Prüfung zum Industriemeister, Fachwirt, Betriebswirt oder Fachkaufmann/-frau bestanden?

Aufstiegsbonus I

Der Aufstiegsbonus I ist eine Prämie des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 2.000 Euro, mit der die Bereitschaft gewürdigt wird, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. So begegnet das Land Rheinland-Pfalz dem Fachkräftemangel und schafft Anreize zur beruflichen Weiterbildung. Der Bonus wird gewährt für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, handwerklichen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft.
Der Aufstiegsbonus I macht die berufliche Weiterbildung zum Meister oder Fachwirt als Alternative zu einem Studium noch attraktiver! Er unterstreicht die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Zugrunde liegt die aktuelle Verwaltungsvorschrift.
Geldgeschenk

Zielgruppe

Sie haben Ihre Prüfung zum Industriemeister/-in, Fachwirt/-in, Betriebswirt/-in oder Fachkaufmann-/frau bestanden? Rheinland-Pfalz gewährt 2.000 Euro Aufstiegsbonus I für erfolgreich abgelegte Meisterprüfungen oder gleichwertige Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, handwerklichen Berufen und in den Berufen der Landwirtschaft.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach, je bestandener Prüfung, gewährt werden.
Bezugsberechtigt sind nur Abschlüsse vor einer Industrie- und Handelskammer, einer Handwerkskammer oder einer Landwirtschaftskammer. Der Abschluss muss dem Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen Niveau 6 oder 7 zugeordnet sein (DQR 6 oder 7). Dies muss aus dem Zeugnis deutlich hervorgehen. Nicht berechtigt sind Abschlüsse vor anderen Institutionen, bespielsweise Schulen, Hochschulen, Regierungspräsidien oder sonstigen Trägern.

Voraussetzungen auf einen Blick

Aufstiegsbonus I
Notwendige Voraussetzungen auf einen Blick
Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung von der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer). Das Prüfungsergebnis wurde nach dem 1. Januar 2017 festgestellt.
Die Kammer hat das Zeugnis mit Stempel, Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen und es dem Abschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen DQR 6 oder 7 zugeordnet.
Prüfungen innerhalb RLP: Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz bei Feststellung des Prüfungsergebnisses in RLP. Die Einreichungsfrist beträgt von da ab 4 Monate. Bindend sind: Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses & Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der IHK Pfalz. Prüfungen außerhalb RLP: Beschäftigungsort und Hauptwohnsitz bei Feststellung des Prüfungsergebnisses in RLP, wenn es möglich gewesen wäre, die Prüfung in RLP abzulegen. War die Prüfung in RLP nicht möglich, wird diese so behandelt wie ein Prüfung in RLP. Die Einreichungsfrist beträgt von da ab 12 Monate. Bindend sind: Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses & Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der IHK Pfalz.
Sie erhalten per E-Mail eine Eingangsbestätigung und nach der Bearbeitung per Post einen Zuwendungsbescheid mit dem Ergebnis Ihres Antrags. Die Auszahlung erfolgt i.d.R. zweimal jährlich.
Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten, gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat. Danach erfolgt zeitnah die Auszahlung des Aufstiegsbonus I auf das angegebene Konto.

Voraussetzungen für den Aufstiegsbonus I

Sie können den Aufstiegsbonus I erhalten, wenn im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmitteln alle diese Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder gleichwertige Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Landwirtschaftskammer). Das Prüfungsergebnis wurde nach dem 1. 1. 2017 festgestellt.
  • Die Kammer hat das Zeugnis mit Stempel und Unterschrift des Prüfungsausschusses versehen und es dem Abschluss dem Deutschen Qualifikationsrahmen DQR 6 oder 7 zugeordnet. Hier geht es zum DQR-Check.
  • Für Prüfungen innerhalb von Rheinland-Pfalz gilt:
    • Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in RLP.
    • Die Einreichungsfrist beträgt 4 Monate. Bindend sind das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses sowie das Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der zuständigen Kammer.
  • Für Prüfungen außerhalb von Rheinland-Pfalz gilt:
    • Prüfung wäre in RLP möglich gewesen: Der Beschäftigungsort und der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in RLP.
    • Prüfung war in RLP nicht möglich: Prüfung wird so behandelt wie eine Prüfung in RLP.
    • Die Einreichungsfrist beträgt 12 Monate. Bindend sind das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses sowie das Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der zuständigen Kammer.
  • Der Antrag wurde fristgerecht per Post bei der zuständigen Kammer eingereicht.

Zuständige Kammer zur Antragstellung

Die IHK Pfalz ist nicht für alle Anträge zum Aufstiegsbonus I zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich danach, in welchem Kammerbezirk der ständige Hauptwohnsitz liegt. Liegt der Hauptwohnsitz außerhalb von RLP, ist der Beschäftigungsort ausschlaggebend.

Antrag bei Prüfung innerhalb RLP

Antrag bei Prüfung außerhalb RLP

Fristen

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Welche Fristen sind beim Antrag des Aufstiegsbonus I zu beachten?
Für Prüfungen außerhalb von Rheinland-Pfalz: Der Beschäftigungsort und der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz. Für Anträge, bei denen die Prüfung bei einer Kammer in einem anderen Bundesland abgelegt wurde, beträgt die Einreichungsfrist zwölf Monate. Bindend sind hier das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses sowie das Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der IHK Pfalz.
Für Prüfungen innerhalb von Rheinland-Pfalz: Der Beschäftigungsort oder der Hauptwohnsitz lagen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz. Für Anträge, bei denen die Prüfung innerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt wurde, beträgt die Einreichungsfrist vier Monate. Bindend sind hier das Ausstellungsdatum des Prüfungszeugnisses sowie das Eingangsdatum der Antragsunterlagen bei der IHK Pfalz.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)