Informationen für Absolventen der Höheren Berufsbildung (Fortbildung)

Aufstiegsbonus I

1. Aufstiegsbonus I

Mit dem Aufstiegsbonus I würdigt das Land Rheinland-Pfalz die Bereitschaft, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken, finanziell.
Er wird gewährt für das Bestehen bestimmter Fortbildungsprüfungen.

2. Antragsberechtigte

Die Gewährung des Aufstiegsbonus I basiert auf mehreren Voraussetzungen:
1. Sie haben Ihre Prüfung bei der IHK Koblenz abgelegt.
2. Der Abschluss ist im DQR dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet. Ob Ihr Abschluss dazu zählt können Sie überprüfen.
3.

Der Beschäftigungsort lag zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (= Datum auf Ihrem Zeugnis) in Rheinland-Pfalz.
oder
Der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (= Datum auf Ihrem Zeugnis) lag in Rheinland-Pfalz.
Alle Voraussetzungen sind in der Verwaltungsvorschrift nachzulesen.

3. Nichtberechtigte

Nicht berechtigt für den Bezug des Aufstiegsbonus I sind Abschlüsse vor anderen Institutionen, beispielsweise Schulen, Hochschulen oder sonstigen Trägern.
Weiterhin nicht berechtigt sind Abschlüsse, welche nicht dem DQR entsprechend zugeordnet sind.

4. Antragstellung

Neben dem Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB) im Original mit Original-Unterschrift werden die entsprechenden Nachweise in unbeglaubigter Kopie benötigt.
Die Antragstellung ist ausschließlich auf dem Postweg möglich.

5. Benötigte Unterlagen

Bitte überprüfen Sie vor dem Versand, ob Ihre Unterlagen aus fünf Seiten bestehen:
Seiten
1, 2 + 3 Vollständig ausgefüllter Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 179 KB), bestehend aus drei Seiten, alle Punkte angekreuzt und unterschrieben.
4 Zeugnis Ihrer Weiterbildung
5 Nachweis über Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz, siehe “Nachweise”

6. Nachweise

geeignet ungeeignet
Nachweis des Hauptwohnsitzes
Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung,
erhältlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
Das Ausstellungsdatum muss nach dem Prüfungsdatum liegen, das Einzugsdatum muss vor dem Prüfungsdatum liegen
  • Kopie des Personalausweises
  • alte Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum = vor dem Prüfungsdatum)
  • einfache Meldebescheinigung
    (kein Einzugsdatum)
  • Kopie des Führerscheins
oder
Nachweis des Beschäftigungsortes
Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers,
Wortlaut z. B.
“Hiermit bestätigen wir, dass der Beschäftigungsort von Herrn/Frau xxx zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag.”
Das Ausstellungsdatum muss hier nach dem Prüfungsdatum liegen.
  • Kommandierung
  • Arbeitsvertrag
  • Arbeitszeugnis
  • Verdienstabrechnung

7. Auszahlung

Innerhalb von 8-10 Wochen nach Eingang der Unterlagen per Post bei uns erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages per E-Mail.
Die Auszahlung erfolgt in der Regel zweimal jährlich ohne feste Termine. Die zuständige Kammer prüft Ihren Antrag, entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit.
Die Auszahlung findet frühestens fünf Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheids statt; ein Rechtsanspruch auf den Aufstiegsbonus I besteht nicht.

8. Prüfung bei einer anderen Kammer

Bei Prüfung vor einer anderen Kammer in Rheinland-Pfalz stellen Sie den Antrag direkt bei der jeweiligen Kammer:

Beachten Sie: Wurde die Prüfung bei einer IHK außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt, müssen der Beschäftigungsort und auch der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz liegen, sofern die Prüfung in Rheinland-Pfalz abgelegt werden konnte.
Nur wenn beide Punkte zutreffen, können Sie den Antrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 181 KB) ebenfalls bei der IHK Koblenz stellen.

9. De-Minimis-Beihilfen

Sofern Sie unternehmerisch tätig sind, müssen Sie im Antrag für den Aufstiegsbonus I angeben, ob Sie im laufenden Kalenderjahr sowie in den zwei vorangegangenen Kalenderjahren De-minimis-Beihilfen erhalten haben.
In diesen Fällen müssen Sie mit dem Antrag eine De-minimis-Erklärung abgeben.
Sofern Sie nicht unternehmerisch tätig sind und den Aufstiegsbonus I beantragen wollen, fallen Sie nicht unter die De-minimis-Regel.

10. Fragen

Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen ab und kontaktieren Sie uns bei Fragen direkt per E-Mail.