Marke, Patent, Design und Gebrauchsmuster

Kreativität und Erfindergeist ist von Unternehmen gerade in Deutschland mehr denn je gefordert. Umso wichtiger wird der Schutz vor Ideenklau und Nachahmung. Daher spielen gewerbliche Schutzrechte zunehmend eine größere Rolle.

Die Marke

Marken kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens.
Jeder kann eine Marke anmelden. Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, Farben und akustische Signale können als Marke geschützt werden. Lassen Sie sich ein unverwechselbares und einzigartiges Zeichen einfallen! Sonst laufen Sie Gefahr, dass Ihre Anmeldung zurückgewiesen wird.
Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen.
Mit der Eintragung der Marke erwirbt der Inhaber das alleinige Recht, die Marke für die geschützten Waren und/oder Dienstleistungen zu benutzen. Marken können vom Markeninhaber jederzeit verkauft und veräußert werden. Der Inhaber einer Marke kann überdies ein Nutzungsrecht an seiner Marke einräumen (Markenlizenz).
Kosten: ab 300 Euro
Schutzdauer: zehn Jahre

Das Patent

Nur technische Erfindungen können patentiert werden. Sie müssen 
  • neu sein,
  • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und
  • sich gewerblich umsetzen lassen.
Die Neuheit erfordert, dass die Erfindung vor ihrer Anmeldung nicht veröffentlicht oder so benutzt wurde, dass andere Kenntnis von ihr bekommen konnten. Deshalb sollte immer erst angemeldet und dann veröffentlicht werden.
Die erfinderische Tätigkeit erfordert Leistungen, die über den Rahmen dessen hinausgehen, was zum Wissen des Durchschnittsfachmanns auf dem jeweiligen Fachgebiet gehört. Durch diese Anforderung soll erreicht werden, dass nicht jede kleine Erfindung zum Patent führt.
Die gewerbliche Anwendbarkeit wird in der Regel von technischen Erfindungen erfüllt. Ausnahmen sind zu beachten, wie z. B. chirurgische und therapeutische Behandlungen am Körper von Mensch und Tier. Das bedeutet jedoch nicht, dass es keine Patente im Bereich des Gesundheitswesens gibt. Als Beispiel seien die medizinischen Geräte und die Arzneimittel erwähnt.
Nicht patentfähig sind:
  • wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden,
  • Ästhetische Formschöpfungen,
  • Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder geschäftliche Tätigkeiten,
  • Wiedergabe von Informationen.
Auch von der Patenterteilung ausgeschlossen sind:
  • Erfindungen, die gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen,
  • Pflanzensorten oder Tierarten,
  • biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren (Ausnahme: mikrobiologische Verfahren)
Die Laufzeit eines Patentes beträgt maximal 20 Jahre ab Anmeldetag. Es wird nach Prüfung erteilt.
Mit einem Patent hat der Inhaber das Recht, über seine Erfindung allein zu verfügen. Er kann es selbst verwerten oder Lizenzen vergeben. Somit kann er jeden anderen daran hindern, die geschützte Erfindung ohne seine Einwilligung zu benutzen. Dieser monopolähnliche Schutz gilt jedoch nur für die Länder, für die ein Schutzrecht erworben wurde. Ein deutsches Patent genießt nur in der Bundesrepublik Deutschland Schutz. Um auch einen Schutz im Ausland zu erlangen, müssen Schutzrechte dort eingereicht werden. Dabei richtet sich der Schutz nach dem jeweils nationalen Recht und ist nur in dem jeweiligen Land gültig. Ist ein Schutz für mehrere Länder erforderlich, so kann zwischen nationalen Anmeldungen in den einzelnen Staaten, einer europäischen oder einer internationalen Anmeldung gewählt werden.
Eintragungskosten: ab 40 Euro; Jahresgebühren fallen zusätzlich an
Schutzdauer: 20 Jahre

Das Design

Das Design spielt heute eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung. Es gibt Impulse und weckt Emotionen. Nachdem funktionale Unterschiede zwischen Produkten seltener und Lebenszyklen kürzer geworden sind, ist die Aufmachung oft das einzige für den Verbraucher wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal. Unternehmen können mit einer attraktiven Form- und Farbgebung Kundinnen und Kunden emotional ansprechen und binden.
Eingetragene Designs schützen die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen, zum Beispiel von Bekleidung, Möbeln, Stoffen, Ziergegenständen oder grafischen Symbolen. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel die Sohle eines Sportschuhs oder die Kappe eines Schreibgerätes.
Kosten: ab 60 Euro
Schutzdauer: zunächst fünf Jahre

Das Gebrauchsmuster

Im Rahmen dieses Schutzrechtes werden die so genannten "kleineren" Erfindungen geschützt. Für diese technischen Erfindungen gelten folgende Voraussetzungen: Die Erfindung muss
  •  neu sein
  •  auf einem erfinderischen Schritt beruhen und
  •  sich gewerblich umsetzen lassen.
Eine sachliche Prüfung erfolgt nicht. Das Gebrauchsmuster wird lediglich in ein Register eingetragen. Es tritt ein sofortiger Schutz ein.
Im Gegensatz zum Patent sind eigene Veröffentlichungen des Anmelders innerhalb von sechs Monaten vor der Anmeldung in Deutschland nicht neuheitsschädlich (Neuheitsschonfrist).
Die Schutzdauer des Gebrauchsmusters beträgt maximal zehn Jahre ab dem Anmeldetag.
Kosten: ab 30 Euro; nach drei Jahren fallen Aufrechterhaltungsgebühren an
Schutzdauer: zunächst drei Jahre

Weitere Infos und Anmeldung

Anmeldeformulare, Checklisten, Gebührenübersichten und weitere praktische Informationen gibt es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).
Außerdem bieten wir kostenfrei in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Stuttgart regelmäßig individuelle Termine für eine Patent- und Erfinderberatung an.
Im Video-Interview klärt Nina Reitsam mit Patentanwalt Dr. Bertram Rapp aus den Patentsprechtagen der IHK Schwaben die wichtigsten Fakten rund um die Themen Patente, Schutzrechte, Marken und Design.