Bergbautechnologe/-technologin
Bergbautechnologen bedienen Maschinen, Systeme und Anlagen der Bergbautechnik und warten sie. Darüber hinaus führen sie logistische Prozesse der Transport- und Fördertechnik durch.
Inhalt der Ausbildung
Bergbautechnologen/-technologinnen der Fachrichtung Tiefbautechnik führen bergtechnische Arbeiten im Unter- und Übertagebetrieb des Bergbaus aus. Sie fahren Grubenbaue auf, sichern, unterhalten und verwahren diese. Sie finden Beschäftigung
- im Steinkohlenbergbau
- in Betrieben der Rohstoffgewinnung
Bergbautechnologen und -technologinnen der Fachrichtung Tiefbohrtechnik führen technische Arbeiten im Bergbau aus. Sie stellen Bohrlöcher her und sichern diese ab, erschließen Rohstoffquellen und überwachen den Förderprozess. Weiterhin warten und pflegen sie Bohranlagen sowie Fördereinrichtungen und halten diese instand. Sie finden Beschäftigung
- in Betrieben der Tiefbohrtechnik
- in Tiefbaubetrieben im Bereich Brunnenbau
- in Unternehmen der Energie- oder Rohstoffgewinnung
Organisation der Ausbildung
Thema
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Dokumente und Inhalte
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Allgemeines zum Ausbildungsberuf | |
Gesetzliche Rahmen | Ausbildungsbeginn Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich) Ausbildungsvergütung Berufsausbildungsvertrag Berufsbildungsgesetz Wer darf ausbilden? |
Weitere Fragen zur Ausbildung? | Ihre Ansprechpartner |
Nach der Ausbildung | Weiterbildung |
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Thema
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Dokumente und Inhalte
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Prüfung (Abschlussprüfung Teil 1 und 2) |
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar |
Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
Termine | Anmeldetermine Prüfungstermine |
Das Ergebnis | Prüfungsergebnisse online Punkteschlüssel |
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
Weitere Fragen zur Prüfung? | Ihre Ansprechpartner |
Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung (siehe Punkt "B").