• Baustellenpraktikum
  • Berufs- Fachrichtungswechsel Änderungsvereinbarung
  • Berufsschule
  • Berufsschulnote - Übernahme in das Prüfungszeugnis
  • Betriebliche Ausbildung in Teilzeit
    Jeder Auszubildende kann seit dem 1. Januar 2020 den betrieblichen Teil seiner Ausbildung in Teilzeit absolvieren. Hierfür muss kein besonderer Grund mehr nachgewiesen werden.