Weiterbildung
Mit IHK-Abschluss an die Hochschule
Absolventinnen und Absolventen von beruflichen Weiterbildungsprüfungen, die diese nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes abgelegt haben und die vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus den Meisterprüfungen gleichgestellt sind (z. B. Lehrgänge mit IHK- Prüfung wie Fachwirte, Fachkaufleute), besitzen die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Dazu können Sie von Ihrer IHK eine Bestätigung erhalten.
Es muss lediglich noch ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert werden, an der das Studium aufgenommen werden soll.
Die Studienberechtigung gilt seit dem Wintersemester 2009/2010 für alle Fachhochschulen sowie Universitäten des Freistaats Bayern. Außerhalb Bayerns gelten die Vorgaben des jeweiligen Bundeslands, die Sie vor Ort erfragen können.