Finanziell geförderte Unternehmensberatungen

Ihr Unternehmen steht vor betriebswirtschaftlichen und betriebstechnischen Problemen, die Sie nicht ohne fremde Hilfe lösen können? Sie fragen sich, wie Sie vor der Gründung oder in Ihrem bereits bestehenden Unternehmen zu günstiger externer Hilfe kommen? Nutzen Sie die Möglichkeit einer bezuschussten Beratung durch Experten. 

Einleitung

Zuschüsse durch den Bund und das Land ermöglichen es Ihnen, in allen Phasen des Entscheidungsprozesses, der Vorbereitung und Planung, der Gründung, Sicherung und Unternehmensnachfolge sowie während der Anlaufzeit Ihres neu gegründeten Unternehmens sehr stark verbilligte Kurzberatungen sowie Intensivberatungen durch qualifizierte Unternehmensberater, teilweise nach Ihrer Wahl, in Anspruch zu nehmen. Außerdem können Sie sich mit finanzieller Hilfe des Staates in Fragen der Unternehmensführung schulen lassen.
Im folgenden finden Sie eine Übersicht, die Ihnen die Möglichkeiten und Antragswege zu den bezuschussten Beratungen aufweisen. 

Vor der Gründung: Exi-Gründungsgutscheine für Gründungsinteressierte des Landes Baden-Württemberg

Die Exi-Gründungsgutscheine richten sich an Personen, welche planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen. Bei wiederholter Gründung muss die vorherige selbständige Tätigkeit grundsätzlich abgeschlossen sein und die Neugründung in einem anderen Dienstleistungs- beziehungsweise Technologiefeld erfolgen. Besteht bereits eine selbständige Tätigkeit im Nebenerwerb und wird eine mindestens existenzsichernde Vollexistenz angestrebt, können die Exi-Gründungsgutscheine ebenfalls in Frage kommen.  
Individualberatung in zwei Phasen: Der Einstieg in die Beratung erfolgt üblicherweise durch eine mehrstündige, in der Regel kostenfreie Kompaktberatung. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine stark kostenreduzierte Eigenbeteiligung verlangt.
Bei Interesse wenden Sie sich einfach direkt an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei den unten aufgeführten Trägern.

Exi-Gründungsgutscheine Träger – Landesweite Angebote

Nach der Gründung: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. 

Innovationsgutscheine Baden-Württemberg

Die Innovationsgutscheine bezuschussen die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen bzw. bei der wesentlichen qualitativen Verbesserung.
  • Innovationsgutschein BW
    (max. 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent)
    für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen im Zuge eines innovativen Vorhabens. 
  • Innovationsgutschein Hightech BW 
    (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent)
    für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens.
  • Innovationsgutschein Start-up BW
    (max. 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent)
    für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft.

Kurzberatungen und Krisenberatungen (Landesförderung)

Das Land Baden-Württemberg fördert seit vielen Jahren die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen durch das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW Baden-Württemberg).

Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.

Arbeitsplatz schaffende und erhaltende Förderprogramme

Verschiedene finanzielle Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erleichtern die Einstellung und die Beschäftigung von arbeitssuchenden Menschen. Darunter fallen auch Arbeitsplatz erhaltende Maßnahmen. Die "einfache" Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für den ersten Arbeitsmarkt wird jedoch nicht über diese Förderprogramme unterstützt. Bei näherem Infobedarf ist es hilfreich, sich zusätzlich mit der örtlichen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.
  1. Förderung der Ausbildung
  2. Förderung von Weiterbildungen zur Qualifizierung von Beschäftigten
  3. Eingliederungszuschuss bei Neueinstellung von Arbeitslosen
  4. Förderung der Arbeitsaufnahme
  5. Förderung von Menschen mit Behinderungen
  6. Förderung der Beschäftigung von geflüchteten Menschen
  7. Förderung von Langzeitarbeitslosen