Gewerbliche Schutzrechte

Patente und Gebrauchsmuster

Ein wichtiges Kapital im Unternehmen sind neue Ideen. Gute Ideen werden jedoch häufig kopiert und verlieren dadurch ihren unternehmerischen Wert. Besonders hoch ist der Marktwert technischer Erfindungen. Um diese vor Nachahmung zu schützen und ihren Marktwert zu erhalten, kann sie als Patent oder Gebrauchsmuster eingetragen werden. Patente bieten Wettbewerbsvorteile, spielen aber auch bei der Überzeugung von Investoren eine Rolle. Ein Patent hat eine symbolische Kraft und bringt Reputation.

Eine Patentrecherche ist unabdingbar

Bevor Sie ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden, sollten Sie zuerst prüfen, ob nicht für Ihre Idee bereits eine Patentschrift existiert. Es kann durchaus sein, dass ein Patent angemeldet wurde, aber wenig gewerblich genutzt und daher für Sie nicht bekannt war. Um nicht ein bereits existierendes Patent zu verletzen, müssen Sie eine umfangreiche Patentrecherche durchführen. Dies erfolgt nicht nur über Suchmaschinen, sondern über die gesamte Datenbasis der Patentliteratur, bis hin zu sämtlichen Veröffentlichungen in Büchern, Konferenzen und ähnlichen. Kostenlose Unterstützung bieten die Patentzentren.

Anmelden oder nicht?

Eine Patentanmeldung muss gründlich überlegt werden. Der Prozess der Patentanmeldung ist kostspielig und daher nicht für jeden Erfinder finanzierbar. Entschließen Sie sich für eine Patentanmeldung, kann diese einige Jahre dauern. Das heißt wiederum, sofern Sie schneller sein können als ihre Wettbewerber und lediglich in der Anfangszeit des Produktlebenszyklus mit dem Produkt viel vom Markt abgreifen wollen, ist es nicht unbedingt notwendig ein Patent anzumelden.
Ist ein Patent erst einmal verfasst, ist diese Schrift für jeden öffentlich zugänglich. Jeder kann in den Ländern in denen Sie Ihren Patentschutz nicht angemeldet haben Ihr Produkt nachbauen und verkaufen. Ein Patent ist sozusagen ein territoriales Recht. Haben Sie lediglich ein deutsches Patent, ist Ihre Idee auch nur auf dem deutschen Markt geschützt. Internationale Patente sind möglich, aber entsprechend teuer. Die Patente müssen in andere Sprachen übersetzt werden und es werden für die Länder entsprechende Gebühren fällig. Für manche Ideen reicht ein begrenzter Schutzraum aus, da nur ein regionaler Markt für das Produkt interessant ist. Dies ist in der globalisierten Welt selten der Fall. Wollen Sie nur wenige Stückzahlen verkaufen oder ist kein so großer Gewinn zu erwarten, reicht gegebenenfalls eine Pionierstrategie am Markt ohne Schutzrecht. Für „Nachahmer“ sind insbesondere Produkte mit einer langen Produktlebenszeit und hohen Gewinnen interessant. So kann das Produkt abgewandelt werden und die Patentverletzer profitieren mit.
Gleichzeitig kann es auch sein, dass Sie zwar ein Schutzrecht anmelden und trotzdem Marktteilnehmer Ihr Patent verletzten. Produktpiraterie richtet inzwischen massive volkswirtschaftliche Schäden an. Dagegen vorzugehen gestaltet sich schwierig.

Der richtige Zeitpunkt

Den richtigen Zeitpunkt für die Patentanmeldung zu finden, ist eine Herausforderung. Grundsätzlich gilt - wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Beim Patentsystem geht es darum, wer als erstes die Idee beim Patentamt einreicht, sofern die Idee noch nicht anderweitig veröffentlicht wurde. Die Patentprüfer vom Patentamt untersuchen den Stand der Technik bis zum Anmeldetag. Bevor Sie das Patent anmelden, muss die Erfindung schon soweit in all seinen technischen Machbarkeiten ausgereift sein, dass die Patentschrift mit der Produktbeschreibung und den Zeichnungen umfassend dargestellt werden kann. Der Rechtsbestand muss schließlich vor Konkurrenten schützen.
Besonders bei bahnbrechenden Innovationen ist eine frühzeitige Anmeldung wichtig, um hier die Technologieführerschaft zu erhalten. Dagegen sollten Verfahrenspatente eher länger zurückgehalten werden. Den richtigen Zeitpunkt zu wählen, ist heikel und daher Teil der Patentstrategie.

Geheimhaltung hat oberste Priorität

Eine Patentanmeldung muss gründlich überlegt sein. Dabei ist ein Gespräch mit den Patentzentren oder Patentanwälten sinnvoll. Bevor Sie Ihr Patent nicht offiziell in den Händen halten, müssen Sie unbedingt Geheimhaltungsvereinbarungen treffen. In der Innovationsphase sprechen Sie sicherlich mit verschiedenen Menschen über Ihre Idee. In solchen Fällen ist eine Geheimhaltung von größter Bedeutung. Es könnte sonst dazu kommen, dass Dritte ein Patent auf Ihre Erfindung anmelden, mit denen Sie sich nur auf professioneller Ebene austauschen wollten. Außerdem gilt für Patente der Grundsatz, dass die Idee „neu“ sein muss. Sofern Sie Ihr Produkt öffentlich zeigen und anderen davon berichten, ist das Ganze nicht mehr als „neu“ einzustufen. Deshalb wird zwischen dem Patentanmelder und seinem Gesprächspartner eine Geheimhaltungsvereinbarung getroffen. Selbst mit Geheimhaltungsvereinbarungen gilt, je mehr Mitwisser es gibt und je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger ist es, ein Geheimnis zu wahren. Dies spricht dafür Patente so früh wie möglich anzumelden. Wichtig ist, dass das Patentverfahren in Gang gesetzt werden muss, bevor Informationen über Marketing und ähnlichem veröffentlicht werden.

Unser Service für Sie

Wichtige Infos rund um das Thema Patente und Erfindungen finden Sie auf unserer umfangreichen Infowebsite. Einmal im Monat bieten wir eine kostenlose Erfinderberatung als Einzelgespräch mit einem Patentanwalt an. Bevor Sie Ihr Schutzrecht anmelden, müssen Sie vorerst intensiv recherchieren. Kostenlose Unterstützung bieten die Patentzentren an. Sie benötigen finanzielle Unterstützung bei den finanziellen Kosten einer Patentanmeldung? Dabei hilft das Förderprogramm WIPANO mit finanziellen Zuschüssen.

Drei Tipps zur Umsetzung

  • Eine umfassende Patentrecherche ist unabdingbar, da Sie keine älteren Patente verletzten wollen.
  • Entwickeln Sie für Ihr Unternehmen eine passende Patentstrategie, in der Sie den Umgang mit neuem Wissen und im Vergleich der Konkurrenz darstellen. Kostenlose Beratung erhalten Sie bei der IHK- Erfinderberatung.
  • Verwenden Sie in professionellen Gesprächen jeweils eine juristisch geprüfte Geheimhaltungsvereinbarung. Ideen, die erst einmal öffentlich sind, können vom Patentamt nicht mehr als „neu“ eingestuft werden und verlieren daher ihre Schutzwirkung.
BLICK IN DIE PRAXIS – INTERVIEW
Ein Interview mit dem Patentanwalt Dr.  Roland Völkl von der Kanzlei „Hannke Bittner und Partner” finden Sie unter „Weitere Informationen”.
Quellen
  • Vahs/Brem, Innovationsmanagement, 2013
  • Rapp, Von der Idee zum Produkt, 2011
  • Wagner/Thieler, Wegweiser für den Erfinder, 2000
  • Deutsches Patent- und Markenamt