Innovationsgutschein
Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer aus Bayern können eine Förderung für innovative Projekte erhalten, wenn Sie mit Forschungseinrichtungen oder Entwicklungsdienstleistern zusammenarbeiten.
Ziel: Unternehmen sollen ein vermarktungsfähiges Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung entwickeln lassen.
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Wichtiges Update
Ab 31.12.2025 wird der Gutschein ausgeweitet. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen.
Wichtiges Update
Ab 31.12.2025 wird der Gutschein ausgeweitet. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen.
- Das Programm wird verlängert bis 31.12.2029.
- Erhöhung der maximalen Fördersummen von 30.000 auf 38.000 Euro (Standardvariante) und von 80.000 auf 99.500 Euro (Spezial).
- Änderung der Anzahl der maximalen Bewilligungen von 3 Gutscheine innerhalb 24 Monaten auf 4 Gutscheine innerhalb 36 Monaten
Die offizielle Ankündigung der bayerischen Staatsregierung finden Sie unter Verkündungsplattform Bayern
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Wer wird gefördert?
Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe in Bayern
< 50 Mitarbeitende (Vollzeit-Äquivalente)
< 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)
< 50 Mitarbeitende (Vollzeit-Äquivalente)
< 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)
Existenzgründer, deren Gründung spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Förderung erfolgt ist.
Was wird gefördert?
Beauftragung von Dienstleistungen, national als auch international (keine Einschränkung)
- Tätigkeiten vor Entwicklung eines Produkts/einer Dienstleistung, z.B. Machbarkeits- und Werkstofftests, Designstudien, Simulationsmodelle
- Tätigkeiten während der Entwicklung und Forschung, z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Produkttests
- Förderung von Software-Entwicklung: z.B. Smart Services, KI- und IT-Sicherheitslösungen
- Wichtig: Die Software ist das vermarktungsfähige Produkt bzw. verbessert oder ergänzt ein bestehendes Produkt signifikant
Was wird nicht gefördert?
- Vorhaben, die bereits begonnen wurden
- Beratungsleistungen, z.B. von klassischen Unternehmensberatern oder auch von Patentanwälten
- Kauf von Maschinen, Werkzeugen, Software-Komponenten etc.
- Betriebsinterner Aufwand (z.B. Personal- und Sachkosten, eigene FuE-Leistungen)
- Entwicklung von Web- oder Lernplattformen und Apps sowie die Umsetzung von digitalen Geschäftsideen auf Basis bzw. durch Kombination von Standardelementen, die dem Stand der Technik entsprechen.
Höhe der Förderung
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Standard (einstufiges Verfahren):
4.000 - 30.000 € (ab 31.12.2025 bis zu 38.000 €) | Fördersatz 40 - 60% der Ausgaben
1. Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) +10%
2. Beauftragung einer Hochschule oder Forschungseinrichtung (min. 51% der Antragssumme) +10%
3. Kleine Unternehmen <10 Mitarbeitende und <20 Mio. Euro Jahresumsatz +10%Der Fördersatz kann 60% nicht übersteigen, selbst wenn alle drei Kriterien erfüllt sind. - Spezial (zweistufiges Verfahren)
30.000 - 80.000 € (ab 31.12.2025 bis zu 99.500 €) | Fördersatz immer 50 %
1. Einreichung Skizze und Telefonat mit Projektträger Bayern Innovativ
2. Antrag
➢ Beauftragung von Hochschule oder Forschungseinrichtung notwendig! Innovationsgrad/Neuheit sind entscheidend!
Innerhalb von 24 Monaten können maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden (Ab 31.12.2025 sind vier Gutscheine innerhalb von 36 Monaten möglich).
Kontakt
Bayern Innovativ GmbH
0911 20671-350, innovationsgutschein@bayern-innovativ.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.