Nr. 35896

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wie und für wen ist eine Anerkennung möglich? Was macht die IHK FOSA? Welche Unterstützung bieten wir? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

Sie haben Ihren Berufsabschluss im Ausland gemacht? Wir beraten Sie zu Ihren Anerkennungsmöglichkeiten.

Welches Potenzial verbirgt sich hinter Ihren Mitarbeitern und Bewerbern mit Berufsabschluss aus dem Ausland? Finden Sie zukünftige Fachkräfte mit Hilfe der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen.

Sie haben eine teilweise Gleichwertigkeit der IHK FOSA? Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg von der teilweisen zur vollen Anerkennung.

Wir beraten Unternehmen und Fachkräfte aus dem Bereich der IHK Rhein-Neckar zum IHK FOSA Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit.

Ataklti Abraham, Elektroniker aus Eritrea, absolvierte bei der Firma Asteelflash in Eberbach eine Anpassungsqualifizierung und arbeitet dort heute als Elektroniker für Geräte und Systeme. Eine Win-win-Situation in Zeiten von Fachkräftemangel.

Nach der teilweisen Gleichwertigkeit durch die IHK FOSA absolvierte Elektroniker Azad Mohammed eine Individuelle Qualifizierung in der Bildungswerkstatt von Freudenberg. Mit Erfolg: Er erhielt die volle Anerkennung und arbeitet heute in seinem Beruf. Erfahren Sie mehr zu seinem Weg!

Spätaussiedler können die Anerkennung ihrer Abschlüsse nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) überprüfen lassen. Erfahren Sie mehr.

Bilaterale Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Berufsabschlüssen mit Frankreich, Österreich und der Schweiz erleichtern Fachkräften die Berufsausübung und Weiterbildung im jeweils anderen Land und fördern die grenzüberschreitende Mobilität.