Orientierung

Innovationsförderung im Freistaat Bayern

Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur

Die Bayerische Forschungs- und Innovationsagentur ist die erste Anlaufstelle in Bayern für die erfolgreiche Umsetzung von F&E-Projekten oder innovativen Ideen. An den Standorten Nürnberg und München wird das Förder-Know-how von fünf Partnern, nämlich Bayern Innovativ, der Bayerischen Forschungsstiftung, der Bayerischen Forschungsallianz (BayFOR), dem Projektträger Bayern sowie die Bayerische Patentallianz GmbH (BayPAT) gebündelt.
Die Forschungs- und Innovationsagentur  bietet ein umfassendes Service- und Beratungsangebot. Beispielsweise informiert es über Bayerische-, Bundes- und EU-Förderprogramme, unterstützt bei der Projektanbahnung und der Antragstellung oder hilft konkret bei der Durchführung von F&E-Projekten.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Innovationsgutschein Bayern

Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer aus Bayern können eine Förderung für innovative Projekte erhalten, wenn Sie mit Forschungseinrichtungen oder Entwicklungsdienstleistern zusammenarbeiten. Das Förderprogramm gibt es in zwei Varianten:
  • Innovationsgutschein standard: Unterstützung von Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie eine wesentliche Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.
  • Innovationsgutschein spezial: Durchführung von Projekten die eine hochspezialisierte Begleitung sowie einen höheren Finanzbedarf benötigen sowie Heranführung an weitere größere Förderprogramme
Die Obergrenze für die zuwendungsfähigen Kosten liegt beim Innovationsgutschein standard bei 30.000 Euro, für die Spezial-Variante beträgt sie 80.000 Euro. Die Grundförderung bleibt bei 40 Prozent und kann auf  max. 60 Prozent aufgestockt werden für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, wenn eine Wissenschaftseinrichtung beauftragt wird oder das Unternehmen einen Sitz mit besonderem Handlungsbedarf hat.
Innerhalb von 24 Monaten können maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Kontaktmöglichkeit: Tel. 0911 20671-350, innovationsgutschein@bayern-innovativ.de
Zur Richtlinie gelangen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.

Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus  (BayTP+)

Der Freistaat unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mittelständischer Unternehmen im Bereich der allgemeinen Technologien.
Das Vorhaben muss der experimentellen Forschung zuzuordnen sein. Das Projekt muss sich durch einen über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen und seine Durchführung muss mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden, gleichwohl aber technisch machbar sein.
Gefördert werden:
  • Vorhaben zur Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen
  • standortrelevante Technologievorhaben, die von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für den Forschungs- und Technologiestandort Bayern sind
  • Vorhaben zur Anwendung neuer Technologien im Unternehmen.
Einen Antrag stellen können bei:
  • Entwicklungsvorhaben mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Mitarbeitern (im Unternehmensverbund),
  • standortrelevanten Technologievorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Die Förderung wird für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben als Zuschuss gewährt. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens und beträgt grundsätzlich bei Entwicklungsvorhaben bis zu 25 Prozent und bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung erhöht sich um 10 Prozent bei mittleren Unternehmen und um 20 Prozent bei kleinen Unternehmen.
Standortrelevante Technologievorhaben werden nur gefördert, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 1 Million EUR betragen.
Ansprechpartner: Projektträger Bayern, Hotline 0800 0268724 , kontakt@projekttraeger-bayern.de
Zur Richtlinie gelangen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung technologieorientierter Unternehmensgründungen (BayTOU)

Der Freistaat fördert die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie eine in diesem Zusammenhang stehende Gründung technologieorientierter Unternehmen. Die Zuwendungen werden ausgereicht als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (experimentelle Entwicklung) und als Innovationsbeihilfe für KMU (Konzeptvorhaben).
Antragsberechtigt sind Gründer und technologieorientierte Unternehmen, die nicht länger als sechs Jahre existieren und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Das Vorhaben muss in Bayern durchgeführt werden. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Bei Entwicklungs- und Konzeptvorhaben können bis zu maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten geltend gemacht werden. Art und Höhe der Zumessung bemessen sich u.a. nach dem technischen und wirtschaftlichen Risiko des Vorhabens.
Ansprechpartner: Projektträger Bayern, Hotline 0800 0268724 , kontakt@projekttraeger-bayern.de
Zur Richtlinie gelangen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bayerische Förderung von Verbundprojekten (BayVFP)

Der Freistaat fördert Forschung und Entwicklung von Schlüsseltechnologien im Verbundvorhaben. Der Fokus der Förderung liegt auf der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung in den Bereichen
  • Digitalisierung: Informations- und Kommunikationstechnik und Elektronische Systeme
  • LifeScience: Medizintechnik und Bio- und Gentechnologie
  • Materialien und Werkstoffe
  • Mobilität: Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen und Raumfahrt
Die Vorhaben müssen im Verbund durchgeführt werden und sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen. Die Durchführung muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Hierbei erfolgen immer wieder thematische Fördercalls.
Die Rahmenrichtlinie finden Sie hier.
Aktueller Förderaufruf:
IT-Sicherheit: Einreichfrist am 28. März 2023

Digitalbonus

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen dabei, ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software. Nicht förderbar sind beispielsweise Ausgaben für Standardwebsite oder auch Onlinemarketingmaßnahmen. Den Digitalbonus gibt es in zwei Ausprägungen.
Der Digitalbonus Standard gilt als Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit mit einer Fördersumme in Höhe von 10.000 EUR. Der Digitalbonus Plus wird bei Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, mit einer Summe von bis zu 50.000 EUR, gewährt.
Sie können Ihre Projekte förderunschädlich starten, nachdem Sie die Zustimmung zum vorläufigen Maßnahmenbeginn von der zuständigen Regierung erhalten haben.  Um im Interesse aller Antragsteller einen kontinuierlichen Programmverlauf zu gewährleisten, wird pro Monat ein Kontingent festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge erst wieder im Folgemonat gestellt werden.
Kontaktmöglichkeit: Regierung der Oberpfalz,  Tel. 0941 56801555, digitalbonus@reg-opf.de
Zur Richtlinie gelangen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier.

Programm „Start?Zuschuss!“

Mit dem Programm „Start?Zuschuss!“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Startphase junger Unternehmen mit Geschäftsmodellen im Bereich Digitalisierung. Die Förderung von Unternehmensneugründungen richtet sich an Start-ups mit einem besonders zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodell. Deren Gründung darf maximal zwei Jahre zurückliegen.
Aktuell können pro Jahr 20 bayerische Unternehmen gefördert werden. Dazu müssen sich die Unternehmen zunächst online bewerben. In der ersten Stufe werden im Wettbewerbsverfahren die eingereichten Bewerbungen durch eine Expertenjury bewertet. In der zweiten Stufe stellen die zur Förderung ausgewählten Unternehmen den Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung. Im Jahr gibt es zwei Bewerbungsphasen bei denen jeweils 10 Unternehmen eine Förderung erhalten.
 Kontaktmöglichkeit: gruenderland.bayern@stmwi.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie hier und die FAQs können Sie hier nachlesen.

Förderungen durch die Bayerische Forschungsstiftung

Unterstützt werden Forschungs- und Entwicklungskooperationen von Unternehmen oder von Unternehmen und Forschungseinrichtungen auf den Zukunftsthemen Life Sciences, Informations- und Kommunikationstechnologien, Mikrosystemtechnik, Materialwissenschaften, Energie und Umwelt, Mechatronik, Nanotechnologie sowie Prozess- und Produktionstechnik. Die Förderung erfolgt durch Zuschüsse bis max. 50 Prozent der Kosten und bei der experimentellen Entwicklung bis zu 25 Prozent.
Kontaktmöglichkeit: Tel. 089 21 02 86-3, forschungsstiftung@bfs.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

Risikokapital der Bayern Kapital GmbH

Der Freistaat Bayern finanziert innovative Technologieunternehmen in industriellen Schlüsseltechnologien von der Unternehmensgründung bis zur Expansionsphase.
Der Seedfonds Bayern finanziert technologieorientierte Unternehmensgründungen nicht älter als zwei Jahre sind. Es handelt sich hierbei um eien typisch stille Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 750.000 EUR.
Der Seedfonds Bayern extended kommt für ein bis zwei Jahre alte technologieorientierte Unternehmen beim Übergang von der Seed- zur Start-Up-Phase zum Einsatz. Der Seedfonds Bayern beteiligt sich in der ersten Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 500.000 Euro am Unternehmen; insgesamt sind max. 750.000 Euro möglich.
Der Wachstumsfonds Bayern ermöglicht Aufwendungen und Investitionen von Innovationsvorhaben und Wachstumsschritten. Die Höhe der Beteiligung liegt zwischen zwei und zehn Millionen EUR und erfolgt in Tranchen.
Der von Bayern Kapital gemanagte ScaleUp-Fonds Bayern stellt in Kooperation mit einem Privatinvestor stark expandierenden High-Tech-Unternehmen in Bayern als Co-Investmentpartner Beteiligungskapital für Wachstumsfinanzierungen zur Verfügung. Technologieorientierte innovative Unternehmen können hierdurch höhere Finanzierungen erhalten. Dabei können pro Unternehmen bis zu zehn Millionen Euro investiert werden.
Kontaktmöglichkeit: 0871 923250, info@bayernkapital.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

LfA Förderbank Bayern

Die LfA fördert innovative Vorhaben von mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern mit Sitz in Bayern. Unterstützt werden sowohl Entwicklungsvorhaben als auch der Zukauf und die Anwendung neuer Technologien. Im Mit­telpunkt der Förderangebote stehen Darlehen, Zuschüsse, Risikoentlastungen, die über die jeweilige Hausbank beantragt werden.
Konaktmöglichkeit: Tel. 089 2421 1000, info@lfa.de
Service der IHK: LfA Finanzierungssprechtag mit Einzelberatungsterminen.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Beteiligungskapital der Bayerischen Beteiligungsgesellschaft (BayBG)

Die BayBG bietet Beteiligungskapital für den Mittelstand für nahezu alle Anlässe: Stille Beteiligungen, offene Beteiligungen, Venture Capital, Private Equity.
Kontaktmöglichkeit: BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH, Tel. 089 122280 100, info@baybg.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

Bayerische Gemeinschaftsstände

Bayern Innovativ
Die Gemeinschaftsstände von Bayern Innovativ bieten die Möglichkeit, sich auf internationalen Hightech-Messen zu präsentieren. Dieser individuelle, attraktive und kostengünstige Messeauftritt steht Existenzgründern, Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen aus Bayern zur Verfügung. Die angebotenen, überwiegend inländischen Messen sind im Internet einzusehen.
Kontaktmöglichkeit: Bayern Innovativ, Tel. 0911 20671-152 , messe@bayern-innovativ.de
Weitere Informationen finden Sie hier.