Teilweise Gleichwertigkeit – was nun?
Wir beraten Unternehmen und Fachkräfte aus dem Bereich der IHK Rhein-Neckar zum IHK FOSA Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit.
Sie haben für Ihren Berufsabschluss aus dem Ausland von der IHK FOSA einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit bekommen?
Oder Sie sind personalverantwortlich und haben eine Bewerbung von einer Fachkraft mit teilweiser Gleichwertigkeit?
Die teilweise Gleichwertigkeit oder auch Teilanerkennung bedeutet, dass im Vergleich der Qualifikation aus dem Ausland zur Ausbildung in Deutschland Kenntnisse oder Berufspraxis fehlen. Im Anerkennungsbescheid der IHK FOSA sind die Qualifikationen aufgelistet, die während der Ausbildung im Ausland erworben wurden, sowie die Punkte, die für eine volle Anerkennung noch fehlen.
Fehlende Qualifikationen können in einer Anpassungsqualifizierung nachgeholt werden in Form von
- Berufserfahrung
und/oder
- theoretischen Kursen, Seminaren, etc.
Jede Anpassungsqualifizierung ist sehr individuell und variiert stark in Bezug auf Inhalt und Dauer.
Melden Sie sich hier bei uns mit der teilweisen Anerkennung der IHK FOSA zur Beratung an. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung und helfen Ihnen, die teilweise Gleichwertigkeit einzuordnen.
Mit Abschluss der Anpassungsqualifizierung und dem Ausgleich der fehlenden Qualifikationen stellt die IHK FOSA die volle Anerkennung aus.
