Berufliche Anerkennung für Spätaussiedler und Vertriebene
Nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) haben Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Vertriebene das Recht, die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse überprüfen zu lassen.
Wer ist antragsberechtigt?
Spätaussiedler/-innen und Vertriebene, die in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Rumänien, Polen, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn Prüfungszeugnisse oder Befähigungsnachweise erworben haben, haben nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) einen Rechtsanspruch auf Anerkennung dieser Zeugnisse, wenn die in der Prüfung nachgewiesenen Kenntnisse und Fertigkeiten den in Deutschland zu diesem Zeitpunkt gültigen Berufsabschlüssen nach Inhalt und Ausbildungsdauer gleichwertig sind.
Voraussetzung ist, dass die antragstellende Person einen Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis besitzt oder als Angehöriger in einem Ausweis namentlich aufgeführt ist. Liegt kein Spätaussiedler- oder Vertriebenenausweis vor, ist eine Anerkennung nach § 10 BVFG nicht möglich. In diesem Fall kann die Anerkennung des beruflichen Abschlusses nach dem Anerkennungsgesetz BQFG geprüft werden.
Was bedeutet die Anerkennung des Zeugnisses?
Mit der Anerkennung ("Gleichwertigkeitsbescheinigung") des ausländischen Berufsabschlusses werden die gleichen Berechtigungen wie mit einem deutschen Prüfungszeugnis verliehen. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht ausgestellt.
Ziel der Regelung zur Anerkennung nach dem BVFG ist es, “ … die Eingliederung in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern” (§ 7 Absatz 1 Satz 1 BVFG).
Zuständige Stelle
Zuständig für die Anerkennung von beruflichen Abschlüssen sind für ihren jeweiligen Ausbildungsbereich die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammern sowie sonstige zuständige Stellen: Anerkennungsfinder
Für einen Antrag auf Anerkennung in einem IHK-Beruf bei der IHK Rhein-Neckar nutzen Sie den Online-Antrag über das IHK-Serviceportal.
Beratung
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Als Spätausgesiedelte oder Vertriebene haben Sie die Wahl zwischen dem Anerkennungsverfahren nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) und dem Anerkennungsgesetz des Bundes (BQFG). Einen Vergleich der beiden Möglichkeiten zeigt der Flyer “Berufliche Anerkennung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler” des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Links und Downloads
- Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/bvfg/BJNR002010953.html)
