Teilweise Gleichwertigkeit – was nun?

Sie haben für Ihren Berufsabschluss aus dem Ausland von der IHK FOSA einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit bekommen? 
Oder Sie sind Personalverantwortlicher und haben eine Bewerbung von einer Fachkraft mit teilweiser Gleichwertigkeit auf dem Tisch?
Die teilweise Gleichwertigkeit oder auch teilweise Anerkennung bedeutet, dass im Vergleich der Qualifikation aus dem Ausland zur Ausbildung in Deutschland Kenntnisse oder Berufspraxis fehlen. Im Anerkennungsbescheid der IHK FOSA sind die Qualifikationen aufgelistet, die während der Ausbildung im Ausland erworben wurden, sowie die Punkte, die für eine volle Anerkennung noch fehlen.
Fehlende Qualifikationen können gelernt werden in einer Anpassungsqualifizierung in Form von 
  • Berufserfahrung (zum Beispiel im Praktikum)
und/oder
  • theoretische Kursen, Seminaren, ... 
Jede Anpassungsqualifizierung ist sehr individuell und variiert stark in Bezug auf Inhalt und Dauer.
Melden Sie sich bei uns mit der teilweisen Anerkennung der IHK FOSA. Wir unterstützen Sie auf dem Weg zur vollen Anerkennung und helfen Ihnen, die teilweise Gleichwertigkeit einzuordnen.
Mit Abschluss der Anpassungsqualifizierung und dem Ausgleich der fehlenden Qualifikationen stellt die IHK FOSA die volle Anerkennung aus.