Aufenthaltsverlängerung für Geflüchtete

Seit Februar 2022 haben über 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine Schutz in Deutschland gefunden. Der Bundesrat hat eine Verordnung verabschiedet, die den Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG bis zum 4. März 2026 verlängert. Eine weitere Verlängerung hängt von einem EU-weiten Beschluss ab.
Für eine langfristige Bleibe- und Beschäftigungsperspektive sollten Unternehmen und ihre ukrainischen Mitarbeitenden frühzeitig prüfen, ob ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel und damit eine Sicherung ihres Aufenthaltes möglich ist. Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat ein Infopapier erstellt, das einen Überblick über relevante Optionen bietet.