Chancen-Aufenthaltsrecht: Anträge nur noch bis 31.12.2025

Angesichts des hohen Bedarfs an Arbeits- und Fachkräften in den Betrieben ist es dringend notwendig, alle Potenziale zu identifizieren und zu aktivieren. Eine Gesamtstrategie zur Fachkräftesicherung umfasst viele Stellschrauben – eine davon ist die nachhaltige Integration von Geflüchteten, die in den letzten Jahren nach Deutschland gekommen sind.
Ein wichtiges Instrument dafür ist das Chancen-Aufenthaltsrecht. Es ermöglicht Geduldeten, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, eine befristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten – verbunden mit der Möglichkeit zu arbeiten und ihre Zukunft in Deutschland auf sichere Beine zu stellen.

Wichtige Frist: Antrag nur bis 31. Dezember 2025

Das Chancen-Aufenthaltsrecht ist befristet und läuft am 31.12.2025 aus. Bis dahin muss der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden. Danach gibt es keine Möglichkeit mehr, eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG zu erhalten. Für Betriebe bedeutet das: Wer jetzt noch Beschäftigte im Status einer Duldung hat, sollte dringend prüfen, ob ein Wechsel in den Chancen-Aufenthalt möglich ist.

Voraussetzungen für den Chancen-Aufenthalt (§ 104c AufenthG)

Geduldete können den Chancen-Aufenthalt beantragen, wenn sie:
  • sich am Stichtag 31. Oktober 2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Deutschland aufhielten,
  • keine Vorstrafen ab 50 Tagessätzen (bzw. 90 Tagessätzen bei ausländerrechtlichen Straftaten) haben,
  • keine vorsätzliche und wiederholte Identitätstäuschung begangen haben,
  • und sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen.
Die Aufenthaltserlaubnis gilt 18 Monate, ist nicht verlängerbar und berechtigt zur uneingeschränkten Beschäftigung.

Perspektiven nach dem Chancen-Aufenthalt

Während der 18 Monate haben Betroffene die Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen – entweder
  • über § 25a AufenthG (gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende) oder
  • über § 25b AufenthG (nachhaltige Integration).
Erfüllen sie die Anforderungen nicht, fällt der Status wieder in eine Duldung zurück.

Bedeutung für Unternehmen

Für Arbeitgeber bietet das Chancen-Aufenthaltsrecht Planungssicherheit: Beschäftigte im Duldungsstatus erhalten damit für 18 Monate einen sicheren Aufenthaltstitel und sind vor Abschiebung geschützt. Gleichzeitig können Unternehmen offene Stellen mit motivierten Arbeitskräften besetzen und so einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Handlungsbedarf jetzt

Da die Regelung Ende 2025 ausläuft, sollten Unternehmen ihre Beschäftigten im Duldungsstatus aktiv informieren und unterstützen. Ein formloser Antrag bei der Ausländerbehörde genügt – Beratungsstellen, der Flüchtlingsrat oder Migrationsdienste bieten Hilfe an.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um betroffenen Beschäftigten und Ihrem Unternehmen diese Chance zu sichern!