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Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe für besondere Tätigkeiten und Gewerbetreibende

Wer muss eine Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34 a GewO ablegen? Wer ist von der Prüfung befreit? Was sind die Inhalte der Prüfung und wie läuft sie ab? Diese Infos finden Sie hier.

Melden Sie sich hier zur Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe verbindlich an.

Ob mithilfe von Fachliteratur oder über zahlreiche Kurse verschiedener Bildungsträger – Möglichkeiten, wie Sie sich auf die Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO vorbereiten können, gibt es viele.

In der Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar sind alle relevanten Details zur korrekten Durchführung der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach § 34a GewO geregelt.

Erfahren Sie hier, wer unter welchen Voraussetzungen von der Unterrichtung und der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe befreit ist.

Reicht die Teilnahme an der Unterrichtung aus oder muss eine Sachkundeprüfung für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe abgelegt werden? Wir haben eine Übersicht sowie wichtige Informationen für Sie zusammengefasst.

Sie haben die Sachkundeprüfung oder Unterrichtung im Bewachungsgewerbe bei der IHK Rhein-Neckar erfolgreich abgeschlossen, das Original jedoch nicht mehr zur Verfügung? Sie können gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro eine Ersatzausfertigung beantragen.

Zur Verstärkung unseres bestehenden Prüfungsausschusses suchen wir sachlich kompetente Prüferinnen und Prüfer, die Freude daran haben, sich ehrenamtlich in die Weiterentwicklung von Nachwuchskräften einzubringen und motiviert sind, bei der Abnahme von mündlichen Prüfungen langfristig mitzuwirken.