Ausfertigung einer Zweitschrift
Sie benötigen eine Ersatzbescheinigung über Ihre erfolgreich vor der IHK Rhein-Neckar abgelegte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe oder Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?
Wir stellen Ihnen per Antrag und gegen eine Gebühr von 50,00 Euro eine Zweitschrift hierüber aus.
Der Antrag kann formlos per E-Mail an ilka.doersam@rhein-neckar.ihk24.de gestellt werden.
Bitte hängen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises an und fügen Sie folgenden Text ein:
Ich versichere ausdrücklich, dass die Originalurkunde verloren gegangen ist bzw. zerstört wurde. Ich verpflichte mich, diese sowie alle etwaigen Ausfertigungen/bereits erteilten Zweitschriften im Falle ihres Wiederauffindens der IHK Rhein-Neckar unverzüglich auszuhändigen. Soweit Teile der Originalurkunde noch vorhanden sind, füge ich diese dem Antrag bei.
Ich versichere ausdrücklich, dass die Originalurkunde verloren gegangen ist bzw. zerstört wurde. Ich verpflichte mich, diese sowie alle etwaigen Ausfertigungen/bereits erteilten Zweitschriften im Falle ihres Wiederauffindens der IHK Rhein-Neckar unverzüglich auszuhändigen. Soweit Teile der Originalurkunde noch vorhanden sind, füge ich diese dem Antrag bei.