Ausfertigung einer Zweitschrift

Sie benötigen eine Ersatzbescheinigung über Ihre erfolgreich vor der IHK Rhein-Neckar abgelegte Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe oder Unterrichtung im Bewachungsgewerbe?
Wir stellen Ihnen per Antrag und gegen eine Gebühr von 50,00 Euro eine Zweitschrift hierüber aus.
Der Antrag kann formlos per E-Mail an ilka.doersam@rhein-neckar.ihk24.de gestellt werden.
Bitte hängen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises an und fügen Sie folgenden Text ein:
Ich versichere ausdrücklich, dass die Originalurkunde verloren gegangen ist bzw. zerstört wurde. Ich verpflichte mich, diese sowie alle etwaigen Ausfertigungen/bereits erteilten Zweitschriften im Falle ihres Wiederauffindens der IHK Rhein-Neckar unverzüglich auszuhändigen. Soweit Teile der Originalurkunde noch vorhanden sind, füge ich diese dem Antrag bei.