kaufmännische Abschlussprüfungen
Industriekaufmann / Industriekauffrau - Prüfungsinformationen alte AO
- Die Ausbildungsordnung gilt für alle Ausbildungsverhältnisse bis 31. Juli 2024!
- Wann findet die Prüfung zum Industriekaufmann statt?
- Wie sieht die Zwischenprüfung zum Industriekaufmann aus?
- Wie sieht die Abschlussprüfung zum Industriekaufmann aus?
- Wie läuft die mündliche Prüfung zum Industriekaufmann ab?
- Wann gilt die Prüfung zum Industriekaufmann als bestanden?
Mehr Informationen zu Themen wie Zulassung zur Abschlussprüfung, Notenschlüssel, Prüfungsordnung, Gebührentarife, Übernahme Berufsschulnote ins Zeugnis usw. gibt es unter Infos und Formulare.
Die Ausbildungsordnung gilt für alle Ausbildungsverhältnisse bis 31. Juli 2024!
Wann findet die Prüfung zum Industriekaufmann statt?
Die Übersicht der Prüfungstermine zur Zwischen- und Abschlussprüfung finden Sie unter “Weitere Informationen”.
Hinweis zur Einreichung von Ausbildungsnachweisen
Bei der Anmeldung zur Prüfung muss der Ausbildungsnachweis/Berichtheft online über das Azubi-Infocenter hochgeladen werden.
Wie sieht die Zwischenprüfung zum Industriekaufmann aus?
Die Zwischenprüfung soll in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.
Die Prüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben oder Fälle in höchstens 90 Minuten in folgenden Prüfungsbereichen durchzuführen:
- Beschaffung und Bevorratung
- Produkte und Dienstleistungen
- Kosten- und Leistungsrechnung
Wie sieht die Abschlussprüfung zum Industriekaufmann aus?
| Prüfungsbereich schriftlich |
Prüfungszeit/
Gewichtung
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Geschäftsprozesse
Der Prüfling soll auf Prozesse und komplexe Sachverhalte gerichtete Situationsaufgaben oder Fallbeispiele bearbeiten und dabei zeigen, dass er Geschäftsprozesse analysieren sowie Problemlösungen ergebnis- und kundenorientiert entwickeln kann.
Dafür kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
Marketing und Absatz, Beschaffung und Bevorratung, Personal, Leistungserstellung
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180 Minuten
40 Prozent
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Der Prüfling soll bis zu vier praxisbezogene Aufgaben aus dem Bereich Leistungsabrechnung unter Berücksichtigung des Controllings bearbeiten und dabei zeigen, dass er Kosten erfassen, die betrieblichen Geld- und Wertströme analysieren sowie betriebswirtschaftliche Schlussfolgerungen daraus ableiten kann.
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90 Minuten
20 Prozent
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Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Prüfling soll praxisbezogene Aufgaben bearbeiten und dabei zeigen, dass er allgemeine wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen kann.
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60 Minuten
10 Prozent
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| Einsatzgebiet (mündliche Prüfung) |
30 Minuten
30 Prozent
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Wie läuft die mündliche Prüfung zum Industriekaufmann ab?
Im Prüfungsbereich Einsatzgebiet soll der Prüfling in einer Präsentation und einem Fachgespräch über eine selbständig durchgeführte Fachaufgabe in einem Einsatzgebiet zeigen, dass er komplexe Fachaufgaben und ganzheitliche Geschäftsprozesse beherrscht und Problemlösungen in der Praxis erarbeiten kann.
Der Prüfling erstellt über eine Fachaufgabe im Einsatzgebiet einen höchstens fünfseitigen Report als Basis für die Präsentation und das Fachgespräch. Eine Kurzbeschreibung der beabsichtigten Fachaufgabe ist dem Prüfungsausschuss vor der Durchführung der Fachaufgabe zur Genehmigung vorzulegen. Dem Report können erläuternde Anlagen mit betriebsüblichen Unterlagen beigefügt werden.
Anträge und Formulare zum Report
Das Antragsverfahren für Projektarbeiten/Reporte/betriebliche Aufträge erfolgt über das Azubi-Infocenter. Weitere Informationen zur Reporterstellung finden Sie im Leitfaden zur Reporterstellung Industriekaufleute (alte AO) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 184 KB) und Merkblatt zur Einreichung des Antrages und Report Industriekaufleute (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 143 KB).
Zeitraum mündliche Prüfung:
Abschlussprüfung Sommer: Juni/Juli
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Abschlussprüfung Winter: Januar/Februar
Wann gilt die Prüfung zum Industriekaufmann als bestanden?
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn:
1. im Gesamtergebnis,
2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
3. in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
4. im Prüfungsbereich Einsatzgebiet
2. im Prüfungsbereich Geschäftsprozesse,
3. in mindestens einem der beiden schriftlichen Prüfungsbereiche Kaufmännische Steuerung und Kontrolle und Wirtschafts- und Sozialkunde sowie
4. im Prüfungsbereich Einsatzgebiet
jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit „ungenügend“ bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Mündliche Ergänzungsprüfung
Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Prüfungsbereichen mit „mangelhaft“ und die übrigen Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem mit „mangelhaft“ bewerteten Prüfungsbereich die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Der Prüfungsbereich ist vom Prüfling zu bestimmen. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit und der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.