Informationen für Absolventen der Höheren Berufsbildung (Fortbildung)

Aufstiegsbonus I

Was ist der Aufstiegsbonus I?

Mit dem Aufstiegsbonus I in Höhe von 2.000 Euro wird die Bereitschaft gewürdigt, sich beruflich fortzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Aufstiegsbonus soll Anreize schaffen, sich nach abgeschlossener Berufsausbildung weiterzubilden. Damit möchte das Land dem Fachkräftemangel begegnen.

Wer erhält den Aufstiegsbonus I?

Die Gewährung des Aufstiegsbonus I basiert auf mehreren Voraussetzungen. Diese sind in Verwaltungsvorschrift nachzulesen.
1.
Abschluss bei der IHK Koblenz
Sie haben Ihre Prüfung bei der IHK Koblenz abgelegt.
2.
Abschluss nach DQR 6 oder 7
Der Abschluss ist im Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet.
Hierzu zählt z. B. der Wirtschaftsfachwirt, der Betriebswirt oder der Industriemeister. Ob Ihr Abschluss diese Voraussetzung erfüllt, können Sie hier selbst überprüfen.
3.
Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz






Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz


Der Beschäftigungsort lag zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (= Datum auf Ihrem Zeugnis) in Rheinland-Pfalz.
Dies weisen Sie durch eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers nach.

oder


Der Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses (= Datum auf Ihrem Zeugnis) lag in Rheinland-Pfalz.
Dies weisen Sie durch eine aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung nach.
Haben Sie Ihren Abschluss bei einer Kammer in Rheinland-Pfalz, jedoch nicht bei der IHK Koblenz abgelegt? Bitte reichen Sie Ihren Antrag dann direkt bei der Kammer ein, bei der Sie Ihren Abschluss erlangt haben. 

Wie muss ich den Antrag einreichen?

  • im Original mit Original-Unterschrift
  • per Post
  • innerhalb von 4 Monaten nach der Prüfung

Welche Abschlüsse sind nicht berechtigt?

Nicht berechtigt für den Bezug des Aufstiegsbonus I sind Abschlüsse vor anderen Institutionen, beispielsweise Schulen, Hochschulen oder sonstigen Trägern. Weiterhin nicht berechtigt sind Abschlüsse, welche nicht dem DQR entsprechend zugeordnet sind.

Wo bekomme ich den Antrag?

Abschluss bei der IHK Koblenz
Abschluss bei einer anderen IHK, jedoch Wohnort im Kammerbezirk Koblenz


Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Bitte überprüfen Sie vor dem Absenden, ob Ihre Unterlagen aus vier Seiten bestehen.
Abschluss bei der IHK Koblenz
Seite 1
und 2
Komplett ausgefüllter Antrag, bestehend aus zwei Seiten, Rückseite angekreuzt und unterschrieben.
Seite 3
Zeugnis Ihrer Weiterbildung (Kopie)
Seite 4
Nachweis über Beschäftigungsort oder Hauptwohnsitz, siehe “Welche Nachweise benötige ich”


Welche Nachweise sind geeignet?

geeignet
ungeeignet
Nachweis des Hauptwohnsitzes
Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung, erhältlich bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.
Das Ausstellungsdatum muss nach dem Prüfungsdatum liegen, das Einzugsdatum muss vor dem Prüfungsdatum liegen
  • Kopie des Personalausweis
  • alte Meldebescheinigung (Ausstellungsdatum = vor dem Prüfungsdatum)
  • einfache Meldebescheinigung (kein Einzugsdatum)
  • Kopie des Führerscheins
oder
Nachweis des Beschäftigungsortes
Aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers, Wortlaut z. B.
“Hiermit bestätigen wir, dass der Beschäftigungsort von Herrn/Frau xxx zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Rheinland-Pfalz lag.”
Das Ausstellungsdatum muss hier nach dem Prüfungsdatum liegen.
  • Kommandierung
  • Kopie des Arbeitsvertrags
  • Kopie des Arbeitszeugnis
  • Kopie der Verdienstabrechnung

Wann erhalte ich die Auszahlung des Aufstiegsbonus I?

Innerhalb von 8-10 Wochen nach Eingang der Unterlagen per Post bei uns erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihres Antrages per E-Mail. 
Die zuständige Kammer prüft Ihren Antrag, entscheidet über diesen und teilt Ihnen das Antragsprüfungsergebnis mit. Dies erfolgt i. d. Regel zweimal jährlich. Die exakten Termine stehen vorher nicht fest. Die entsprechende Auszahlung erfolgt frühestens fünf Wochen nach Erhalt des Bewilligungsbescheides. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Aufstiegsbonus I.
2024
Auszahlungen
Juli 2024
geplant für November 2024

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt per E-Mail hier an uns.