Schutzrechte: KMU-Fonds für Patente, Marken und IP-Scans

Der KMU-Fonds bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union (EU) finanzielle Unterstützung zum Schutz ihres geistigen Eigentums. Sie können fünf verschiedene Gutscheine beantragen, um Kosten für die Erlangung gewerblicher Schutzrechte oder zur Streitbeilegung erstattet zu bekommen.
Das Programm wird jährlich erneuert und läuft in diesem Jahr von 3. Februar bis 5. Dezember 2025.
Update (Mai 2025): Das Deutsche Patent- und Markenamt berichtet, dass ab 2. Juni 2025 wieder Anträge für die Gutscheine 3 und 4 (Patente) und Gutschein 5 (Sortenschutz) beantragt werden können - schnell sein lohnt sich. Alle Infos unter KMU-Fonds 2025.

Wer wird gefördert?

KMUs bis 250 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz < 50 Mio. Euro.
Auch Selbstständige können einen Förderantrag stellen.

Was wird gefördert?

1. Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentum (IP Scan) - max. 1.350 Euro
Der IP Scan soll zur Entscheidungsfindung beitragen, ob und welche gewerblichen Schutzrechte Sie anmelden und wie Sie Ihr Intellectual Property-Portfolio im Einklang Ihrer Unternehmensstratregie weiterentwickeln möchten. Der Scan wird z.B. in Bayern durch das Patentzentrum Bayern durchgeführt. Erstattung von 90 % der Kosten.
2. Marken und Designs - max. 700 Euro
Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs, der zusätzlichen Klassengebühren sowie der Gebühren für die Prüfung, Eintragung, Veröffentlichung/Bekanntmachung und Aufschiebung der Bekanntmachung auf europäischer oder nationaler Ebene.
Für Anmeldungen über den europäischen Raum hinaus werden 50% erstattet.
3. Nationale Patente und Recherchen zum Stand der Technik - max. 1.000 Euro
  • Die Kosten für eine Recherche zum Stand der Technik werden zu 75 % gefördert. Der Bericht wird vor einer Patentanmeldung weltweit erstellt und muss vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) und/oder dem Visegrad Patent Institute (VPI) durchgeführt oder koordiniert werden.
  • Die für Anmeldung, Recherche, Prüfung, Erteilung und Bekanntmachung anfallenden Gebühren einer beim DPMA eingereichten Patentanmeldung können zu 75 % gefördert werden.
4. Europäische Patente und Rechtskosten - max. 2.500 Euro
  • Erstattung von bis zu 75 % der Anmelde- und Recherchegebühren für europäische Patente, die beim Europäischen Patentamt (EPA) eingereicht werden.
  • Die Rechtskosten für Erstellung und Anmeldung einer europäischen Patentanmeldung durch einen vor dem Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter werden bis zu 50 % gefördert (maximal 1.500 Euro).
5. Gemeinschaftlicher Pflanzenschutz
75 % Erstattung der Online-Anmeldegebühr und der Prüfungsgebühr für den gemeinschaftlichen Sortenschutz (EU-Ebene) – max. 1.500 Euro

Was ist nicht förderfähig?

  • Kosten, die entstanden sind, bevor das KMU/der Selbstständige den Förderantrag gestellt hat
  • Mehrwertsteuer
  • Kosten für Gebrauchsmusteranmeldungen

Wie läuft das Verfahren ab?

Alle Details zum Antragsverfahren finden Sie auf der Website des Europäischen Amts für geistiges Eigentum (EUIPO). Nachfolgend haben wir Ihnen die wichtigsten Punkte zusammengefasst.
  1. Registrierung/Anlegen eines KMU-EU-Fonds-Kontos und Online-Beantragung der Finanzhilfe
  2. Aktivieren Ihrer Gutscheine: Nach der Genehmigung Ihres Antrags (i.d.R. 15 Werktage) erhalten Sie in Ihrem Konto einen oder mehrere Gutscheine gutgeschrieben. Für die Aktivierung gibt es unterschiedliche Fristen von 1 Monat - 6 Monaten.
  3. Bezahlung und Beantragung: Nachdem Sie Ihre Dienstleistungen bezahlt haben (z.B. Anmeldegebühr für ein Patent), befolgen Sie folgende Schritte:
    • das Erstattungsformular ausfüllen und einreichen.
    • Dadurch wird Ihr Gutschein aktiviert und der „Umsetzungszeitraum“ beginnt.
    • Das EUIPO nimmt die Kostenerstattung innerhalb eines Monats vor.
  4. Umsetzungszeitraum: Sobald Sie Ihren Gutschein bzw. Ihre Gutscheine aktiviert haben, gibt es einen „Umsetzungszeitraum“, in dem Sie weitere Aktivitäten sowie weitere Erstattungen im Rahmen Ihres Gutscheins bzw. Ihrer Gutscheine beantragen können (z.B. Patent – Recherche wurde erstattet, dann Anmeldung des Patents im Umsetzungszeitraum)
    • 6 Monate für Gutscheine für Marken und Geschmacksmuster
    • 6 Monate für Patentgutscheine und für Gutscheine für gemeinschaftliche Pflanzensorten
    • Der Gutschein für IP Scans hat keine „Umsetzungsfrist“, da er vollständig in Anspruch genommen wird, sobald die erste Erstattung beantragt wird.
Ausführliche Informationen zum KMU-EU-Fonds finden Sie unter Europäisches Amt für geistiges Eigentum (EUIPO).
Hilfreich ist die Seite “Häufig gestellte Fragen”