Metallfeinbearbeiter/-in
Metallfeinbearbeiter/-in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an den anerkannten Ausbildungsberufen Feinwerkmechaniker/-in, Industriemechaniker/-in und Zerspanungsmechaniker/-in. Es handelt sich um eine Berufsausbildung nach den §§ 66 BBiG (Regelung beruflicher Ausbildung Benachteiligter) nach Vermittlung durch die Agentur für Arbeit.
Organisation der Ausbildung
| Thema | Dokumente und Inhalte |
|---|---|
| Allgemeines zum Ausbildungsberuf | |
| Gesetzliche Rahmen | |
| Weitere Fragen zur Ausbildung? | Ihre Ansprechpartner |
| Nach der Ausbildung | Weiterbildung |
Abschlussprüfung
| Thema | Dokumente und Inhalte |
|---|---|
| Prüfung (Abschlussprüfung) |
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) |
| Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
| Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
| Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
| Termine | |
| Das Ergebnis | |
| Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
| Weitere Fragen zur Prüfung? | Ihre Ansprechpartner |
Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung (siehe Punkt "B").
