Metallfeinbearbeiter/-in

Metallfeinbearbeiter/-in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Feinwerkmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in. Es handelt sich um eine Berufsausbildung nach den §§ 66 BBiG (Regelung beruflicher Ausbildung Benachteiligter) nach Vermittlung durch die Agentur für Arbeit.

Organisation der Ausbildung

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Prüfung
(Abschlussprüfung)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB)
Vorzeitige Zulassung Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Verlängerung und Wiederholung Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
Termine
Das Ergebnis
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung
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Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung (siehe Punkt "B").