Fördermittel für Digitalisierung

Der Freistaat Bayern und der Bund unterstützt Unternehmen und Gründer bei der Digitalisierung. Im Artikel finden Sie eine Auswahl an Fördermitteln im Bereich der Digitalisierung. Im ersten Abschnitt werden Zuschüsse aber auch Kredite und Darlehen für die eigenbetriebliche Digitalisierung erklärt. Diese können helfen, Ihre Prozesse zu digitalisieren bzw. Ihre IT-Sicherheit zu erhöhen sowie die Digitalisierungskompetenzen Ihrer Mitarbeiter auszubauen. Im zweiten Abschnitt erfahren Sie mehr über Fördermittel und Kredite im Bereich der Forschung und Entwicklung von Digitalisierungsvorhaben. Dabei gibt es sehr spezifische aber auch technologie- und branchenoffene Programme.

Betriebliche Digitalisierung und Mitarbeiterqualifizierung

go-digital: Beratungsleistungen in Sachen Digitalisierung

Das Programm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (weniger als 100 Mitarbeiter) dabei die betrieblichen Umstrukturierungen der Digitalisierung auf fünf Feldern voranzutreiben:
  • Digitalisierungsstrategie
  • IT-Sicherheit
  • Digitalisierte Geschäftsprozesse
  • Datenkompetenz
  • Digitale Markterschließung
Unternehmen können von autorisierten Beratungsunternehmen Expertise und Unterstützung bei der Digitalisierung einholen: von der Analyse bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen. Praxiswirksam bietet das Programm Beratungsleistungen, um mit den technologischen und gesellschaftlichen Entwicklungen im Bereich Online-Handel, Digitalisierung des Geschäftsalltags und dem steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung Schritt zu halten. Das Programm liefert den roten Faden durch die vielen Digitalisierungsoptionen.
Gefördert werden Beratungsleistungen in allen fünf Modulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf einen maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro. Der Förderumfang beträgt maximal 30 Tage in einem Zeitraum von einem halben Jahr.
Interessierte suchen nach einem Beratungsunternehmen über die Beraterlandkarte. Das Beratungsunternehmen kümmert sich hierbei auch um die Antragstellung und das administrative Prozedere.
Kontaktmöglichkeit: EURONORM GmbH, Tel. 030 97003-333, go-digital@euronorm.de
Weitere Infos finden Sie hier sowie weitere Details in der Förderrichtlinie.

Digitalbonus – Digitalisierunsmaßnahmen

Der Freistaat Bayern unterstützt kleine Unternehmen ihre Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (< 50 Mitarbeiter + Jahresumsatz/Jahresbilanzsumme max. 10 Millionen EUR). Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter und die zur Umsetzung der Maßnahme notwendige Hard- und Software. Nicht förderbar sind beispielsweise Ausgaben für Standardwebsiten oder auch Onlinemarketingmaßnahmen.
Den “Digitalbonus” gibt es in zwei Ausprägungen. Der “Digitalbonus Standard” gilt als Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit mit einer Fördersumme von maximal 10.000 EUR. Der “Digitalbonus Plus” wird bei Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt, mit einer Summe von bis zu 50.000 EUR, gewährt. Grundsätzlich beträgt die Zuschusshöhe 50 Prozent. Insgesamt kann der Digitalbonus zwei mal beantragt werden, einmal für Digitalisierungsmaßnahmen und einmal für den Bereich IT-Sicherheit.
Kontaktmöglichkeit:
Weitere Informationen finden Sie hier. Zur Richtlinie gelangen Sie hier.

LfA: Innovationskredit 4.0

Mit dem “Innovationskredit 4.0” fördert die LfA Förderbank Bayern Digialisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle. Der Kredit kann mit längeren Laufzeiten in Anspruch genommen werden. Durch den Tilgungszuschuss ist es möglich die Darlehenssumme zu reduzieren. Bei fehlenden Sicherheiten kann die Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ greifen.  Einen Antrag auf Förderung können kleine und mittlere Unternehmen über die Hausbank stellen.
Kontaktmöglichkeit: LfA Förderbank Bayern, Tel. 089 2124-0 , info@lfa.de
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die IHK Regensburg bietet auch regelmäßig einen LfA-Finanzierungssprechtag an.

KfW: Förderkredite für Innovation und Digitalisierung

Die KfW bietet unterschiedliche Förderprodukte für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung. Es gibt Darlehen, Kredite aber auch Mezzaninkapital für Bestandsunternehmen aber auch Techgründer.
Kontaktöglichkeit: Tel. 0800 5399001
Weitere Informationen finden Sie hier.

Green-AI Hub Mittelstand – Jetzt Ihre Projektidee einreichen

Das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz unterstützt KMUs aus ganz Deutschland bei der Umsetzung eines KI-Projekts im eigenen Unternehmen vor Ort. KI-Expertinnen und Experten entwickeln gemeinsam mit dem KMU kostenlos über sechs Monate nachhaltige KI-Lösungen. Bis Ende 2025 wird der Green-AI Hub Mittelstand bis zu 20 praktische Pilotanwendungen umsetzen.
  • Individuelle Unterstützung bei der Umsetzung vor Ort
  • Zugang zu Expertise im Bereich der KI-Entwicklung
  • Gestaltung moderner KI-Anwendungen direkt vor Ort zur Einsparung von Materialien und Ressourcen
KMUs können sich laufend auf der Website des Green-AI Hubs bewerben. Hier finden Sie den Infoflyer des Projekts.

Forschung und Entwicklung im Bereich Digitalisierung

Gründerförderung mit „Start?Zuschuss!“

Mit dem Programm „Start?Zuschuss!“ fördert das Bayerische Wirtschaftsministerium die Startphase und Etablierung am Markt von Digitalisierungsprozessen. Die Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung richtet sich an Unternehmen mit einem besonders zukunftsfähigen und innovativen Geschäftsmodell. Deren Gründung darf maximal zwei Jahre zurückliegen.
Pro Jahr werden lediglich 20 Unternehmen in Bayern gefördert. Dazu müssen sich die Gründer zunächst online bewerben. In der ersten Stufe werden per Wettbewerbsverfahren und Expertenjury die Einreichungen bewertet. Ausgewählte Bewerber stellen im Anschluss den Förderantrag bei der zuständigen Regierung. Im Jahr gibt es zwei Bewerbungsphasen bei denen jeweils 10 Unternehmen eine Förderung erhalten.
Kontaktmöglichkeit: gruenderland.bayern@stmwi.bayern.de
Weitere Informationen finden Sie hier. Zur Richtlinie gelangen Sie hier (Punkt 9).

Technologieorientierte Unternehmensgründung – technologieoffene Förderung

Der Freistaat fördert die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und technischer Dienstleistungen sowie eine in diesem Zusammenhang stehende Gründung technologieorientierter Unternehmen. Die Zuwendungen werden ausgereicht als Beihilfen für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (experimentelle Entwicklung) und als Innovationsbeihilfe für KMU (Konzeptvorhaben).
Antragsberechtigt sind Gründer und technologieorientierte Unternehmen, die nicht länger als sechs Jahre existieren und weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Bei Entwicklungs- und Konzeptvorhaben können bis zu maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten geltend gemacht werden. Art und Höhe der Zumessung bemessen sich u.a. nach dem technischen und wirtschaftlichen Risiko des Vorhabens.
Kontaktmöglichkeit: Projektträger Bayern, Tel. 0800 0268724 , kontakt@projekttraeger-bayern.de
Weitere Informationen finden Sie hier. Die Details entnehmen Sie der Richtlinie.

Bayerisches Technologieförderungsprogramm plus – technologieoffene Förderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte mittelständischer Unternehmen im Bereich der allgemeinen Technologien.
Das Vorhaben muss der experimentellen Forschung zuordnenbar sein. Das Projekt muss sich durch einen über den Stand von Technik und Wissenschaft hinausgehenden Innovationsgehalt auszeichnen und seine Durchführung muss mit erheblichem technischem und wirtschaftlichem Risiko verbunden, gleichwohl aber technisch machbar sein.
Antragsberechtigt sind, je nach Vorhaben, mittelständische Unternehmen sowie auch größere Unternehmen. Die Förderung wird für Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben als Zuschuss gewährt und für Anwendungsvorhaben als Darlehen gewährt.
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und der Größe des Unternehmens.
 Kontaktmöglichkeit: Projektträger Bayern, Tel. 0800 0268724 , kontakt@projekttraeger-bayern.de
Weitere Informationen finden Sie hier. Zur Richtlinie gelangen Sie hier.

Bayerische Förderung von Verbundprojekten (BayVFP)

Der Freistaat fördert Forschung und Entwicklung von Schlüsseltechnologien im Verbundvorhaben. Der Fokus der Förderung liegt auf der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung in den Bereichen
  • Digitalisierung: Informations- und Kommunikationstechnik und Elektronische Systeme
  • LifeScience: Medizintechnik und Bio- und Gentechnologie
  • Materialien und Werkstoffe
  • Mobilität: Innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen und Raumfahrt
Die Vorhaben müssen im Verbund durchgeführt werden und sich durch einen hohen Innovationsgehalt auszeichnen. Die Durchführung muss mit einem erheblichen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden sein. Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Hierbei erfolgen immer wieder thematische Fördercalls.
Kontaktmöglichkeit: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, Tel. 089 5108963-0, iuk-bayern@vdivde-it.de
Weitere Informationen finden Sie hier und die Details entnehmen Sie der  Rahmenrichtlinie.

Digitale Spiele

Der Freistaat Bayern unterstützt die Entwicklung qualitativ hochwertiger, kulturell oder pädagogisch bedeutsamer digitaler Spiel. Darüber hinaus ist es das Ziel der Gamesförderung die bayerische Gamesbranche zu stärken, eine vielfältige Kulturlandschaft zu gewährleisten und Innovationen zu unterstützen. Mitfinanziert werden Vorhaben in der Konzeptentwicklung, in der Prototypenentwicklung und in der Produktion. Das Projekt muss bestimmte Anforderungen des Kriterienkatalogs erfüllen.
Einen Antrag auf Förderung können natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in der Regel hauptberuflich und geschäftsmäßig digitale Spiele entwickeln oder vertreiben.
Die Förderung erfolgt je nach Vorhaben als bedingt rückzahlbares zinsloses bzw. bedingt rückzahlbares verzinsliches Darlehen oder als Zuschuss. Die Darlehen werden auf Empfehlung des FilmFernsehFonds Bayern (FFF) von der LfA Förderbank Bayern  vergeben.
Eine Kumulierung der Länderförderung mit der Bundesförderung ist grundsätzlich möglich.
Kontaktmöglichkeit: FilmFernsehFonds Bayern, Tel. 089 5446 02-15, michaela.haberlander@fff-bayern.de
Weitere Informationen finden Sie hier und die Details entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz in KMU

Der Bund fördert Vorhaben, mit denen die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von KI-Methoden in KMU unterstützt und beschleunigt wird. Innovative ML- und weitere KI-Methoden sollen in den KMU breiter zum Einsatz kommen, damit diese neuen datengetriebenen Anwendungen realisieren können. Gleichzeitig soll gezielt entsprechendes Know-how in den Unternehmen aufgebaut und die KI-Kompetenz von Mitarbeitern verstärkt werden.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche, industrielle und KMU-getriebene FuE-Vorhaben im Bereich der KI, die von einem oder mehreren KMU mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft ausgeführt werden. Die Verbünde sollen über eine herausragende Exzellenz im Bereich der KI sowie in der Anwendungsdomäne verfügen.
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektskizzen vorzulegen.
Frist: 15. April und 15, Oktober jeweils
Kontaktmöglichkeit: Dr. Jens Totz, Tel. 030/6 70 55-81 30KI4KMU@dlr.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert anwendungsnahe technologische Innovationen in den beiden Programmsäulen „Automatisiertes Fahren“ und „Innovative Fahrzeuge“ (nähere Ausführungen sind dem BMWi-Programm „Neue Fahrzeug und Systemtechnologien“ zu entnehmen). Diese werden in Forschungs- und Entwicklungsprojekten erarbeitet. Die Projekte müssen in den genannten Themenschwerpunkten deutliche Fortschritte gegenüber dem aktuellen Stand der Forschung und Technik aufweisen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere ist die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen erwünscht. Bei den zu fördernden Vorhaben muss es sich um Verbundvorhaben handeln, an denen mindestens zwei Partner beteiligt sind.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteils- oder Vollfinanzierung gewährt. Die Laufzeit der Verbundprojekte soll im Regelfall drei Jahre nicht überschreiten. Im Rahmen dieser Richtlinie können jederzeit Projektskizzen eingereicht werden. Bei gesonderten Förderaufrufen oder -bekanntmachungen auf Basis des Programms sind die dort veröffentlichten Festlegungen bindend. Unabhängig von Förderaufrufen/ -bekanntmachungen werden beim Projektträger zweimal pro Jahr die jeweils bis zu den Stichtagen 31. März und 30. September eingereichten Skizzen bewertet. Das Förderverfahren ist bis zur Bewilligung zweistufig angelegt.
Kontaktmöglichkeit: TÜV Rheinland Consulting GmbH, Projektträger Mobilität und Verkehrstechnologien (PT-MVt), Tel. 0221 806 4142.
Frist: 31. März bzw. 30 September jeweils
Weitere Informationen finden Sie der Förderrichtlinie.

Zukunftsfähiges, nachhaltiges Mobilitätssystem durch automatisiertes Fahren und Vernetzung

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert anwendungsnahe komplexe Vorhaben des kooperativen, automatisierten und vernetzten Fahrens, die Fragen zur Kommunikation, zum Verkehrsmanagement, zur Datensicherheit und zu Einführungsstrategien für den Regelbetrieb aufgreifen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Das Förderverfahren ist als zweistufiger Prozess angelegt, bestehend aus Projektskizze und − nach Aufforderung − förmlichem Förderantrag. Das Verfahren wird in Förderaufrufen konkretisiert.
Kontaktmöglichkeit: Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), Tel: 04941 602678, ki-avf@bav.bund.de
Frist: 30. Juni 2024
Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie.

IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen

Um der Antriebswende im Nutzfahrzeugsegment weiteren Schub zu verleihen, sind daher weitere erhebliche Forschungsanstrengungen erforderlich. Einen Schlüsselfaktor spielen dabei leistungsfähige Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Sie sind nicht nur für die meisten Innovationen im Elektrofahrzeug verantwortlich, sondern sorgen auch dafür, die vorhandenen Infrastrukturen besser zu vernetzen und effizienter zu nutzen.
Die Projektförderung erfolgt durch eine nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses.
Es handelt sich um ein zweistufiges, wettbewerbliches Auswahlverfahren. Projektvorschläge in Form von Skizzen zu den in Kapitel II genannten Themen können vorbehaltlich der tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils zum 15. September eines Jahres eingereicht werden.
Kontaktmöglichkeit: DLR Projektträger, Tel. 0228/3821-1102, ikt-em@dlr.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

Mikroelektronik-Forschung von Verbundpartnern im Rahmen des Gemeinsamen Unternehmens KDT

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beteiligt sich an der Partnerschaft „Key Digital Technologies“ (KDT) im europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa. Die Förderung fokussiert auf die Erforschung von elektronischen und integrierten photonischen Komponenten sowie dazugehöriger eingebetteter Software-Systeme. Dies erfolgt über die Förderung vorwettbewerblicher Zusammenarbeit in Verbundforschungsprojekten von Wirtschaft und Wissenschaft. Gegenstand der Förderung sind industrielle FuE-Vorhaben, die eine ausreichende Innovationshöhe erreichen, dadurch risikoreich sind und die ohne Förderung nicht durchgeführt werden könnten.
Kontaktmöglichkeit: Ansprechpartner finden Sie in der Richtlinie unter Punkt 7 „Verfahren“-
Frist: Das Gemeinsame Unternehmen KDT veröffentlicht in der Regel jährlich Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, zunächst voraussichtlich bis einschließlich 2027
Weitere Informationen entnehmen Sie der Förderrichtlinie.

Entwicklung digitaler Technologien

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die digitale Transformation der Wirtschaft nachhaltig zu fördern, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft bei Angebot und Nutzung digitaler Technologien zu erhöhen. Insbesondere Vorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und den Nutzen neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren, werden gefördert.
Die Förderung adressiert die Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“. Diese setzen aufeinander auf und bilden in ihrer Kombination den Rahmen für die angestrebten Projekte:
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Projektvorschläge können nur auf Grundlage von Förderaufrufen zu den angegebenen Stichtagen eingereicht werden. Förderaufrufe werden im Internet unter http://www.digitale-technologien.de bekannt gegeben.
Weitere Informationen finden Sie hier.

High-Tech Gründerfonds

Der High-Tech Gründerfonds investiert in technologieorientierte Unternehmensgründungen mit hohem Potenzial in Deutschland. Zielgruppe sind innovative, technologieorientierte KMU, die nicht älter als drei Jahre alt sind. Der Fokus liegt auf der Gründungsidee, dem Managementteam und dem Geschäftskonzept. Gefördert werden vorwiegend Start-ups mit Wachstumspotential aus den Bereichen Digital Tech, Industrial Tech, Life Sciences, Chemie und angrenzende Geschäftsfeldern. Der High-Tech Gründerfonds beteiligt sich mit bis zu einer Million EUR Seedkapital als nachrangiges Gesellschafterdarlehen. Bei Bedarf stellt der High-Tech Gründerfonds dem Management Unterstützung durch akkreditierte Coaches zur Verfügung.
Kontaktmöglichkeit: HTGF Bonn, Tel.  0228 823 00 – 100
Weitere Informationen finden Sie hier.

Deep Tech Future Fonds

Der DeepTech Future Fonds (DTFF) finanziert schnell wachsende Start-up-Unternehmen im Bereich Hochtechnologie (Deep-Tech). Als Co-Investor unterstützt der DTFF zusammen mit privaten Kapitalgebern aussichtsreiche Deep-Tech-Unternehmen mit tragfähigem Geschäftsmodell, die einen längerfristigen Entwicklungszyklus und einen hohen Finanzbedarf haben, auf dem Weg zur Kapitalmarktreife. Dabei liegt der Fokus auf Unternehmen aus den Bereichen Industry 4.0/IoT, Robotik, KI, Quantencomputing, Blockchain und Prozess-Automatisierung, aber auch auf Unternehmen mit einem technologiebasierten Geschäftsmodell wie zum Beispiel Digital Health, New Energy, Fintech, Smart City und ausgewählte Biotech-Bereiche.
Die Förderung erfolgt als Beteiligung. Der Fonds investiert als Co-Investor nur gemeinsam mit privaten kooperierenden Beteiligungsgebern.
Kontaktmöglichkeit: Dr. Torsten Löffler, t.loeffler@deeptech-future-fonds.de
Weitere Informationen finden Sie hier.

LfA: Innovationskredit 4.0

Mit dem Innovationskredit 4.0 fördert die LfA Förderbank Bayern Investitionen und Betriebsmittel im Zusammenhang mit Innovations- bzw. Digitalisierungsvorhaben sowie die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle. Der Kredit kann mit längeren Laufzeiten in Anspruch genommen werden. Durch den Tilgungszuschuss ist es möglich die Darlehenssumme zu reduzieren. Bei fehlenden Sicherheiten kann die Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ greifen.  Einen Antrag auf Förderung können kleine und mittlere Unternehmen über die Hausbank stellen.
Kontaktmöglichkeit: LfA Förderbank Bayern, Tel. 089 21 24-0 , info@lfa.de
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: Die IHK Regensburg bietet auch regelmäßig einen LfA-Finanzierungssprechtag an.

KfW: Förderkredite für Innovation und Digitalisierung

Die KfW bietet unterschiedliche Förderprodukte für die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen an. Es gibt Darlehen, Kredite aber auch Mezzaninkapital für Bestandsunternehmen aber auch Techgründer.
Kontaktöglichkeit: Tel. 0800 5399001
Weitere Informationen finden Sie hier.