Straßenverkehr

Der Straßenverkehr ist die bedeutendste Verkehrsart in Deutschland und wird durch Kraftfahrer, Fahrradfahrer und Fußgänger wahrgenommen. Ein gut ausgebautes Straßennetz ist unverzichtbar für eine dynamische wirtschaftliche Entwicklung von Brandenburg.
Straßenplanungen und Ressourcenverteilung führen häufig zu Konflikten zwischen unterschiedlichen Interessensgruppen. Gerade bei der aktuellen Diskussion über Luftreinhaltung und Lärmbelastungen wird vermehrt ein LKW-Fahrverbot als Maßnahme ins Spiel gebracht. Güterverkehre lassen sich jedoch nicht einfach verlagern.
Die IHK Potsdam setzt sich hier im Interesse der Wirtschaft für ein optimales Straßennetz in Westbrandenburg ein. Besondere Aufmerksamkeit erhielten dabei die Brandenburger Projekte im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 - allen voran der Ausbau der A14 und der B96. Aber auch zum Ausbau der Landesstraßen hat die IHK Potsdam gemeinsam mit vielen Akteuren Forderungen geäußert

Landesstraßenbedarfsplan

Die öffentliche Hand ist überwiegend für das Straßennetz verantwortlich und übernimmt damit auch die Bedarfsplanung, den Bau sowie die Unterhaltung. Für den Bau neuer und die wesentliche Änderung bestehender Landesstraßen - also solche Straßen, für die das Land Brandenburg der Straßenbaulastträger ist - wird ein Landesstraßenbedarfsplan aufgestellt. Über ihn entscheidet der Landtag durch Beschluss.
Alle potenziellen Projekte wurden einem objektiven Bewertungsschema unterzogen (z. B. Funktion der Straße im Netz, Verkehrsbelastung, Unfallsituation, Trennwirkung, Emissionen, Lärm und Feinstaub). Im aktuellen Bedarfsplan mit einer Laufzeit bis 2024 sind 18 Maßnahmen enthalten, die absolut vordringlich sind. Insgesamt werden für den Neubau fast 150 Millionen Euro bis 2024 an Baukosten veranschlagt.

IHK-Stellungnahmen zum Straßenausbau

Die öffentliche Hand ist überwiegend für das Straßennetz verantwortlich und übernimmt damit auch die Bedarfsplanung, den Bau sowie die Unterhaltung. Je nachdem, ob es sich um Gemeinde-, Kreis-, Landes- und Bundesstraßen handelt, werden im Rahmen der Straßenplanung verschiedene Verwaltungsverfahren angewandt. Der Aus- und Neubau von Straßen wird unter Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange geplant.
Die IHKn nehmen in der Bauleitplanung Stellung zu Aus- und Neubaumaßnahmen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Planfeststellung bzw. Plangenehmigung steht am Ende einer Kette von Planungsverfahren im Bereich Straßenbau.