Nr. 1245292

Wettbewerbsfähigkeit hat höchste Priorität

Die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen müssen wieder auf Wachstum gestellt werden, fordert der IHK-Industrieausschuss. Dazu gehören ein massiver Bürokratieabbau, eine verlässliche Energiepolitik sowie grundlegende Reformen.
Deutschland steckt in einer handfesten Strukturkrise und auch die ostbayerischen Industriebetriebe blicken mit Sorge auf die schwindende Wettbewerbsfähigkeit des Produktionsstandorts. Der IHK-Industrieausschuss forderte in seiner Sitzung bei der Nabaltec AG in Schwandorf die Politik zu entschlossenem Handeln auf. Hauptkritikpunkte sind überbordende Bürokratie, eine unzureichende Energiepolitik und die mangelnde Umsetzung bei politischen Ankündigungen.
„Die Lage ist ernst! Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, insbesondere auch des Verarbeitenden Gewerbes, muss jetzt ganz oben auf der Agenda stehen“, betonte der Vorsitzende Stephan K. Fischer bei der Sitzung des IHK-Fachausschusses Industrie, Umwelt, Energie und Technologie. Der andauernde wirtschaftspolitische Schlingerkurs der Bundesregierung habe Unsicherheiten geschürt und dazu geführt, dass Investitionen zurückgehalten wurden und der private Konsum nicht richtig angesprungen ist.

Unter dem Joch der Bürokratie

Die Konjunkturschwäche komme nun auf dem Arbeitsmarkt an. Ebenso sieht die Industrie für die nahe Zukunft keine nennenswerten Wachstumsimpulse. „Die Politik geht notwendige Reformen viel zu zaghaft an. Sie kommen in Folge bei den Betrieben nicht spürbar an“, sagte Fischer. Mit Blick auf den geplanten Industriegipfel des Bundeskanzlers Olaf Scholz Ende Oktober ergänzte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Johannes Helmberger: „Spitzengespräche sind gut. Sie bringen aber nur etwas, wenn ernsthaft an den strukturellen Herausforderungen gearbeitet wird.“ Letztendlich zählten keine Absichtserklärungen, sondern die Ergebnisse.
„Die Unternehmen beklagen vor allem eine stetig wachsende bürokratische Belastung, die Innovationen, Investitionen und Wachstum behindert“, berichtete IHK-Abteilungsleiter Thomas Genosko. Die IHKs appellieren schon seit Jahren an die EU-Kommission und die Bundesregierung, bestehende Bürokratie konsequent abzubauen und keine neuen Belastungen zu schaffen. Ebenso auf kommunaler Ebene müssten Ermessensspielräume wirtschaftsfreundlich genutzt sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren massiv beschleunigt werden.

Energiepolitik braucht Impulse

Ein weiterer Kritikpunkt ist die Energiepolitik. „Energiepolitik ist Standortpolitik und gerade für Industriebetriebe von entscheidender Bedeutung“, erläuterte Fischer. Die hohen Energiepreise in Deutschland stellten einen massiven Wettbewerbsnachteil für die heimischen Industriebetriebe dar. Diese stünden im starken internationalen Wettbewerb, müssten aber teilweise ein Vielfaches des Strompreises schultern, den ihre Konkurrenten im Ausland bezahlen.
Gastgeber Johannes Heckmann, Vorstandsvorsitzender der Nabaltec AG, bestätigte die Bedeutung der Energiekosten als Standortfaktor. Die Nabaltec AG ist ein Chemieunternehmen, das hochspezialisierte Füllstoffe und Spezialoxide entwickelt, produziert und vertreibt. Flammenhemmende Füllstoffe werden beispielsweise bei Kabeln, in Tunneln, Flughäfen, Hochhäusern und elektronischen Geräten eingesetzt. Dazu wird viel Energie benötigt. Sein Unternehmen investiert seit Jahren in eine energieeffiziente Produktion, benötigt aber dennoch ausreichend grundlastfähigen und bezahlbaren Strom.

Infrastruktur zügig ausbauen

Die IHK fordert stabile Netzentgelte, eine Senkung der Steuern und Abgaben auf den Strompreis sowie einen beschleunigten Ausbau der Stromnetze und Speicherkapazitäten. So haben etwa viele Unternehmen in eigene PV-Anlagen investiert. Diese werden aber regelmäßig abgeregelt, da an sonnigen Tagen ansonsten zu viel Strom im Netz ist. Deshalb müsse auch mit Blick auf das Gelingen der Energiewende der Netzausbau beschleunigt und Speicherkapazitäten ausgebaut werden, so der Konsens.
Ein Bereich der Energiewende, der an Fahrt aufnimmt, ist die kommunale Wärmeplanung. Professor Dr.-Ing. Markus Brautsch von der OTH Amberg-Weiden stellte aktuelle Planungen vor, die eine Chance für eine nachhaltige Energieversorgung mit lokalen Möglichkeiten seien. Eine Ausbau- und Anschlussgarantie für alle Wärmenetzgebiete bestehe allerdings nicht. Planer sollten jedoch auf jeden Fall Kontakt mit den Unternehmen vor Ort aufnehmen, riet Brautsch.
(28.10.2024)

Innovations-Roadmap

Mit der Innovation-Roadmap zeigen wir Ihnen kompakt den Weg Ihrer Innovation auf: von der Ideenentstehung bis zur Markteinführung.
Die Roadmap soll vor allem aufstrebenden Unternehmen, aber auch Gründern, die erste Innovationsprozesse starten, Licht ins Dunkel dieses Prozesses bringen. Der Fahrplan dient als Orientierung und wartet mit Tipps auf, verweist auf regionale Ansprechpartner und zusätzliche Informationsquellen. Beginnen Sie mit der Einführung unter “Startpunkt Innovation” und folgen Sie dann den Kapiteln der Reihe nach entlang des Fahrplans.

Michael Vogel
Referent Innovation

Normungsroadmap KI veröffentlicht

Das Deutsche Institut für Normung e.V. (DIN), die Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE (DKE) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) haben die Normungsroadmap KI der Öffentlichkeit präsentiert. Die gut 200-seitige Roadmap gibt Handlungsempfehlungen für die Normung und Standardisierung rund um Künstliche Intelligenz (KI).
Die Handlungsempfehlungen für Standardisierung rund um Künstliche Intelligenz sind das Ergebnis aus rund einem Jahr konzentrierter Arbeit: Seit Oktober 2019 haben 300 Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft das Dokument gemeinsam entwickelt.
Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen soll dazu beitragen, die deutsche Wirtschaft und Wissenschaft im internationalen Wettbewerb der Künstlichen Intelligenz zu stärken und innovationsfreundliche Bedingungen für diese Technologie der Zukunft schaffen. Darüber hinaus raten die Experten zur Initiierung eines nationalen Umsetzungsprogrammes „Trusted AI“ (Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz). Dadurch hätte Deutschland die Chance, ein weltweit erstes KI-Zertifizierungsprogramm zu entwickeln.
Die Normungsroadmap KI wird regelmäßig aktualisiert, um sich ändernde Anforderungen zu berücksichtigen.
Hier finden Sie die aktuelle Deutsche Normungsroadmap KI.
Quelle: BMWE, DIN e.V.

Elektronische Rechnungen ab 1.1.2025

Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (B2B-Bereich) regelmäßig eine elektronische Rechnung (E‑Rechnung) zu verwenden.
Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Dann wird nur noch zwischen E-Rechnung und sonstige Rechnungen unterschieden.

Was ist eine E-Rechnung?

Ab dem 1. Januar 2025 liegt eine E‑Rechnung nur noch dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Erfüllt werden die Formatanforderungen aktuell zum Beispiel von der XRechnung oder dem hybriden ZUGFeRD-Format, einer Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei.

Was sind sonstige Rechnungen?

Unter den Begriff der „sonstigen Rechnung” fallen zukünftig Papierrechnungen, aber auch Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format (PDF, JPG, etc.) übermittelt werden. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung gilt demnach ab 2025 nicht mehr als E-Rechnung.
Bitte beachten Sie: Aus Gründen des Datenschutzes (Steuergeheimnis) ist hiervon der elektronische Versand von Beitragsbescheiden ausgeschlossen. Dieser erfolgt weiterhin per Postversand.
Übergangsregelungen für den Rechnungsversand:
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz > 800.000 €: E-Rechnungen ab dem 1.1.2027 verpflichtend
  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz < 800.000 €: E-Rechnungen ab dem 1.1.2028 verpflichtend


Zustimmung für sonstige Rechnungen:
Zwischen dem 1.1.2025 und dem 31.12.2027 dürfen wir Rechnungen in Form von PDFS oder Papier nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung versenden.

Paketboten-Schutz-Gesetz

Im BGBl. I Nr. 40 vom 22. November 2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der KEPBranche (Paketboten-Schutz-Gesetz) veröffentlicht worden.
Das Gesetz führt in der Versandbranche eine Nachunternehmerhaftung ein.
Einbezogen in den Anwendungsbereich sind Beförderungen von Paketen mit einem Einzelgewicht von bis zu 32 kg, soweit diese in Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t erfolgen sowie die stationäre Bearbeitung von Paketen (Sortieren von Paketen für den weiteren Versand in Verteilzentren).
Im Rahmen der Nachunternehmerhaftung haftet der Generalunternehmer für von seinen Nachunternehmen abzuführende Sozialversicherungsbeiträge gesamtschuldnerisch.
Die Haftung entfällt, wenn der Hauptunternehmer einen Nachweis darüber erbringt, dass er unverschuldet davon ausgegangen ist, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflicht erfüllt.
  • Das geschieht durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die dem Nachunternehmer von der Krankenkasse bzw. der Berufsgenossenschaft ausgestellt wird und besagt, dass der Nachunternehmer bei ihr als zuverlässiger Zahler bekannt ist (§ 28e Abs. 3f SGB IV).
  • Darüber hinaus entfällt die Haftung bei Einsatz eines präqualifizierten Nachunternehmers und dieser in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist (§ 28e Abs. 3g SGB IV). Dazu ist insbesondere die Eintragung des Nachunternehmers in das von den Industrie- und Handelskammern geführte bundesweite amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsgewerbe geeignet (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de).
Das Verzeichnis wird in Bayern geführt beim Auftragsberatungszentrum Bayern. Dort können Sie auch weitere Informationen dazu einholen.

Gewerberaum-Mietspiegel

Neuauflage des Gewerberaum-Mietspiegels

Der Gewerberaum-Mietspiegel der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim wurde aktualisiert. Die 5. Auflage des Praxistools bietet für den gesamten IHK-Bezirk eine Orientierungshilfe über die Gewerberaummieten für Ladenflächen, Büro- und Praxisflächen, Produktions- und Lagerflächen sowie Parkplätze.
Der Mietspiegel beruht auf Umfrageantworten von IHK-Mitgliedsunternehmen aller Größen und Branchen sowie Angaben von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Neben den Spannen niedrigster und höchster Mietpreise finden Sie Angaben, welche Nettokaltmiete jeweils am häufigsten genannt wurde. In der Broschüre erfahren Sie außerdem, wie sich die Corona-Krise auf die Mieten von Gewerberaum ausgewirkt hat.
Bei Gewerberaummieten zu Ladenflächen sind die Folgen des veränderten Einkaufverhaltens mittlerweile nicht mehr zu übersehen. Der Beitrag „Praxis-Potenziale des Einzelhandels in Lage und Design“ beleuchtet Geschäftsräume und deren Lage aus einer ganz anderen Perspektive. Mit der Corona-Krise stieg der Trend zum Homeoffice – Büroflächen werden dennoch weiter gut nachgefragt. Erfahren Sie in einem Praxisbericht mehr darüber, was das Büro der Zukunft leisten muss.

IHK-Datenbank Gütertransportmarkt aktualisiert

Dort sind aktuell ca. 440 Spediteure und Transporteure aus der Oberpfalz und dem Landkreis Kelheim mit ihren Leistungsprofilen enthalten.
Die Eingabemaske erscheint auf den ersten Blick eher unspektakulär. Dahinter verbirgt sich ein mächtiges und leistungsfähiges Rechercheinstrument. Über die Optionsfelder können entsprechende Recherchemerkmale und ihre Ausprägungen gewählt und über das „+“-Zeichen kombiniert werden. Bereits nach zwei- oder dreimaliger Benutzung ist man mit der Bedienung vertraut.
Folgende Recherchekriterien stehen für eine Suche nach Leistungsangeboten im Transportbereich zur Verfügung.

Die Spezialisten für bestimmte Verkehrsarten

Beförderungsziele in der EU einschließlich der deutschen Standortregion, im sonstigen Europa, in den Staaten der östlichen Länder wie Russland, Ukraine etc. lassen sich abfragen. Viele Unternehmen haben sich auf Verkehrsrelationen spezialisiert, die im Nah- oder Fernbereich oder auch in bestimmten Ländern liegen. Auch die Spediteure, die die Transporte auf verschiedenen Verkehrsträgern organisieren, lassen sich – über das Merkmal „Unternehmensart“ - unterscheiden, ob Sie Beförderungen per Straße, Schiene, Wasserstraße oder Luft oder aus einer Kombination der Verkehrsträger abwickeln.

Die Spezialisten für bestimmte Güter

Seien es Abfälle oder Recyclinggüter, Automobilteile oder Baumaterial, Fahrzeuge, Nahrungsmittel oder landwirtschaftliche Produkte – oftmals liegt der Fokus auf bestimmten Güter oder Gütergruppen, die befördert werden sollen. Die Transporteure verfügen folglich über entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse sowie auch die entsprechenden Spezialfahrzeuge. Insgesamt sind ca. 30 Gütergruppen und die dazugehörigen Unternehmen, die Transporte solcher Güter anbieten über die Datenbank abrufbar.

Die Spezialisten mit bestimmten Fahrzeugen

In mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit den Gütern, die befördert werden, stehen auch die Kraftfahrzeuge, die vom Unternehmen eingesetzt werden. Die Datenbank erlaubt es, nach Inhabern von bestimmten Fahrzeugen/Spezialfahrzeugen zu suchen. Folgende Fahrzeugarten stehen als Suchkriterien beispielsweise zur Verfügung: Frischdienstfahrzeuge, Tiefkühlfahrzeuge, Kipperfahrzeuge, Kofferfahrzeuge, Kranwagen, Silofahrzeuge (für bestimmte Güter), Tankfahrzeuge (für bestimmte Güter), Tieflader. Zusätzlich kann auch nach verschiedenen „Ladehilfsmitteln“ recherchiert werden: Container, Lager- und Transportbehälter (für bestimmte Güter), Wechselaufbauten.

Die Spezialisten mit besonderen Zusatzdienstleistungen

Das „Sahnehäubchen“ im Leistungsprofil des Spediteurs/Transporteurs sind die zusätzlichen Servicedienstleistungen und Qualität sichernden Merkmale, die das jeweilige Unternehmen auszeichnen. Die Palette der Möglichkeiten reicht beispielsweise von der „Kommissionierung“, über „Etikettierung“ und „Ersatzteilservice“ bis hin zu „Verpackung“ und „Verzollung“. „12-24-Stunden-Service“ wird ebenso angeboten wie „Nachtexpressverkehr“ und „Just-in-Time-Transport“. Ein besondere Rolle spielt die „Lagerung“, die häufig nachgefragt wird.
Sobald die „Trefferliste“ erstellt und mit einem Klick angezeigt wird, kann diese im Excel-Format zur weiteren Verarbeitung auf den eigenen PC geladen werden. Ein Klick in der Trefferliste auf „Details“ zeigt das komplette Leistungsprofil des Unternehmens mit allen „Beförderungszielen“, „Güterarten“, „Fahrzeugen/Ladehilfsmitteln“ und „Dienstleistungen, besonderen Merkmalen“ an.
Auch eine Gesamtausgabe „Der Gütertransportmarkt im IHK-Bezirk“, in der alle in der Datenbank aufgenommen Unternehmen mit ihren Leistungsprofilen, sortiert nach Postleitzahlen enthalten sind, steht auf der Online-Seite im pdf-Format zur Verfügung.

Instrument zur Transportpartnersuche in der Region

Die Datenbank ist keine Frachtenbörse und will auch keine sein. Wesentlicher Zweck ist auch, ein Instrument zur Verfügung zu stellen, dass es ermöglicht, den „richtigen“ Transportpartner zu finden und diesen dann auch zu „kennen“. Dies kann für die Beteiligten viele Vorteile bringen. Ein Beispiel soll es verdeutlichen. Beim sich zuspitzenden Thema Frachtdiebstahl – durch Eingriffe in de Lieferkette – resümierte die Deutsche Verkehrszeitung (DVZ) in einem Artikel vom Februar 2017: „Auf der sicheren Seite sind vor allem die Auftraggeber, die wissen, welcher Transporteur oder sogar welcher Fahrer an der Rampe steht.“
Klicken Sie doch mal rein und sehen Sie, was die Gütertransportbranche im IHK-Bezirk alles zu bieten hat!