Finanziell geförderte Unternehmensberatungen
Ihr Existenzgründungsvorhaben stellt Sie vor Probleme betriebswirtschaftlicher und betriebstechnischer Art, die Sie nicht alleine ohne fremde Hilfe lösen können?
Sie fragen sich, wie Sie vor der Gründung oder in Ihrem bereits bestehenden Unternehmen zu günstiger externer Hilfe kommen, weil Sie den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen?
Nutzen Sie daher die Erfahrungen von Experten: Zuschüsse durch den Bund und das Land ermöglichen es Ihnen, in allen Phasen des Entscheidungsprozesses, der Vorbereitung und Planung, der Gründung, Sicherung und Unternehmensnachfolge sowie während der Anlaufzeit Ihres neu gegründeten Unternehmens sehr stark verbilligte Kurzberatungen sowie Intensivberatungen durch qualifizierte Unternehmensberater, teilweise nach Ihrer Wahl, in Anspruch zu nehmen. Außerdem können Sie sich mit finanzieller Hilfe des Staates in Fragen der Unternehmensführung schulen lassen.
Im folgenden finden Sie eine Übersicht, die Ihnen die Möglichkeiten und Antragswege zu den bezuschussten Beratungen aufweisen. Bitte beachten Sie grundsätzlich, dass Beratungen zu einzelnen Spezialfragen der Gründungen nicht möglich sind. Details entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Förderprogrammen.
Allgemeine Branchenberatungen
Zusätzlich bestehen für die konzeptionelle Beratung für bestehende Unternehmen in allen wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und organisatorischen Problemfeldern der Unternehmensführung und der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen regionale Beratungsförderangebote (Baden-Württemberg). Die Beratungen erfolgen auch zu Spezialthemen:
- Handelsverband Baden-Württemberg
- Verband für Dienstleistung, Groß- und Außenhandel Baden-Württemberg e. V.
- Architektenkammer Baden-Württemberg
- Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Landesverband Baden-Württemberg e. V.
- Verband der Agrargewerblichen Wirtschaft e. V.
- Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Baden-Württemberg e. V.
Die Zuschüsse zur Verbilligung der Beratungskosten werden vom Wirtschaftsministerium den Verbänden direkt zur Verfügung gestellt.
Vor der Gründung: Beratungen in der Gründungsphase (Landesförderung)
Personen, die noch nicht selbstständig sind und ihre Selbstständigkeit in Baden-Württemberg planen beziehungsweise einen mittelständischen Betrieb (Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und entweder maximal 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme) übernehmen möchten. Zur Existenzgründung zählen die Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung und Franchisenehmerschaften.
Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte des Landes Baden-Württemberg
Die Beratungsgutscheine richten sich an Personen, welche planen, eine gewerbliche oder freiberufliche selbständige Tätigkeit in Baden-Württemberg aufzunehmen. Dies kann sowohl durch eine Neugründung, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, eine Unternehmensübernahme, eine tätige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft oder eine Franchisenehmerschaft geschehen. Bei wiederholter Gründung muss die vorherige selbständige Tätigkeit grundsätzlich abgeschlossen sein und die Neugründung mit einem neuen Geschäftsmodell erfolgen.
Individualberatung in 2 Phasen: Der Einstieg in die Beratung erfolgt üblicherweise durch eine mehrstündige, in der Regel kostenlose Kompaktberatung. Für mehrtägige Intensivberatungen wird eine stark kostenreduzierte Eigenbeteiligung verlangt.
Bei Interesse, wenden Sie sich einfach direkt an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für die Beratungsgutscheine bei den unten aufgeführten Trägern und deren Kooperationspartnern.
Beratungsgutscheine Träger
- Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM GmbH)
- CyberForum e. V.
- DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e. V.
- RKW Baden-Württemberg GmbH
- Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ)
- Verbund Start im Quadrat - Mannheim und der Metropolregion Rhein-Neckar
Kooperationspartner
- BIOPRO Baden-Württemberg GmbH
- Mafinex Gründerverbund Entrepreneur Rhein-Neckar e. V.
- Senioren der Wirtschaft
Beratungsangebot für Freie Berufe
Nach der Gründung: Förderung unternehmerischen Know-hows (Bundesförderung)
Das Programm "Förderung unternehmerischen Know-hows" fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Zusätzlich müssen Unternehmen in Schwierigkeiten die Voraussetzungen im Sinne von Nummer 20 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe b der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (2014/249/01) in der jeweils geltenden Fassung erfüllen.
Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Innovationsgutscheine
Für Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
Die Innovationsgutscheine Baden-Württemberg unterstützen die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben. Der 2012 eingeführte Gutschein Hightech Start-up richtet sich dabei speziell an Hightech-Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung und fördert innovative Vorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. 2017 wurden ergänzend die Innovationsgutscheine Hightech Digital und Hightech Mobilität eingeführt, die etablierte Unternehmen bei der Entwicklung und Realisierung anspruchsvoller digitaler Produkte und Dienstleistungen sowie von nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität unterstützten und besondere Bedingungen für Antragsteller bieten, die auf Start-ups als FuE-Partner zurückgreifen.
- Innovationsgutschein A
(max. 2.500 Euro bei 80%)
für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung, z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen sowie Machbarkeitsstudien - Innovationsgutschein B
(max. 5.000 Euro bei 50%)
für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, z.B. Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests - Innovationsgutschein Hightech Start-up
(max. 20.000 Euro bei 50%)
für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit einem Hightech-Vorhaben eines jungen Unternehmens. - Innovationsgutschein Hightech Digital
(max. 20.000 Euro bei 50%)
für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen anspruchsvoller FuE-Vorhaben etablierter Unternehmen im Zusammenhang mit der Entwicklung und Realisierung von digitalen Produkten und Dienstleistungen. - Innovationsgutschein Hightech Mobilität
für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Rahmen anspruchsvoller FuE-Vorhaben etablierter Unternehmen zur Entwicklung und Realisierung von Technologie- und Prozessinnovationen im Zusammenhang mit nachhaltigen Produkt
Kurzberatungen und Krisenberatungen (Landesförderung)
Das Land Baden-Württemberg fördert seit vielen Jahren die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen durch das Rationalisierungs- und Innovationszentrum der Deutschen Wirtschaft (RKW Baden-Württemberg).
Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Gefördert werden in Baden-Württemberg ansässige eigenständige Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro bzw. mit einer Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
Weitere Informationen zum
Coachingprogramm, Kurzberatung, Exportberatung und Beratung in der Gründungsphase.
Arbeitsplatz schaffende und erhaltende Förderprogramme (Landesförderung)
Verschiedene finanzielle Förderleistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) erleichtern die Einstellung und die Beschäftigung von arbeitssuchenden Menschen. Darunter fallen auch Arbeitsplatz erhaltende Maßnahmen. Die "einfache" Schaffung von neuen Arbeitsplätzen für den ersten Arbeitsmarkt wird jedoch nicht über diese Förderprogramme unterstützt. Bei näherem Infobedarf ist es hilfreich, sich zusätzlich mit der örtlichen Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen.
- Einstellung von schwerbehinderten Menschen
- Leistungen der Bundesagentur für Arbeit (BA)
- Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen
- Förderung Älterer und Geringqualifizierter
- Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
- Qualifizierungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer
- Eingliederung von Arbeitslosen über 50 Jahre
Links und Downloads
- Beauftragung von Beratungsunternehmen (Nr. 939208)