Fördermittel

Schutzrechte: KMU-Fonds für Patente, Marken und IP-Scans

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union (EU) finanzielle Unterstützung zum Schutz ihres geistigen Eigentums. KMUs können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung der entrichteten Gebühren bieten.
Das Programm läuft von 22. Januar bis 6. Dezember 2024 und wird in der Regel jährlich neu aufgelegt.

Wer wird gefördert?

KMUs bis 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz < 50 Mio. Euro.
Auch Selbstständige können einen Förderantrag stellen.

Es kann pro Jahr einen Antrag gestellt werden, unabhängig davon, ob ein Unternehmen z.B. 2022 oder 2023 bereits gefördert wurde oder nicht.

Was wird gefördert?

1. Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentum (IP Scan)
Erstattung von 90 % der Kosten für eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP Scan) durch ein nationales Amt für geistiges Eigentum, in Deutschland das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) – Max. 1.350 Euro
2. Marken und Designs
Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf europäischer oder nationaler Ebene. Für Anmeldungen über den europäischen Raum hinaus werden 50% erstattet.
max. 1.000 Euro
3. Patente
  • Erstattung von 75 % der Gebühren für einen „Recherchenbericht über den Stand der Technik“
  • Erstattung von 75 % der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (Anmeldung, Recherche und Prüfung) sowie bei Erteilung und Veröffentlichung/Offenlegung für den nationalen Schutz in einem EU-Mitgliedstaat
  • Erstattung von 75 % der Anmelde- und Recherchengebühren für europäische Patente, die beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Alle anderen Gebühren für ein europäisches Patent sind ausgeschlossen.
  • Erstattung von 50 % der Rechtskosten für die Erstellung und Einreichung europäischer Patentanmeldungen mit einem Höchstbetrag von 2 000 EUR.

    Insgesamt max. 3.500 Euro.
4. Gemeinschaftlicher Pflanzenschutz
75 % Erstattung der Online-Anmeldegebühr und der Prüfungsgebühr für den gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene) – max. 1.500 Euro

Was ist nicht förderfähig?

  • Kosten, die entstanden sind, bevor das KMU/der Selbstständige den Förderantrag gestellt hat
  • Mehrwertsteuer
  • Anwaltskosten, z.B für die Beauftragung eines Patentanwalts
  • Kosten für Gebrauchsmusteranmeldungen

Wie läuft das Verfahren ab?

Alle Details zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO). Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigstsen Punkte zusammengefasst.
  1. Registrierung/Anlegen eines KMU-EU-Fonds-Kontos und Online-Beantragung der Finanzhilfe
  2. Aktivieren Ihrer Gutscheine: Nach der Genehmigung Ihres Antrags (i.d.R. 15 Werktage) erhalten Sie in Ihrem Konto einen oder mehrere Gutscheine gutgeschrieben. Diese müssen Sie innerhalb von 2 Monaten aktivieren (Verlängerung möglich).
  3. Bezahlung und Beantragung: Nachdem Sie Ihre Dienstleistungen bezahlt haben (z.B. Anmeldegebühr für ein Patent), befolgen Sie folgende Schritte:
    • das Erstattungsformular ausfüllen und einreichen.
    • Dadurch wird Ihr Gutschein aktiviert und der „Umsetzungszeitraum“ beginnt.
    • Das EUIPO nimmt die Kostenerstattung innerhalb eines Monats vor.
  4. Umsetzungszeitraum: Sobald Sie Ihren Gutschein bzw. Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins bzw. Ihrer Gutscheine beantragen können (z.B. Patent – Recherche wurde erstattet, dann Anmeldung des Patents im Umsetzungszeitraum)
    • 6 Monate für Gutscheine für Marken und Geschmacksmuster
    • 12 Monate für Patentgutscheine und für Gutscheine für gemeinschaftliche Pflanzensorten
Ausführliche Informationen zum KMU-EU-Fonds finden Sie unter Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO).
Hilfreich ist die Seite “Häufig gestellte Fragen”