Bergbautechnologe/-technologin

Bergbautechnologen bedienen Maschinen, Systeme und Anlagen der Bergbautechnik und warten sie. Darüber hinaus führen sie logistische Prozesse der Transport- und Fördertechnik durch.

Inhalt der Ausbildung

Bergbautechnologen/-technologinnen der Fachrichtung Tiefbautechnik führen bergtechnische Arbeiten im Unter- und Übertagebetrieb des Bergbaus aus. Sie fahren Grubenbaue auf, sichern, unterhalten und verwahren diese. Sie finden Beschäftigung
  • im Steinkohlenbergbau
  • in Betrieben der Rohstoffgewinnung
Bergbautechnologen und -technologinnen der Fachrichtung Tiefbohrtechnik führen technische Arbeiten im Bergbau aus. Sie stellen Bohrlöcher her und sichern diese ab, erschließen Rohstoffquellen und überwachen den Förderprozess. Weiterhin warten und pflegen sie Bohranlagen sowie Fördereinrichtungen und halten diese instand. Sie finden Beschäftigung
  • in Betrieben der Tiefbohrtechnik
  • in Tiefbaubetrieben im Bereich Brunnenbau
  • in Unternehmen der Energie- oder Rohstoffgewinnung

Organisation der Ausbildung

Thema
Dokumente und Inhalte
Allgemeines zum Ausbildungsberuf
Gesetzliche Rahmen Ausbildungsbeginn
Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich)
Ausbildungsvergütung
Berufsausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz
Wer darf ausbilden?
Weitere Fragen zur Ausbildung? Ihre Ansprechpartner 
Nach der Ausbildung Weiterbildung

Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

Thema
Dokumente und Inhalte
Prüfung
(Abschlussprüfung Teil 1 und 2)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar
Vorzeitige Zulassung Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Verlängerung und Wiederholung Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
Termine Anmeldetermine
Prüfungstermine
Das Ergebnis Prüfungsergebnisse online
Punkteschlüssel
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung
Weitere Fragen zur Prüfung? Ihre Ansprechpartner
Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung  (siehe Punkt "B").