Bilaterale Abkommen: Frankreich, Österreich und Schweiz

Bestimmte französische und österreichische Berufsabschlüsse sind auf Grund bilateraler Abkommen per Verordnung deutschen Berufsabschlüssen gleichgestellt. Für Abschlüsse aus der Schweiz ist seit 1. September 2021 das Abkommen über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen in Kraft. 

Frankreich und Österreich

Die IHK Rhein-Neckar stellt auf Antrag einen Bescheid über die Gleichstellung eines Ausbildungszeugnisses aus, wenn der französische oder österreichische Berufsabschluss durch Verordnung einem deutschen Berufsabschluss gleichgestellt ist.
Soweit ein österreichischer oder französischer Beruf
  • nicht in diesen Verordnungen genannt ist oder
  • die Verordnung aufgrund Novellierung der Berufe nicht mehr aktuell ist
kann eine solche Gleichstellung nicht ausgestellt werden.
In diesen Fällen kann aber eine Überprüfung der Gleichwertigkeit nach dem Anerkennungsgesetz BQFG beantragt werden.
Neben der formalen Gleichstellung per Verordnung gibt es mit Frankreich und Österreich zudem "Gemeinsame Erklärungen", die die grundsätzliche Vergleichbarkeit der Berufsabschlüsse feststellen. 

Schweiz

Das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über die gegenseitige Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen ist seit dem 1. September 2021 in Kraft. Für Abschlüsse in IHK-Berufen ist die IHK FOSA Anerkennungsstelle. Weitere Informationen mit den Listen der gleichgestellten Abschlüsse hat das Bundesinstitut für Berufsbildung veröffentlicht.