Weiterbildung

Aufstiegsbonus I

Aktueller Hinweis für Antragsteller

In der Regel erfolgt die Bearbeitung von Anträgen und die Auszahlung des Aufstiegsbonus I innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Eingang eines vollständig elektronisch ausgefüllten, handschriftlich unterzeichneten und postalisch eingereichten Antrages. Diesem Antrag sind weitere Unterlagen als Kopien beizufügen:                                                                                                                                                                       
  • Eine Kopie des Prüfungszeugnisses, aus dem der Abschluss und das Prüfungsdatum hervorgehen sowie das Niveau, dem der Abschluss im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) bzw. Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) entspricht.                                                                   
  • Eine aktuell ausgestellte, gültige erweiterte Meldebescheinigung. Die Kopie des Personalausweises reicht ebenso wenig aus wie eine einfache oder veraltete Meldebescheinigung. Es muss nachgewiesen sein, dass die antragsstellende Person zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung in Rheinland-Pfalz wohnhaft war.
  • Einen aktuellen Arbeitgebernachweis. Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse oder Ähnliches werden nicht angenommen. Es muss nachgewiesen sein, dass die antragsstellende Person zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung in Rheinland-Pfalz beschäftigt war.                      
Sehr gerne können Sie uns zu Ihrer persönlichen Sendungsverfolgung den Antrag mittels des Postservices "Prio" oder "Einwurf Einschreiben" zukommen lassen, bitte sehen Sie jedoch von einem Einschreiben mit persönlicher Übergabe ab, da Frau Berg nicht jeden Tag im Büro vor Ort ist. Vielen Dank!
Sie erhalten nach dem postalischen Eingang Ihres Antrages eine Benachrichtigung per E-Mail. In Einzelfällen werden Sie in dieser E-Mail zum Nachreichen benötigter Unterlagen aufgefordert. Wir bitten Sie, dies zeitnah zu erledigen. Ist nichts weiter aufgeführt wird Ihr Antrag bearbeitet. Sie brauchen dann nichts weiter zu tun. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrages per Post einen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Bescheid erhalten haben, gilt eine gesetzliche Widerspruchsfrist von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt – bei positivem Bescheid – die Auszahlung des Aufstiegsbonus I auf das angegebene Konto ebenfalls innerhalb von vier Wochen.                                                  

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Mit dem Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000,- Euro wird die Bereitschaft gewürdigt, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Aufstiegsbonus soll Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land Rheinland-Pfalz dem Fachkräftemangel begegnen. Am 12. März 2020 wurde die neue Verwaltungsvorschrift veröffentlicht. Das Land Rheinland-Pfalz gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft den Aufstiegsbonus I.
Der Aufstiegsbonus I soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Fortbildung als gleichwertige Alternative zum ersten akademischen Abschluss noch attraktiver.
Der Bonus beträgt 2.000 Euro pro Person für jeden nach der o.g. Verwaltungsvorschrift anerkannten Abschluss. Bei Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis ab dem 1. Januar 2020 festgestellt wird, beträgt der Aufstiegsbonus 2.000 Euro. Bei Prüfungsergebnissen davor (erstmalig ab 01.01.2017) beträgt der Aufstiegsbonus 1.000 Euro.

Wer erhält den Aufstiegsbonus I?

Der Aufstiegsbonus I wird für Personen gewährt, die alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
  • eine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder eine gleichwertige Fortbildungsprüfung, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 1. Januar 2017 festgestellt wurde,
  • einen erworbenen Abschluss, der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wird,
  • die Prüfung wurde vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer) in Rheinland-Pfalz oder – sofern in Rheinland-Pfalz diese Prüfung nicht abgenommen werden kann – in einem anderen Bundesland abgelegt haben
  • Für Prüfungen außerhalb von Rheinland-Pfalz: Der Beschäftigungsort und der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz. Bindend ist hier das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses.
  • Für Prüfungen innerhalb von Rheinland-Pfalz: Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz. Bindend ist hier das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses.
  • der Antrag wurde fristgerecht bei der zuständigen IHK eingereicht.
Hinweise: Für Anträge, bei denen die Prüfung bei einer Kammer in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, beträgt die Frist zwölf Monate. Für Anträge, bei denen die Prüfung innerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurde, beträgt die Frist vier Monate. Ausschlaggebend ist das Eingangsdatum bei der zuständigen IHK.  Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden.

Welche Abschlüsse sind nicht berechtigt?

Grundsätzlich bezugsberechtigt sind nur Abschlüsse vor einer Industrie- und Handelskammer, vor einer Handwerkskammer oder einer Landwirtschaftskammer. Weiterhin müssen diese dem DQR  6 oder 7 zugeordnet sein. Sofern dieser Hinweis nicht auf dem Zeugnis aufgedruckt ist, erfragen Sie diesen bitte bei Ihrer zuständigen Kammer. Nicht berechtigt für den Bezug des Aufstiegsbonus I sind Abschlüsse vor anderen Institutionen, beispielsweise Schulen, Hochschulen oder sonstigen Trägern. Nachzulesen sind diese Details in der Verwaltungsvorschrift.

Wie erhalte ich den Aufstiegsbonus I?

  1. für Prüfungen, die innerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurden, gilt:
    Die Begünstigten werden von der IHK Pfalz ermittelt, festgestellt und informiert. Der Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB) auf Gewährung des Aufstiegsbonus I ist vollständig elektronisch auszufüllen und mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bis vier Monate nach dem Datum des Prüfungszeugnisses per Post bei der IHK Pfalz persönlich unterschrieben einzureichen.
  2. für Prüfungen, die außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurden, gilt:
    Personen, die vor einer anderen Kammer bzw. einer zuständigen Stelle in einem anderen Bundesland als Rheinland-Pfalz die Prüfung erfolgreich nach dem 1. Januar 2017 abgelegt haben, können bei der örtlich und fachlich zuständigen Kammer in Rheinland-Pfalz (IHK Koblenz, IHK Rheinhessen oder IHK Trier, IHK Pfalz siehe Ansprechpartner rechte Spalte) einen Antrag auf Gewährung des Aufstiegsbonus I stellen. Der Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 220 KB) auf Gewährung des Aufstiegsbonus I ist vollständig elektronisch auszufüllen und mit den zur Überprüfung der Fördervoraussetzungen notwendigen Unterlagen bis zwölf Monate nach dem Datum des Prüfungszeugnisses per Post bei der IHK Pfalz persönlich unterschrieben einzureichen.
Der Aufstiegsbonus I und der Aufstiegsbonus II sind freiwillige Leistungen, ohne dass ein Rechtsanspruch hierauf besteht, und werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt.

Welche IHK ist für mich zuständig?

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Kammerbezirk das Beschäftigungsverhältnis bzw. der ständige Erstwohnsitz liegt.  
Es gibt vier Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz, die für Sie zuständig sein können:

Mein Antrag ist vollständig eingereicht – Was nun?

Die IHK Pfalz prüft nach Eingang Ihren Antrag. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, ggf. mit der Aufforderung, weitere Nachweise zeitnah einzureichen, nach postalischem Eingang. Liegt Ihr Antrag vollständig vor und ist nichts weiter nachzureichen, bitten wir Sie um etwas Geduld. Sie brauchen dann nichts weiter zu tun. Die IHK prüft Ihren Antrag sowie die zugehörigen Unterlagen und entscheidet über diesen. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Antrages per Post einen schriftlichen Bescheid. Wenn Sie Ihren Bescheid erhalten haben, gilt eine gesetzliche Widerspruchsfrist von vier Wochen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt – bei positivem Bescheid – die Auszahlung des Aufstiegsbonus I auf das angegebene Konto ebenfalls innerhalb von vier Wochen.

Meine Bankverbindung, Name oder Anschrift haben sich geändert

Bitte teilen Sie uns dies umgehend per E-Mail mit. Bei Umzug oder Namensänderung senden Sie uns bitte erneut eine Meldebescheinigung zu.

Wo finde ich das Antragsformular?

Hinweise: Nur vollständige und elektronisch ausgefüllte Anträge, die handschriftlich unterzeichnet auf dem Postweg bei der IHK eingehen, zuzüglich benannter Anlagen können berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass es bei Mac bzw. iOS/iPadOS-Endgeräten zu Kompatibilitätsproblemen kommen kann. Wir empfehlen Ihnen, zur elektronischen Bearbeitung das Formular zunächst down zu loaden und zum Ausfüllen - wenn möglich - Microsoft-Windows-Endgeräte zu nutzen. Sollte es zu Problemen beim Ausfüllen kommen, kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail: petra.berg@pfalz.ihk24.de.

Wann erhalte ich die Auszahlung?

Die IHK Pfalz prüft nach Eingang Ihren Antrag. Die IHK entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mittels eines schriftlichen Zuwendungsbescheides per Post mit. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Gewährung zahlt sie Ihnen den Aufstiegsbonus I aus. In der Regel erfolgt die Auszahlung frühestens vier Wochen nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheides.

Was muss ich noch beachten?

Zur steuerrechtlichen Behandlung der Zuwendung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Der Aufstiegsbonus I ist nach Prüfung durch das Ministerium der Finanzen mangels einschlägiger ertragssteuerlicher Einkunftsart weder besteuerbar noch auf die im Rahmen der Fortbildungsausbildung ggf. als so genannte Werbungskosten geltend gemachten Fortbildungskosten anzurechnen.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Welche  Lehrgänge der Höheren Berufsbildung werden von der IHK Pfalz angeboten?

Eine Übersicht über die Lehrgänge und weitere Infos finden Sie in unserem aktuellen Weiterbildungsprogramm der IHK Pfalz (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1933 KB).
Berufliche Weiterbildungsangebote finden Sie auch auf folgenden Seiten: