Metallfeinbearbeiter/-in

Metallfeinbearbeiter/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an folgenden anerkannten Ausbildungsberufen:
Es handelt sich um eine Berufsausbildung nach den §§ 66 BBiG (Regelung beruflicher Ausbildung Benachteiligter) nach Vermittlung durch die Agentur für Arbeit.

Organisation der Ausbildung

Thema Dokumente und Inhalte
Allgemeines zum Ausbildungsberuf
Gesetzliche Rahmen Ausbildungsbeginn
Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich)
Ausbildungsvergütung
Berufsausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz
Wer darf ausbilden?
Weitere Fragen zur Ausbildung? Ihre Ansprechpartner 
Nach der Ausbildung Weiterbildung

Abschlussprüfung

Thema Dokumente und Inhalte
Prüfung
(Abschlussprüfung)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB)
Vorzeitige Zulassung Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Verlängerung und Wiederholung Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
Termine Anmeldetermine
Prüfungstermine
Das Ergebnis Prüfungsergebnisse online
Punkteschlüssel
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung
Weitere Fragen zur Prüfung? Ihre Ansprechpartner
Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung  (siehe Punkt "B").