Informationen für Absolventen der Höheren Berufsbildung (Fortbildung)

Aufstiegsbonus I

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Mit dem Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 Euro wird die Bereitschaft gewürdigt, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.
Der Aufstiegsbonus soll Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land dem Fachkräftemangel begegnen.

Wer erhält den Aufstiegsbonus I?

Die Gewährung des Aufstiegsbonus I basiert auf zwei bzw. drei Voraussetzungen. Diese sind in Verwaltungsvorschrift nachzulesen.
Abschluss bei der IHK Koblenz
Abschluss nach DQR 6 oder 7
Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet.
Hierzu zählt z. B. der Wirtschaftsfachwirt, der Betriebswirt oder der Industriemeister.
Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
Der Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses lag in Rheinland-Pfalz.
Abschluss bei einer Kammer außerhalb von Rheinland-Pfalz
Abschluss nach DQR 6 oder 7
Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet.
Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz
Ihr Beschäftigungsort befand sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Rheinland-Pfalz.
Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz
Ihr Hauptwohnsitz befand sich zum Zeitpunkt der Prüfung in Rheinland-Pfalz.
Haben Sie Ihren Abschluss bei einer Kammer in Rheinland-Pfalz, jedoch nicht bei der IHK Koblenz abgelegt? Bitte reichen Sie Ihren Antrag dann direkt bei der Kammer ein, bei der Sie Ihren Abschluss erlangt haben.

Ich habe meine Prüfung außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt?

Auch dann ist die Gewährung des Aufstiegsbonus I unter bestimmten Umständen möglich, sofern Ihr Beschäftigungsort und ihr Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz liegen.
Bei Fragen hierzu, wenden Sie sich gerne hier direkt an uns.

Welche Fristen sind zu beachten?

Sie haben maximal 4 Monate nach der Prüfung Zeit, den Antrag bei der zuständigen Kammer zu stellen. Hier gilt das Datum des Prüfungszeugnisses. Die zuständige Kammer ist die, bei der sie die Prüfung abgelegt haben. Bei Prüfungen außerhalb von Rheinland-Pfalz ist die Kammer zuständig, in deren Gebiet Sie wohnen.

Welche Abschlüsse sind nicht berechtigt?

Grundsätzlich bezugsberechtigt sind nur Abschlüsse vor einer Industrie- und Handelskammer, vor einer Handwerkskammer oder einer Landwirtschaftskammer.
Weiterhin müssen diese dem DQR 6 oder 7 zugeordnet sein. Sofern dieser Hinweis nicht auf dem Zeugnis angedruckt ist, erfragen Sie diesen bitte bei Ihrer zuständigen Kammer.
Nicht berechtigt für den Bezug des Aufstiegbonus I sind Abschlüsse vor anderen Institutionen, beispielsweise Schulen, Hochschulen oder sonstigen Trägern.
Nachzulesen sind diese Details in der Verwaltungsvorschrift.

Wo bekomme ich den Antrag?

Haben Sie die Prüfung bei der IHK Koblenz abgelegt, so nutzen Sie bitte diesen Antrag (PDF-Datei · 117 KB).
Haben Sie die Prüfung bei einer IHK außerhalb von Rheinland-Pfalz abgelegt, wohnen jedoch im Kammerbezirk Koblenz, so nutzen Sie bitte diesen Antrag (DOCX-Datei · 99 KB).
  

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Bitte überprüfen Sie vor dem Absenden, ob Ihre Unterlagen aus vier Seiten bestehen.
Abschluss bei der IHK Koblenz
Seite 1
und 2
Komplett ausgefüllter Antrag, bestehend aus zwei Seiten, Rückseite angekreuzt und unterschrieben.
Seite 3
Zeugnis Ihrer Weiterbildung (Kopie)
Seite 4
Nachweis über Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz, siehe “Welche Nachweise benötige ich”
Da der Antrag im Original benötigt wird, reichen Sie diese Unterlagen bitte auf dem Postweg bei der IHK Koblenz, Regionalgeschäftsstelle Altenkirchen, Wiedstr. 9 in 57610 Altenkirchen ein.

Welche Nachweise benötige ich?

geeignet
ungeeignet
Nachweis des Hauptwohnsitzes
Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung,
erhältlich bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeinde
Bitte beachten Sie: Das Ausstellungsdatum muss nach dem Prüfungsdatum liegen, das Einzugsdatum muss vor dem Prüfungsdatum liegen
  • Kopie des Personalausweis
  • alte Meldebescheinigung
  • einfache Meldebescheinigung
  • Kopie des Führerscheins
oder
Nachweis des Beschäftigungsortes
Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, z. B.
“Hiermit bestätigen wir, dass der Beschäftigungsort von Herrn/Frau xxx zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag.”
Das Ausstellungsdatum muss hier nach dem Prüfungsdatum liegen.
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Kopie des Arbeitszeugnis
  • Kopie der Verdienstabrechnung

Wann erhalte ich die Auszahlung des Aufstiegsbonus I?

Innerhalb von 8-10 Wochen nach Eingang der Unterlagen bei uns erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages per E-Mail.
Die zuständige Kammer prüft Ihren Antrag, entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit.
Dies erfolgt i. d. Regel zweimal jährlich. Die exakten Termine stehen noch nicht fest.
Die entsprechende Auszahlung erfolgt frühestens fünf Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheides.

Wo finde ich weitere Informationen?

Hier finden Sie weitere Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Aufstiegsbonus I:
www.aufstiegsbonus.rlp.de

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Gerne können Sie sich hier direkt an uns wenden.