Fördermittel

Innovationsgutschein

Kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitern sowie freiberuflich Tätige und Existenzgründer aus Bayern können eine Förderung für innovative Projekte erhalten, wenn Sie mit Forschungseinrichtungen oder Entwicklungsdienstleistern zusammenarbeiten.
Das Förderprogramm gibt es in zwei Varianten:
  • Innovationsgutschein standard: Unterstützung von Planung, Entwicklung und Umsetzung sowie eine wesentliche Verbesserung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen.
  • Innovationsgutschein spezial: Durchführung von Projekten die eine hochspezialisierte Begleitung sowie einen höheren Finanzbedarf benötigen sowie Heranführung an weitere größere Förderprogramme
Die Obergrenze für die zuwendungsfähigen Kosten liegt beim Innovationsgutschein standard bei 30.000 Euro, für die Spezial-Variante beträgt sie 80.000 Euro. Die Grundförderung bleibt bei 40 Prozent und kann auf  max. 60 Prozent aufgestockt werden für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, wenn eine Wissenschaftseinrichtung beauftragt wird oder das Unternehmen einen Sitz mit besonderem Handlungsbedarf hat.
Innerhalb von 24 Monaten können maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden.
Kontaktmöglichkeit: Tel. 0911 20671-350, innovationsgutschein@bayern-innovativ.de
Zur Richtlinie gelangen Sie hier. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Bayern Innovativ.