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Nachteilsausgleich für Menschen mit Behinderung

Ein Nachteilsausgleich ist für Menschen mit einer Behinderung gemäß §2 SGB IX (keine vorübergehenden Krankheiten) bei Prüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen grundsätzlich möglich. Dies ist in § 16 der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim (APO) geregelt. Der Nachteilsausgleich soll besondere Verhältnisse für Menschen mit Behinderung bei der Durchführung der Prüfung berücksichtigen.
Grundlage für diese Feststellung sind ärztliche und psychotherapeutische Stellungnahmen sowie andere differenzierte Befunde amtlicher Stellen. Aus dem Attest (im Zeitraum der betreffenden Berufsausbildung erstellt) müssen unter anderem folgende Punkte hervorgehen:
  1. Die Art der Behinderung
  2. Die absehbare Auswirkung auf das relevante Prüfungsgeschehen
  3. Empfohlene Form des Nachteilsausgleichs (Prüfungszeitverlängerung mit Prozentangabe oder Hilfsmittel usw.).
  4. Detaillierte Begründung für einen Nachteilsausgleich
  5. Die organisatorischen Anforderungen bei der Abwicklung der Prüfung
Um einen Nachteilsausglich beantragen zu können, muss eine Beeinträchtigung nicht amtlich als (Schwer-) Behinderung festgestellt sein. Andererseits begründet eine amtlich festgestellte Behinderung allein keinen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Bei derzeit 120 verschiedenen Prüfungsformen ist das geeignete Mittel, die spezifische Beeinträchtigung auszugleichen, vom Einzelfall abhängig. Dieses ist in der Regel unter Einbezug des Prüfungskandidaten und ggf. mit seinem Ausbilder, zuständigen Facharzt, Psychotherapeuten und/oder Betreuer von der zuständigen Stelle festzulegen. Hierzu ist die Zustimmung des/der Prüfungskandidaten/in notwendig (Entbindung der Schweigepflicht). Die endgültige Entscheidung trifft die für das Prüfungsverfahren zuständige Stelle.
Eingereichte Bescheide über gewährte schulische Nachteilsausgleiche werden natürlich zur Entscheidungsfindung herangezogen. Die darin enthaltenen Maßnahmen gelten allerdings nicht automatisch für die Durchführung der IHK-Ausbildungsprüfung.
Grundsätzlich gilt, dass durch Nachteilsausgleiche die fachlichen und qualitativen Anforderungen an die Prüfungsteilnehmer nicht verändert bzw. verringert werden dürfen. Prüfungsziel ist es, die berufliche Handlungsfähigkeit festzustellen (nicht nur eine bloße Prüfungsteilnahme/-leistung abzubilden!).
Psychische Störungen (wie z. B. Prüfungsangst, Depressionen, ADHS, ADS) sowie vorübergehende Erkrankungen (wie z. B. Infektionskrankheiten, Armbruch, Beeinträchtigungen nach einer Operation, Migräne oder Sprachdefizite) sind nicht ausgleichsberechtigt.
Legasthenie wird in Abhängigkeit vom Berufsbild ausgeglichen. In Berufsbildern mit Rechtschreibung als Prüfungsinhalt (z.B. Kaufleute für Büromanagement) kann bspw. kein Nachteilsausgleich wegen Legasthenie erfolgen.
Die Rechtschreibung wird in Ausbildungsprüfungen lediglich dann bewertet, wenn Sie zum Prüfungsinhalt des Berufsbildes gehört. Eine isolierte Rechtschreibstörung kann daher nicht zum Nachteilsausgleich führen.
Soweit die Ausbildung in einem Ausbildungsberuf gem. § 66 BBiG erfolgt, kann für die hier in Frage stehende Beeinträchtigung (z.B. einer Lernbehinderung) kein weiterer Nachteilsausgleich gewährt werden.
Der Antrag auf Nachteilsausgleich (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2301 KB) muss zusammen mit den aktuellen fachärztlichen Nachweisen sowie der Entbindung der Schweigepflicht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1531 KB) bis zum Anmeldeschluss vollständig bei der IHK Regensburg mit der Anmeldung zur Prüfung eingereicht werden! Anderenfalls kann ein Nachteilsausgleich nicht mehr geprüft und gewährleistet werden!
Bitte beachten Sie, dass der Nachteilsausgleich für jeden Prüfungsteil neu beantragt werden muss.


Bekanntmachung Abschlussprüfung Sommer 2025

Die Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz / Kelheim führt im Sommer 2025 wieder Abschlussprüfungen für kaufmännische und gewerblich-technische Auszubildende durch. Dabei sind bestimmte Zulassungskriterien und Anmeldetermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 244 KB) unbedingt einzuhalten. Verspätet eingehende Anträge und Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die schriftlichen Einladungen zu den einzelnen Prüfungshandlungen werden von der IHK ca. zwei Wochen vor Prüfungsbeginn verschickt.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Prüfungsberatung Ausbildung gerne zur Verfügung.

Online Projekt- und Reportarbeiten Ausbildung

Mit dem AbschlussPrüfungOnlineSystem (APrOS) bieten wir Ihnen eine Online-Anwendung zur Antragstellung für die Durchführung und die Dokumentation Projektarbeiten bzw. Reporten im Rahmen Ihrer Teilnahme an einer Ausbildungsprüfung. Die Nutzung der Anwendung ist EU-weit orts- und zeitunabhängig. Sie benötigen lediglich einen Online-Zugang mit aktuellem Internetbrowser und eine gültige, eigene E-Mail-Adresse.
Sobald Ihnen die Zugangsdaten vorliegen und das Portal für Sie aktiviert ist, können Sie sich über den Zugangsbereich in Onlineportal CIC-APrOS einloggen.

Materialbereitstellung technische Berufe

Zu den überregionalen Prüfungsaufgaben für die praktischen Prüfungen werden vom Fachausschuss der PAL (Prüfungsaufgaben- und Lehrmittel-Entwicklungsstelle) Materialbereitstellungsunterlagen erstellt, die hier heruntergeladen werden können.
Hier finden Sie die aktuellen Materialbereitstellungsunterlagen zum Download.
Bitte beachten sie, dass seit Frühjahr 2020 die Unterlagen nicht mehr zusätzlich per Post versendet werden.

Berufe- und Prüfungsübersichten / Hilfsmittellisten

In den Berufe-/Prüfungsübersichten finden Sie zusammenfassende Informationen zum Prüfungsablauf der einzelnen Ausbildungsberufe.
Einige Beispiele sind:
  • Reihenfolge der schriftlichen und praktischen Prüfungsbereiche
  • Anzahl der gebundenen / ungebundenen Aufgaben im schriftlichen Prüfungsteil
  • Bearbeitungszeit der einzelnen Prüfungsbereiche
  • Gewichtungsfaktoren
  • Hilfsmittel
Bitte beachten sie, dass seit Winter 2021 die Unterlagen nicht mehr zusätzlich per Post versendet werden.

Weitere Hilfsmittellisten für Sonderberufe finden Sie hier:

Umschulungsprüfungsregelung

Mediengestalter/-in Digital und Print

Mediengestalter/-innen Digital und Print entwickeln in Abstimmung mit ihren Kunden Konzepte für die Gestaltung von digitalen oder gedruckten Informationsmitteln und setzen diese um. Sie gestalten und erstellen Medienprodukte.
Mediengestalter/-in Digital und Print ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO).
Diese Ausbildung wird in Unternehmen der Medien- und Kommunikationsbranche in den folgenden Fachrichtungen angeboten:
  • Beratung und Planung
  • Gestaltung und Technik
  • Konzeption und Visualisierung
Durch Wahlqualifikationseinheiten verfügt dieser Beruf über eine flexible Ausbildungsstruktur.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Infos und Formulare

Deutscher Qualifikationsrahmen

Der DQR ist ein Instrument zur Einordnung der Qualifikationen des deutschen Bildungssystems. Er soll die Orientierung im deutschen Bildungssystem erleichtern und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa beitragen. Um transparenter zu machen, welche Kompetenzen im deutschen Bildungssystem erworben werden, definiert er acht Niveaus, die den acht Niveaus des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) zugeordnet werden können.
Der EQR dient als Übersetzungsinstrument, das hilft, nationale Qualifikationen europaweit besser verständlich zu machen. Als nationale Umsetzung des EQR berücksichtigt der DQR die Besonderheiten des deutschen Bildungssystems und trägt zur angemessenen Bewertung und zur Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa bei.
Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR)
Für Absolventen der beruflichen Bildung in Deutschland gilt:
Ausbildungsabschlüsse mit einer regulären 2-jährigen Ausbildungszeit sind dem Niveau 3 zugeordnet, Ausbildungsabschlüsse mit einer regulären 3-jährigen und 3,5-jährigen Ausbildungszeit dem Niveau 4 und Weiterbildungsabschlüsse wie Fachwirt und Meister dem Niveau 6.
IHK-Weiterbildungsabschlüsse befinden sich auf derselben Stufe wie der Bachelor- bzw. Masterabschluss der Hochschulen. Es wird deutlich, dass bestimmte Weiterbildungsabschlüsse und akademische Abschlüsse in Deutschland gleichwertig sind.
DQR und EQR fördern außerdem das lebenslange Lernen, das für eine berufliche Karriere unverzichtbar ist. Die Zuordnung eines Abschlusses im DQR hilft dabei, eine geeignete Weiterbildung auszuwählen. Einen Rechtsanspruch auf die Anrechnung von Bildungsleistungen, die Zulassung zu bestimmten Bildungsgängen oder die Einordnung in eine bestimmte Gehaltsstufe gibt es durch die DQR-/EQR-Zuordnung jedoch nicht.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.dqr.de


Verkürzung der Ausbildung

Vor Beginn der Ausbildung kann im Ausbildungsvertrag eine von der Regelausbildungszeit abweichende Ausbildungsdauer vereinbart und beantragt werden (§ 8 BBiG).
Auch während der Ausbildung kann das Ausbildungsverhältnis noch geändert werden.
Wichtig: Einer Verkürzung müssen immer alle Vertragspartner zustimmen (Ausbildungsbetrieb, Auszubildende/-r und bei unter 18-jährigen auch die Erziehungsberechtigten).
Mögliche Verkürzungsgründe sind:
Schulische Vorbildung
Mittlere Reife Die Ausbildungszeit kann um bis zu 6 Monate verkürzt werden
Abitur, Fachabitur, Berufsgrundbildungsjahr Die Ausbildungszeit kann um bis zu 12 Monate verkürzt werden

Vorherige Ausbildung
Im gleichen Beruf Die Ausbildung kann um die bereits abgeleistete Ausbildungszeit verkürzt werden

Die Mindestzeiten der Ausbildung dürfen dabei durch die Verkürzung in keinem Fall unterschritten werden. Hierfür gelten folgende Regelungen:
Regelausbildungszeit laut Verordnung Mindestzeit der Ausbildung
42 Monate 24 Monate
36 Monate 18 Monate
24 Monate 12 Monate
Über den Verkürzungsantrag entscheidet Ihre zuständige IHK.
Der vollständig ausgefüllte Antrag mit den erforderlichen Unterlagen muss der IHK rechtzeitig zur Bearbeitung vorliegen.
Antragsfristen:
  • Bei Zulassung zur Sommerprüfung: bis 15. Januar des Prüfungsjahres
  • Bei Zulassung zur Winterprüfung: bis 31. Juli des Prüfungsjahres
Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Verkürzung stehen Ihnen die IHK-Ausbildungsberater gerne zur Verfügung.
Hier finden Sie Informationen zur Vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung.

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Gemäß der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen sowie des Berufsbildungsgesetzes können Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre aktuellen Leistungen in Schule und Betrieb dies rechtfertigen.
Die prüfungsrelevanten Fächer der Berufsschule dürfen summarisch keinen schlechteren Notendurchschnitt als „gut“ (d.h. unter 2,50) aufweisen. In den einzelnen Fächern muss mindestens die Note „befriedigend“ erreicht werden (d.h. unter 3,50).
Im Ausbildungsbetrieb müssen gute bis sehr gute betriebliche Leistungen erbracht worden sein.
Alle nach der jeweiligen Ausbildungsverordnung wesentlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) wurden dem Auszubildenden in hinreichendem Maße vermittelt oder es ist zu erwarten, dass diese Vermittlung bis zum Beginn der Prüfung erreicht werden kann.
Die schulischen Leistungen ergeben sich aus den entsprechenden Leistungsnachweisen unmittelbar vor dem beabsichtigten Prüfungstermin. Wird die Zulassung zur Winterprüfung gewünscht, ist i.d.R. das Abschlusszeugnis vom Sommer des betreffenden Jahres einzureichen. Wird die Zulassung zur Sommerprüfung gewünscht, so ist i.d.R. in kaufmännischen Berufen eine aktuelle Notenstandsbescheinigung (Halbjahresleistung mit Stand Januar) oder bei technischen Berufen das letzte Berufsschulzeugnis einzureichen.
Der aussagekräftige, ausgefüllte und vollständige Antrag, einschließlich der erforderlichen ergänzenden Unterlagen, muss rechtzeitig zur Bearbeitung vorliegen. Das entsprechende Antragsformular unter “Weitere Informationen” muss für die Antragstellung verwendet werden.

Antragsfristen:
  • Bei Zulassung zur Sommerprüfung: bis 15. Januar des Prüfungsjahres.
  • Bei Zulassung zur Winterprüfung: bis 31. Juli des Prüfungsjahres.
Verspätet eingehende Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Vollständigkeit des Antrags liegt in der Verantwortung des antragstellenden Azubis.
Für die Mindestzeiten der Ausbildung gelten folgende Regelungen:
Regelausbildungszeit laut Verordnung Mindestzeit der Ausbildung
42 Monate 24 Monate
36 Monate 18 Monate
24 Monate 12 Monate

Zusatzqualifikationen (ZQs)

Teilnovellierung Industrielle Elektro- und Metallberufe sowie Mechatroniker/-in

Ein weiterer zentraler Bestandteil der Teilnovellierung der Elektro- und Metallberufe sowie des Berufs Mechatroniker/-in ist die Aufnahme von Zusatzqualifikationen (ZQs) in die Verordnungen. Als Inhalt der Verordnungen haben die ZQs bundesweit Gültigkeit und müssen nicht mehr durch die regionalen Berufsbildungsausschüsse der IHKs beschlossen werden. Bei Zusatzqualifikationen handelt es sich grundsätzlich um ein zusätzliches, optionales Angebot von Ausbildungsbetrieben.
Die Durchführung einer Zusatzqualifikation teilen Sie uns bitte über das Formblatt “Mitteilung über die Durchführung einer ZQ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB)” bis zum 15.02. für die Winterprüfung des aktuellen Jahres und bis zum 15.08. für die Sommerprüfung des folge Jahres mit.
Zusammenfassende Darstellung des ZQ-Prüfungsprozesses:
Wesentliche Prozessschritte zur Prüfung der Zusatzqualifikation Hinweise der IHK
Abstimmung mit der IHK über die Durchführung einer ZQ
15. Februar für die Winterprüfung
15. August für die Sommerprüfung
Betriebliche/fachtheoretische Qualifizierung der Zusatzqualifikation (8 Wo.)
Vor der Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2
Anmeldung zur Prüfung der ZQ bei der örtlich zuständigen IHK
Mit Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 2
Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe und Erstellung eines Reportes im Betrieb
Im letzten Ausbildungshalbjahr
Abgabe des Reportes über die Durchführung der praxisbezogenen Aufgabe bei der IHK (Online-Anwendung)
Bis zum 31.05. zur Sommerprüfung und bis zum 15.12. zur Winterprüfung
Prüfung durch fallbezogenes Fachgespräch durch den IHK-Prüfungsausschuss
In zeitlichem Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2, Terminierung durch IHK
Vergabe einer Bescheinigung über die bestandene ZQ-Prüfung durch die IHK (ggf. Wdh.)
Im Nachgang des Fachgesprächs (ggf. Informationen über Wdh.)


Die Ausbildungsrahmenpläne sehen folgende Zusatzqualifikationen für die einzelnen Berufe vor:


Die Prüfungsaufgaben- und Lehrmittelentwicklungsstelle der IHK Region Stuttgart (PAL) stellt ZQ-spezifische Orientierungshilfen für die Auswahl praxisbezogener Aufgaben zur Verfügung.

ZQ 1 bis 3 für die Elektroberufe und Mechatroniker/-in:
  • Digitale Vernetzung
  • IT-Sicherheit
  • Programmierung

ZQ 4 bis 6 für die Metallberufe:
  • IT-gestützte Anlagenänderung
  • Prozessintegration
  • Systemintegration

ZQ 7 für die Metallberufe sowie Mechatroniker/-in:
  • Additive Fertigungsverfahren

Zusätzlich werden die entsprechenden Bewertungsbögen erstellt, welche von den Industrie- und Handelskammern bei der PAL bestellt werden können.

Anträge und Formulare für den betrieblichen Auftrag
Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt papierlos. Nach der Durchführung der betrieblichen Aufträge/Projekte ist die Dokumentation online einzustellen. Sie erhalten Ihr persönliches Login und Passwort mit einem gesonderten Schreiben an Ihre Privatadresse. Bei der Erfassung der Antragsdaten wird u.a. die E-Mailadresse erfragt. Stellen Sie bitte sicher, dass die angegebene E-Mailadresse verfügbar und korrekt ist, da Ihnen alle Informationen bezüglich der Projektarbeiten, Reporte und betrieblichen Aufträge per E-Mail zugehen. Stellen Sie bitte sicher, dass diese Mitteilungen nicht durch SPAM-Filter blockiert werden.

Sobald Ihnen die Zugangsdaten vorliegen und das Portal für Sie aktiviert ist, können Sie sich über den Zugangsbereich in APrOS einloggen.

Zugangs- und Abgabezeiträume für die Sommerprüfung:

Dokumentationen: 01.04. – 31.05.

Zugangs- und Abgabezeiträume für die Winterprüfung:

Dokumentationen: 01.10. – 15.12.

Die Termine können jährlich geringfügig abweichen bzw. Änderungen erforderlich sein. Bitte informieren Sie sich über Ihre aktuellen Termine direkt im Online-Portal.

Aus- und Weiterbildung kompakt

Für alle, die bereits während ihrer Ausbildung mit einer Weiterbildung starten möchten, hier Beispiele aus dem kaufmännischen und technischen Bereich.

Beispiel 1: Für Ein-und Verkaufstalente

Beschreibung: In Kombination mit einer kaufmännischen Berufsbildung (z.B. Kauffrau/-mann im Einzelhandel, Kaufmann/-frau im Groß-und Außenhandel) kannst du die Weiterbildung zum Handelsfachwirt beginnen. Nach drei Jahren hast du zwei Abschlüsse. Mit der bestandenen IHK-Prüfung zum Handelsfachwirt hast du die zweite Stufe der IHK-Aufstiegsfortbildungen erreicht und eine Hochschulzugangsberechtigung erworben. Die Weiterbildung zum Handelsfachwirt entspricht dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) der Stufe 6, die mit einem Bachelor-Abschluss gleichwertig ist.
Abschlüsse: kaufmännischer Ausbildungsberuf (z.B. Kaufmann/-frau im Einzelhandel) + Handelsfachwirt (IHK)
Dauer: 3 Jahre
Zulassungsvoraussetzung: Leistungsstarke Schulabgänger mit allgemeiner oder fachgebundene Hochschulreife. Zudem müssen die Bewerber einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorweisen, das zur Ausbildung von kaufmännischen Auszubildenden berechtigt ist.
  • Bei „Sie suchen“: Ausbildung
  • Bei „Suchbegriff“: Handelsfachwirt
  • Bei „Arbeitsort“: z.B. Regensburg

Beispiel 2: Für Sprachtalente

Beschreibung: Der Praxisstudiengang Eurokaufmann/-frau bietet eine Mischung aus kaufmännischer, außenwirtschaftlicher und Fremdsprachenausbildung. Der Praxisstudiengang kombiniert eine klassische kaufmännische Ausbildung mit den Weiterbildungsabschlüssen als Fremdsprachenkorrespondent/in in den Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch. Der Mix aus Wirtschaftswissen und fremdsprachlicher Ausbildung eröffnet Eurokaufleuten spannende und abwechslungsreiche Berufsperspektiven bei international agierenden Unternehmen.
Abschlüsse:
  • Kaufmännischer Berufsabschluss: Kauffrau/-mann für Büromangement IHK oder Industriekauffrau/-mann IHK
  • Weiterbildungsabschlüsse: Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/-in IHK Englisch und Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/-in IHK Französisch; auf Wunsch zusätzlich Geprüfte/r Fremdsprachenkorrespondent/-in IHK Spanisch
  • Zusätzliche Zertifikate
Dauer: 3 Jahre
Zulassungsvoraussetzung: Leistungsstarke Schulabgänger mit allgemeiner oder fachgebundene Hochschulreife. Zudem müssen die Bewerber einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorweisen, das zur Ausbildung von kaufmännischen Auszubildenden berechtigt ist.

Beispiel 3: Für Techniker

Beschreibung: Mit dem Praxisstudium Technik wird die bewährte duale technische Berufsausbildung mit anspruchsvoller IHK-Weiterbildung auf Bachelor-Niveau kombiniert. In nur viereinhalb Jahren wirst du zum Facharbeiter, Ausbilder und Industriemeister.
Abschlüsse:
  • Berufsabschluss in einem dualen technischen Ausbildungsberuf: Mechatronik, Elektrotechnik
  • Ausbilder nach Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO),
  • Geprüfter Industriemeister Mechatronik, Eletrotechnik
Dauer: 4,5 Jahre
Zulassungsvoraussetzung: Leistungsstarke Schulabgänger mit mindestens mittlere Reife. Zudem müssen die Bewerber einen abgeschlossenen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen vorweisen, das zur Ausbildung von technischen Auszubildenden berechtigt ist.


Diese Übersicht wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie ist als erste Übersicht zu verstehen.
Weiterführende Informationen zu bundesweiten Bildungsmaßnahmen und eine Liste aller Anbieter von Vorbereitungslehrgängen auf IHK-Prüfungen erhalten Sie im Weiterbildungs-Informations-System WIS.
Weil jeder Fall einzigartig ist, können wir Ihnen nur begrenzt allgemeine Informationen zur Verfügung stellen. Bei Detailfragen können Sie jederzeit mit den IHK-Ausbildungsberatern einen persönlichen Gesprächstermin vereinbaren.

Berufsbegleiter – mit IHK-Weiterbildung zum Bachelor-Niveau

Ausbildung ist keine Sackgasse sondern bietet viele Möglichkeiten die Karriereleiter nach oben zu klettern! Also: Nach der Berufsausbildung geht es erst richtig los!
Für alle, die statt trockene Theorie zu pauken lieber in die Praxis gehen wollen - oder beides noch stärker kombinieren möchten. Mit einer Ausbildung oder einem dualen Studium hat man den direkten Bezug zu Unternehmen und Wirtschaft. Die Weiterbildung mit IHK-Prüfung ermöglicht die Entwicklung zur Fach- und Führungskraft auf Bachelor- oder Masterniveau.
Eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und entsprechende Berufspraxis bildet die Basis im dreistufigen System der IHK-Aufstiegsfortbildungen. Mit deiner Ausbildung im kaufmännischen oder im technischen Bereich hast du somit schon die Voraussetzungen zum Aufstieg in die Führungsebene eines Unternehmens geschaffen.
Denn nach der Ausbildung folgt die zweite Stufe der „Aufstiegstreppe“ (Bachelor-Niveau)– Ein anerkannter Abschluss als
  • Fachwirt/-in (IHK)
  • Fachkaufmann/-frau (IHK)
  • Industriemeister/-in (IHK)
  • Fachmeister/-in (IHK)
Und es geht noch weiter! Im Anschluss kannst du einen Lehrgang zum
  • Betriebswirt (IHK)
  • Technischen Betriebswirt (IHK) oder
  • Berufspädagogen (IHK)
absolvieren (Master-Niveau). Mit jedem dieser Lehrgänge erreichst du den höchsten beruflichen IHK-Abschluss und kannst in Unternehmen eigenverantwortlich Managementaufgaben übernehmen.

Wusstest du?

Absolventinnen und Absolventen von beruflichen Fortbildungsprüfungen, die diese nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes abgelegt haben und die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Meisterprüfungen gleichgestellt sind (z. B. Lehrgänge mit IHK-Prüfungen), besitzen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.
Fazit - Es handelt sich hierbei nicht um eine „Ersatzlösung“, sondern um eine echte Alternative, die du bei der Berufswahl berücksichtigen solltest.

Für Praktiker und Moneymaker

Die berufliche Aus- und Weiterbildung bietet den Vorteil der Praxisorientierung und ist auf den unmittelbaren Einsatz im Unternehmen ausgerichtet. Während andere im Studium in überfüllten Vorlesungen sitzen kannst du praktisch das umsetzen, was du in Berufsschule und Lehrgängen lernst. Von Anfang an verdienst du dein eigenes Geld, hast einen festen Arbeitsplatz und erarbeitest dir fachliches Know-How. Während andere nach dem Studium keinen Arbeitgeber und keine Berufspraxis aufweisen können, bist du bereits „dick im Geschäft“.

Der mittlere Schulabschluss über die Berufsschule

Wenn du deine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hast und vorher einen Hauptschulabschluss gemacht hast, kannst du - unter bestimmten Voraussetzungen - den Hauptschulabschluss nachträglich als mittleren Bildungsabschluss anerkennen zu lassen.
Dieser qualifizierte berufliche Bildungsabschluss wird abgekürzt auch „Quabi“ genannt. Die Zeugnisausstellung nimmt die besuchte Berufsschule vor.

Alle Infos dazu gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Häufige Fragen (FAQ)