Fördermittel für Digitalisierung
Der Freistaat Bayern und der Bund unterstützt Unternehmen und Gründer bei der Digitalisierung. Im Artikel finden Sie eine Auswahl an Fördermitteln im Bereich der Digitalisierung.
Digitalbonus Bayern – IT-Sicherheit und Prozessoptimierung
Der Freistaat Bayern hat sein Förderprogramm zum Juli 2024 neu aufgelegt. Er unterstützt Unternehmen ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (< 50 Mitarbeiter + Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme max. 10 Millionen EUR). Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software. Nicht förderbar sind beispielsweise Ausgaben für Standardwebsite oder auch Onlinemarketingmaßnahmen.
Den “Digitalbonus” gibt es in zwei Ausprägungen.
- Der “Digitalbonus Standard” gilt als Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit mit einer Fördersumme von maximal 7.500 EUR.
- Der “Digitalbonus Plus” wird bei Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, mit einer Summe von bis zu 30.000 EUR, gewährt.
Grundsätzlich beträgt die Zuschusshöhe 50 Prozent. Insgesamt kann der Digitalbonus zwei mal beantragt werden, einmal für Digitalisierungsmaßnahmen und einmal für den Bereich IT-Sicherheit. Unternehmen, die nach der alten Richtlinie vor Juli 2024 einen Zuschuss erhalten haben, können den Digitalbonus erneut zwei Mal in Anspruch nehmen.
Kontakt
- Regierung der Oberpfalz, Tel. 0941 5680-1555, digitalbonus@reg-opf.de
- Regierung von Niederbayern, Tel. 0871 808-1374 oder -1344, andreas.paulick@reg-nb.bayern.de oder katharina.schuetz@reg-nb.bayern.de.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Digitalbonus Bayern.
Hier gelangen Sie zur Förderrichtlinie.
LfA: Förderkredite für Innovation und Digitalisierung
Die LfA Förderbank Bayern gewährt für Digialisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle Darlehen in einer Höhe von bis zu 15 Mio. Euro. Durch den Tilgungszuschuss kann die Darlehenssumme reduziert werden. Bei fehlenden Sicherheiten kann die Haftungsfreistellung greifen. Einen Antrag auf Förderung können kleine und mittlere Unternehmen über die Hausbank stellen.
Kontakt
LfA Förderbank Bayern, Tel. 089 2124-1000 , beratung@lfa.deWeitere Informationen finden Sie unter LfA Förderbank Bayern - Innovation & Digitalisierung
Bitte beachten Sie: Die IHK Regensburg bietet auch regelmäßig einen LfA-Finanzierungssprechtag an.
KfW: Förderkredite für Innovation und Digitalisierung
Die KfW bietet unterschiedliche Kredite an, u.a. für Innovation, Digitale Infrastruktur, Umwelt und Digitalisierung des Mittelstands.
Weitere Informationen finden Sie unter Förderprodukte für innovative Vorhaben | KfW
Forschung und Entwicklung im Bereich Digitalisierung
Den Hauptartikel zu Programmen für Forschung und Entwicklung finden Sie unter Förderprogramme für Innovationen - IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim. In allen gelisteten Programmen werden auch digitale Vorhaben gefördert.
Gründerförderung „Start?Zuschuss!“
Mit dem Programm „Start?Zuschuss!“ fördert das Bayerische Wirtschaftsministerium die Startphase und Etablierung technologieorientierter Unternehmengründungen im Bereich Digitalisierung. Die Förderung richtet sich an Unternehmen mit besonders zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodellen. Deren Gründung darf maximal zwei Jahre zurückliegen.
Der maximale Zuschuss beträgt 36.000 Euro bei einem Fördersatz von 50%. Für die Höchstsumme müssen Unternehmen folglich Ausgaben von 72.000 Euro nachweisen für Personal, Miete Markteinführung des Produkts und/oder Forschung & Entwicklung.
Kontakt
Gründerland Bayern
gruenderland.bayern@stmwi.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie unter Start?Zuschuss!
Digitale Spiele
Der Freistaat Bayern unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiel. Darüber hinaus ist es das Ziel der Gamesförderung die bayerische Gamesbranche zu stärken, eine vielfältige Kulturlandschaft zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen. Mitfinanziert werden Vorhaben in der Konzeptentwicklung, in der Prototypenentwicklung und in der Produktion. Das Projekt muss bestimmte Anforderungen des Kriterienkatalogs erfüllen.
Einen Antrag auf Förderung können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.
Die Förderung erfolgt je nach Vorhaben als bedingt rückzahlbares zinsloses bzw. bedingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen oder als Zuschuss. Die Darlehen werden auf Empfehlung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) von der LfA Förderbank Bayern vergeben.
Eine Kumulierung der Länderförderung mit der Bundesförderung ist grundsätzlich möglich.
Kontakt
FilmFernsehFonds Bayern
games@fff-bayern.de
089 544 602-48 oder 089 544 602-15
Weitere Informationen finden Sie unter Games - FFF Bayern.
IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen
Achtung: Die Förderung wurde mit dem Regierungswechsel Anfang 2025 bis auf weiteres eingestellt.
Um der Antriebswende im Nutzfahrzeugsegment weiteren Schub zu verleihen, sind daher weitere erhebliche Forschungsanstrengungen erforderlich. Einen Schlüsselfaktor spielen dabei leistungsfähige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Sie sind nicht nur für die meisten Innovationen im Elektrofahrzeug verantwortlich, sondern sorgen auch dafür, die vorhandenen Infrastrukturen besser zu vernetzen und effizienter zu nutzen.
Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Es handelt sich um ein zweistufiges, wettbewerbliches Auswahlverfahren. Projektvorschläge in Form von Skizzen zu den in Kapitel II genannten Themen können vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils zum 15. September eines Jahres eingereicht werden.
Kontakt
DLR Projektträger, Tel. 0228/3821-1102, ikt-em@dlr.de
Weitere Informationen finden Sie unter Förderdatenbank - Förderprogramme - IKT für Elektromobilität:
Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens KDT
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt beteiligt sich an der Partnerschaft „Key Digital Technologies“ (KDT) im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa. Die Förderung fokussiert auf die Erforschung von elektronischen und integrierten photonischen Komponenten sowie dazugehöriger eingebetteter Software-Systeme. Dies erfolgt über die Förderung vorwettbewerblicher Zusammenarbeit in Verbundforschungsprojekten von Wirtschaft und Wissenschaft. Gegenstand der Förderung sind industrielle FuE-Vorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Kontaktmöglichkeit: Ansprechpartner finden Sie in der Richtlinie unter Punkt 7 „Verfahren“-
Frist: Das Gemeinsame Unternehmen KDT veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2027
Weitere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Frist: Das Gemeinsame Unternehmen KDT veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2027
Weitere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Entwicklung digitaler Technologien
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die digitale Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu fördern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei Angebot und Nutzung digitaler Technologien zu erhöhen. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.
Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Projekte:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Projektvorschläge können nur auf Grundlage von Förderaufrufen zu den angegebenen Stichtagen eingereicht werden. Förderaufrufe werden im Internet unter http://www.digitale-technologien.de bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie unter Digitale Technologien - Förderprogramm.
High-Tech Gründerfonds
Der High-Tech Gründerfonds investiert in technologieorientierte Unternehmensgründungen mit hohem Potenzial in Deutschland. Zielgruppe sind innovative, technologieorientierte KMU, die nicht älter als drei Jahre alt sind. Der Fokus liegt auf der Gründungsidee, dem Managementteam und dem Geschäftskonzept. Gefördert werden vorwiegend Start-ups mit Wachstumspotential aus den Bereichen Industrial, Climate & Deep Tech, Life Sciences, Chemie und Digital Tech. Bei Bedarf stellt der High-Tech Gründerfonds dem Management Unterstützung durch akkreditierte Coaches zur Verfügung.
Kontakt
HTGF Bonn
0228 823 00 100
Weitere Informationen finden Sie unter HTGF | Pre-Seed und Seed Investor für High-Tech Startups | High-Tech Gründerfonds