinhessen liegt.Ihre zuständige IHK finden Sie auch über den IHK-Finder. - Zulassungsvoraussetzungen
Für die Ausbildereignungsprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.Mit Bestehen der AEVO-Prüfung ist man nicht automatisch ausbildungsberechtigt. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) fordert in den §§ 29 f BBiG zusätzlich vom Ausbildungspersonal die jeweils notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie die persönliche Eignung. Die Eignung des Unternehmens als Ausbildungsbetrieb sowie die Eignung der von der Firma benannten Ausbildungskräfte überprüft die IHK-Ausbildungsberatung.
- Anmeldung
Über das Fortbildungsinfocenter werden Ihnen nach Eingabe der Kontaktdaten die buchbaren Prüfungstermine angezeigt.Sollten Sie bereits durch eine vorherige Fortbildung einen Zugang zum Portal haben, loggen Sie sich bitte in diesem Fall direkt im
Fortbildungsinfocenter ein.Personen mit bestimmten Abschlüssen können gemäß der Prüfungsordnung auf Antrag vom schriftlichen Teil befreit werden.
Im Falle der beantragten Befreiung ist das Fortbildungszeugnis
bei der Anmeldung als PDF-Datei hochzuladen. - Rücktritt & Wiederholung
Bei Rücktritt von der Prüfung sowie Verschiebung des Prüfungstermins nach erfolgter Anmeldung wird eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 40,00 Euro erhoben. Die Gebühr für eine Wiederholungsprüfung beträgt 50 % der jeweiligen Prüfungsgebühr.Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.Eine nicht bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in einem der beiden Prüfungsteile befreit werden, wenn er darin in einer vorangegangenen Prüfung mindestens 50 von 100 Punkten erreicht hat und sich innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tage der Beendigung der nicht bestandenen Prüfung an, zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Prüfungstermine
Die schriftliche und die praktische Prüfung werden an verschiedenen Tagen in der IHK stattfinden. Grundsätzlich wird im Januar und August nicht geprüft.
Den verbindlichen Termin für Ihren jeweiligen Prüfungsteil erhalten Sie etwa vier Wochen vor Prüfungsbeginn. Die Einladung wird Ihnen sowohl per Post als auch online im Fortbildungsinfocenter bereitgestellt.
| Monat / Anmeldeschluss* | Prüfungstermine |
|---|---|
| November 2026 (20. September) |
2. / 3. / 4. November
schriftlicher Prüfungsteil
9. / 10. / 11. November
praktischer Prüfungsteil |
| Dezember 2026 (18. Oktober) |
30.11. / 1. / 2. Dezember
schriftlicher Prüfungsteil
3. / 4. / 7. Dezember
praktischer Prüfungsteil |
| Februar 2027 (27. Dezember 2026) |
1. / 2. / 3. Februar
schriftlicher Prüfungsteil
4. / 5. / 9. Februar
praktischer Prüfungsteil |
| März 2027 (17. Januar) |
1. / 2. März
schriftlicher Prüfungsteil
3. / 4. März
praktischer Prüfungsteil |
Weitere Prüfungsmonate (ab April 2027) werden veröffentlicht, wenn diese zur Anmeldung möglich sind.
*Bitte beachten Sie den Hinweis zum Anmeldeschluss: Die Anzahl der Prüfungsplätze ist begrenzt. Sobald alle Plätze vergeben sind, wird die Anmeldung vorzeitig geschlossen.
Zur Beantragung der Bildungsfreistellung nutzen Sie bitte die entsprechende Anerkennungsziffer für Ihre Fortbildung.
Prüfungsgebühr
Prüfungsgebühr gesamt beträgt 150,00 Euro
(das entspricht jeweils 75,00 Euro pro Prüfungsteil)
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
(das entspricht jeweils 75,00 Euro pro Prüfungsteil)
Info über Zusammensetzung Prüfungsgebühren
Gebührentarif der IHK für Rheinhessen (PDF-Datei · 652 KB)
Prüfungsablauf
Die Gesamtprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil.
Die Prüfung wird aufgrund einer bundeseinheitlichen Verordnung in Verbindung mit der allgemeinen Prüfungsordnung durchgeführt.
- Allgemeines
Die Ausbildereignungsprüfung ist die Prüfung, zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Die Verordnung definiert in § 2 diese Eignung als: “Kompetenz zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung in vier Handlungsfeldern:
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen,
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken,
- Ausbildung durchführen und
- Ausbildung abschließen.”
Die Handlungsfelder wurden in der Verordnung mit Kompetenzzielen versehen, die der Rahmenplan wiederum gibt Empfehlungen für Inhalte und Lerntiefen. - Schriftlicher Prüfungsteil
- Dauer der schriftlichen Prüfung: drei Zeitstunden.
- Der schriftliche Teil der Prüfung wird schriftlich in programmierter Form 80 Prüfungsaufgaben (Multiple Choice/Lückentext/Dropdown-Fragen) über digitale Endgeräte durchgeführt.
- Die Prüfungsaufgaben enthalten eine unterschiedliche Anzahl an Antwortalternativen, wobei alle geforderten richtigen Lösungen gefunden werden müssen. (Anzahl der richtigen Lösungen sind vorgegeben)
- Teilpunkte werden nicht vergeben. (Alles-oder-Nichts-Prinzip)
- Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.
Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung stellt das Endergebnis des schriftlichen Prüfungsteils dar.Allgemeine Informationen (Hilfsmittelliste*, Informationen, Prüfungsablauf, Prüfungstermine, Strukturierung)* Erläuterungen zur Hilfsmittelliste:Farbliche Markierungen, Unterstreichungen und Verweise auf andere Gesetzesstellen sind möglich. Ebenso dürfen eigene Klebezettel oder im Handel verfügbare Register mit Beschriftung (z. B. Überschrift des Paragrafen) verwendet werden. Die Hinweise zur Beschriftung der Klebezettel gelten auch für die Normenverweise (ein Normenverweis ist ein Querverweis von einem bestimmten Paragrafen auf einen anderen).Es können keine Hilfsmittel zugelassen werden, die Hinweise, wie z. B. Anwendungsbeispiele, Erklärungen/Erläuterungen, Kommentierungen oder richterliche Entscheidungen und Interpretationen enthalten. - Praktischer Prüfungsteil
Wichtiger Hinweis: Die Strukturvorlage fließt nicht in die Bewertung ein. Deshalb ist ihre Nutzung nicht verpflichtend, dennoch grundsätzlich empfehlenswert.Der praktische Teil der Prüfung setzt sich aus der Präsentation / Rollenspiel / Durchführung einer Ausbildungseinheit usw. und einem Fachgespräch zusammen. In diesem Fachgespräch ist die Auswahl und Gestaltung der praktischen Prüfung zu begründen. Beide Teile der Prüfung fließen jeweils mit 50 % in das Endergebnis ein.
- Dauer der praktischen Prüfung: Insgesamt 30 Minuten.
- Davon für die Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungseinheit 15 Minuten und 15 Minuten für das Fachgespräch.
- Die praktische Prüfung besteht aus der Präsentation einer Ausbildungssituation. Anstelle der Präsentation kann eine Ausbildungssituation auch praktisch durchgeführt werden.
- Sollte sich ein Prüfungsteilnehmer für die Durchführung einer Ausbildungseinheit oder ein Rollenspiel entscheiden, ist von ihm eine Person (siehe § 3 Abs. 1 der Prüfungsordnung) mitzubringen, die die Rolle des Auszubildenden übernimmt. Eine Person aus dem Prüfungsausschuss kann diese Aufgabe nicht übernehmen. Die IHK für Rheinhessen stellt keinen Auszubildenden bereit.
- Die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern.
Die Wahl des Themas sowie ob eine Präsentation oder praktischen Durchführung durchgeführt wird, trifft der Prüfling selbst.Auswahl des praktischen Themas- Die Ausbilder-Eignungsverordnung verlangt, dass der Prüfling eine berufstypische Ausbildungssituation wählt.
- Im Regelfall sollte dies immer eine Einheit aus dem Ausbildungsberuf darstellen, in dem später ausgebildet werden soll.
- Grundsätzlich sollte es aber immer eine Situation aus einem Berufsausbildungsverhältnis sein, da dies der Zielsetzung der Prüfungsordnung entspricht.
- In allen Fällen der praktischen Prüfung ist davon auszugehen, dass es sich um eine Ausbildungssituation aus der betrieblichen Praxis handelt.
Mögliche Ausbildungssituation- Lehr- /Lernprozess zu einem konkreten Lernziel am Arbeitsplatz (praktische Ausbildungseinheit)
- Beurteilungsgespräch
- Kritikgespräch
- Betrieblicher Unterricht
- Einweisung von ausbildenden Fachkräften
- Ausbildungsprojekt
- Einführung eines neuen Ausbildungsberufes im Betrieb
- Planung eines Ausbildungsabschnittes
- usw.
Methoden zur Durchführung des praktischen Prüfungsteils- Präsentation: Eine Präsentation die Darstellung einer Ausbildungssituation ohne Auszubildenden, d.h. der Prüfling stellt dar, wie er die Ausbildungssituation durchführen würde. Wichtig ist hierbei, dass der methodische Ansatz bei dieser Vortragsart erkennbar ist. Es handelt sich also nicht um einen reinen Vortrag.
- Durchführung: Eine Durchführung ist eine praktische Demonstration einer Ausbildungssituation mit einem Auszubildenden, z. B. die Vier-Stufen-Methode.
- Rollenspiel: Als weitere Möglichkeit kommt das Rollenspiel infrage, das sich besonders bei Beurteilungsgesprächen oder Kritikgesprächen anbietet und eine Ausbildungssituation mit zwei Personen darstellt.
Durchführung bzw. Umsetzung des praktischen PrüfungsteilsDie Präsentation sollte folgende inhaltliche Mindestanforderungen erfüllen:- Eröffnung, Vorstellung*
- Beschreibung der Ausgangssituation (Ist-Zustand)
- Problemstellung und Analyse
- Zielformulierung (Soll-Zustand)
- Problemlösung, Alternative, Begründung
*Beginnen Sie die praktische Prüfung immer damit, dass Sie sich vorstellen und dem Prüfungsausschuss eine kurze (1 bis 2 Minuten) Darstellung Ihrer Präsentation geben und beginnen Sie dann mit Ihrer geplanten Ausbildungssituation.Formale Aspekte der Präsentation- Medieneinsatz, Medienumgang
- Präsentationstechnik, Gestik, Mimik, Sprache
- Zeitlicher Rahmen der Präsentation
Die Durchführung der Präsentation muss erkennen lassen, dass der Prüfling die notwendigen berufs- und arbeitspädagogischen Fähigkeiten besitzt.Hinweis zur Internetnutzung in der praktischen AEVO‑Prüfung:
Internet darf nur genutzt werden, wenn eine Webseite oder ein Online‑Inhalt für die Unterweisung erforderlich ist. Eine Kommunikation mit Dritten ist nicht zugelassen. Für die Internetverbindung ist der Prüfling selbst verantwortlich. Es werden nur selbst erbrachte Prüfungsleistungen bewertet. Die Nutzung des Internets ist ausschließlich während des praktischen Prüfungsteils erlaubt.
Vorbereitungslehrgänge
Die Industrie- und Handelskammer selbst bietet keine eigenen Vorbereitungslehrgänge an.
Eine Übersicht von externen Bildungsträgern finden Sie u. a. auf dem Weiterbildungsportal des Landes Rheinland-Pfalz sowie Weiterbildungs-Informations-System.
Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer etc. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Aufgaben früherer Prüfungen sind für die Ausbildereignungsprüfung nicht verfügbar. Eine Testmöglichkeit gibt die IHK AEVO APP.
Zur Vorbereitung kann das IHK-Ausbilderhandbuch als auch AEVO-Methodentraining unterstützen.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der fachlichen Vorbereitung.