In Deutschland bricht jeder fünfte Jugendliche seine Ausbildung vorzeitig ab, oft schon im ersten Lehrjahr – keine guten Nachrichten für den Arbeitsmarkt, aber ein guter Grund zu handeln.
Vor Ausbildungsbeginn kann im Ausbildungsvertrag eine von der Regelausbildungszeit abweichende Ausbildungsdauer vereinbart und beantragt werden, aber auch während der Ausbildung ist eine Änderung des Ausbildungsverhältnisses möglich.