Fördermittel

Innovationsgutschein

Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer aus Bayern können eine Förderung für innovative Projekte erhalten, wenn Sie mit Forschungseinrichtungen oder Entwicklungsdienstleistern zusammenarbeiten.
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der aktuell begrenzten Haushaltsmittel hat der Projektträger Bayern die Antragsstellung für den Innovationsgutschein bis voraussichtlich 2027 eingestellt.

Wer wird gefördert?

Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft sowie freie Berufe in Bayern
< 50 Mitarbeitende (Vollzeit-Äquivalente)
< 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)
Existenzgründer, deren Gründung spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung der Förderung erfolgt ist.

Was wird gefördert?

Unternehmen sollen ein vermarktungsfähiges Produkt, ein Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung entwickeln lassen.
Beauftragung von Dienstleistungen, national als auch international (keine Einschränkung)
  • Tätigkeiten vor Entwicklung eines Produkts/einer Dienstleistung, z.B. Machbarkeits- und Werkstofftests, Designstudien, Simulationsmodelle
  • Tätigkeiten während der Entwicklung und Forschung, z.B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau, Produkttests
  • Förderung von Software-Entwicklung: z.B. Smart Services, KI- und IT-Sicherheitslösungen
    • Wichtig: Die Software ist das vermarktungsfähige Produkt bzw. verbessert oder ergänzt ein bestehendes Produkt signifikant

Was wird nicht gefördert?

  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
  • Beratungsleistungen, z.B. von klassischen Unternehmensberatern oder auch von Patentanwälten
  • Kauf von Maschinen, Werkzeugen, Software-Komponenten etc.
  • Betriebsinterner Aufwand (z.B. Personal- und Sachkosten, eigene FuE-Leistungen)
  • Entwicklung von Web- oder Lernplattformen und Apps sowie die Umsetzung von digitalen Geschäftsideen auf Basis bzw. durch Kombination von Standardelementen, die dem Stand der Technik entsprechen.

Höhe der Förderung

  • Standard (einstufiges Verfahren):
    Zuwendungsfähige Ausgaben müssen min. 4.000 Euro und können max. 38.000 Euro betragen
    Fördersatz 40 - 60% der Ausgaben
    1. Regionen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) +10%
    2. Beauftragung einer Hochschule oder Forschungseinrichtung (min. 51% der Antragssumme) +10%
    3. Kleine Unternehmen <10 Mitarbeitende und <2 Mio. Euro Jahresumsatz +10%
    Der Fördersatz kann 60% nicht übersteigen, selbst wenn alle drei Kriterien erfüllt sind.
  • Spezial (zweistufiges Verfahren)
    Zuwendungsfähige Ausgaben müssen min. 30.000 Euro und können max. 99.500 Euro betragen
    Fördersatz immer 50 %
    1. Einreichung Skizze und Telefonat mit Projektträger Bayern Innovativ
    2. Antrag
    ➢ Beauftragung von Hochschule oder Forschungseinrichtung notwendig! Innovationsgrad/Neuheit sind entscheidend!
Innerhalb von 36 Monaten können maximal vier Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Kontakt
Bayern Innovativ GmbH
0911 20671-350, innovationsgutschein@bayern-innovativ.de
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.