Metallfeinbearbeiter/-in
Metallfeinbearbeiter/-in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Feinwerkmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in. Es handelt sich um eine Berufsausbildung nach den §§ 66 BBiG (Regelung beruflicher Ausbildung Benachteiligter) nach Vermittlung durch die Agentur für Arbeit.
Organisation der Ausbildung
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Abschlussprüfung
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Prüfung (Abschlussprüfung) |
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) |
Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
Termine | |
Das Ergebnis | |
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
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Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung (siehe Punkt "B").