Informationen zur Änderungsverordnung der Laborberufe zum 01. August 2020

Allgemeines

Die Ausbildungsverordnung über die Berufsausbildung in den Laborbereichen Chemie, Biologie und Lack wurde mit der zweiten Änderungsverordnung vom 3. März 2020 an veränderte Praxis-Anforderungen angepasst.
Die zweite Änderungsverordnung trat zum 1. August 2020 in Kraft. Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 1. August 2020 beginnen.
  • Vor diesem Datum begonnene Ausbildungsverhältnisse bleiben davon unberührt.
  • Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2020 sind umgeschrieben worden.
Zwei auf digitale Kompetenzen ausgerichtete Wahlqualifikationen sind die zentrale Neuerung für alle drei Laborberufe:
  • Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion
  • Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen
Dies ist verbunden mit einer quantitativen und inhaltlichen Anpassung der übrigen Wahlqualifikationen sowie deren Zusammenführung in nur einer Auswahlliste je Beruf. Aufbau und Struktur der Ausbildungsverordnung bleiben unverändert. So ändert sich beispielsweise nichts im Ablauf der Ausbildung, in der Ausbildungsdauer und im zeitlichen Umfang von Pflicht- und Wahlqualifikationen.
Die Abschlussprüfungen Teil 1 bleiben von den Neuerungen inhaltlich unberührt. 
Lediglich für die Prüfungen der Abschlussprüfungen Teil 2 führen die Neuerungen zu (marginalen) Änderungen.

Neuausrichtung der Wahlqualifikationen

  • Die beiden neuen digitalen Wahlqualifikationen stehen für alle drei Laborberufe zur Auswahl. Sie basieren auf bereits bestehenden Wahlqualifikationen und wurden für die gängige Praxis optimiert.
    • Die bisherige Wahlqualifikation „Laborbezogene Informationstechnik” wird zu „Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion”.
    • Die bisherige Wahlqualifikation „Arbeiten mit automatisierten Systemen im Labor” wird zu „Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen”.
  • Die übrigen Wahlqualifikationen in den einzelnen Laborberufen wurden in Anzahl und Inhalt optimiert und je Beruf in nur einer Auswahlliste zusammengeführt.

Chemielaborant/-in

Die Anzahl an möglichen Wahlqualifikationen wird von 28 auf 20 reduziert und diese inhaltlich optimiert. Folgende Wahlqualifikationen werden mit Inkrafttreten der zweiten Änderungsverordnung nicht mehr angeboten:
  • Analytische Kopplungstechniken
  • Bestimmen thermodynamischer Größen
  • Durchführen biochemischer Arbeiten
  • Durchführen elektrotechnischer und elektronischer Arbeiten
  • Durchführen biotechnologischer Arbeiten
  • Durchführen mikrobiologischer Arbeiten II
  • Durchführen diagnostischer Arbeiten
  • Untersuchen von Beschichtungen
Diese Wahlqualifikationen entfallen oder sind inhaltlich in verbleibende Wahlqualifikationen integriert worden.

Biologielaborant/-in

Hier erfährt die praktische Abschlussprüfung Teil 2 die größte Veränderung innerhalb der Laborberufe. So werden zukünftig – analog des Berufs Chemielaborant/-in – im Prüfungsbereich „Prozessorientiertes Arbeiten” eine Aufgabe auf Pflichtqualifikationsniveau (Arbeitsaufgabe I) und eine Aufgabe auf Wahlqualifikationsniveau (Arbeitsaufgabe II) geprüft. In gleicher Weise werden Prüfungszeit und Gewichtung angepasst. Die Prüfungszeit beträgt nun 660 min, die Arbeitsaufgabe I wird mit 40 Prozent, die Arbeitsaufgabe II mit 60 Prozent gewichtet.
Die Anzahl an möglichen Wahlqualifikationen wird von 21 auf 16 reduziert und diese inhaltlich optimiert. 
Die bisherigen Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I Nr. 3 (Durchführen botanischer Arbeiten) und Nr. 9 (Durchführen phytomedizinischer Arbeiten) werden zu einer Wahlqualifikation Nr. 3 „Durchführen botanischer und phytomedizinischer Arbeiten” zusammengeführt.
Folgende Wahlqualifikationen werden mit Inkrafttreten der zweiten Änderungsverordnung nicht mehr angeboten:
  • Durchführen parasitologischer Arbeiten
  • Durchführen diagnostischer Arbeiten II
  • Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren
  • Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten
Diese Wahlqualifikationen entfallen oder sind inhaltlich in verbleibende Wahlqualifikationen integriert worden.

Lacklaborant/-in

Die Anzahl an möglichen Wahlqualifikationen wird von 18 auf 20 erhöht und diese inhaltlich optimiert bzw. aktuell formuliert.
Folgende Wahlqualifikation wird mit Inkrafttreten der zweiten Änderungsverordnung nicht mehr angeboten:
  • Qualitätsmanagement
Diese Wahlqualifikation wird inhaltlich in die Wahlqualifikation „Untersuchen von Beschichtungen und Beschichtungsstoffe” integriert bzw. definiert.
Neu eingeführt werden folgende Wahlqualifikationen:
  • Formulieren, Herstellen, Applizieren und Prüfen von Druckfarben
  • Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen
  • Prozessbezogene Arbeitstechniken.

Angebot der PAL

Die PAL bietet nach Verordnung 2009 bzw. erster Änderungsverordnung 2016 an:
  • die letzten Abschlussprüfungen Teil 1 zu Winter 2021/22 und
  • die letzten Abschlussprüfungen Teil 2 zu Sommer 2023
Die PAL bietet nach zweiter Änderungsverordnung vom 3. März 2020 an:
  • die ersten Abschlussprüfungen Teil 1 zu Sommer 2022 und
  • die ersten Abschlussprüfungen Teil 2 zu Sommer 2023