Städtebauliche Planung

Flächennutzungsplan

Für die städtebauliche Planung der Städte und Gemeinden sind zwei Planungsstufen vorgesehen, der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan stellt die Kommune die beabsichtigte Art der baulichen Nutzung für das Gemeindegebiet in ihren Grundzügen dar. Maßstab sind die für einen Planungshorizont von 10 bis 15 Jahren vorhersehbaren Bedürfnisse der kommunalen Entwicklung. Der Flächennutzungsplan wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Gegenüber dem Bürger entfaltet er keine unmittelbare Rechtswirkung, ist aber für nachfolgende behördliche Entscheidungen verbindlich. Im Flächennutzungs-plan werden Vorentscheidungen getroffen, wo beispielsweise gewerbliche Nutzung (gewerbliche Bauflächen G), Mischnutzung Wohnen/Gewerbe (Mischbauflächen M) oder Wohnnutzung (Wohnbauflächen W) weiterentwickelt werden soll.

Bebauungsplan

Durch einen Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) schafft die Kommune verbindliches Baurecht, das für alle im Plangebiet liegenden Nutzungen verbindlich ist. Dabei ist der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Auch auf außerhalb des Plangebietes liegende Nutzungen können sich die Festsetzungen eines Bebauungsplans auswirken.
Die Darstellungen im Plan können bedeuten, dass z. B. nur bestimmte gewerbliche Nutzungen in einem Gebiet möglich sind. Der Schutz des Bestandes ist zwar durch das Grundgesetz gesichert (GG Artikel 14), wesentliche Erweiterungen bzw. Neuansiedlungen von Unternehmen mit einem bestimmten Störpotential können aber unzulässig sein.
Für unternehmerische Entscheidungen wie Neuansiedlung, Erweiterung oder Umnutzung ist die Kenntnis über die mögliche Art der Flächennutzung wichtig. Auch bei Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans in Ihrer Kommune sollten Sie prüfen, ob die Darstellungen im Flächennutzungsplan mit den Erfordernissen Ihres Betriebes vereinbar sind.

Einflussmöglichkeit der Wirtschaft

Einflussmöglichkeiten bestehen während der Vorbereitung der Planung im Rahmen der öffentlichen Auslegung (Bekanntmachung im Amtsblatt oder in der Tagespresse). Die Industrie- und Handelskammer nimmt gemeinsam mit der Handwerkskammer den öffentlichen Belang der Gesamtwirtschaft wahr und wird im Rahmen der Trägerbeteiligung gehört.
Wir achten in unseren Stellungnahmen darauf, dass die Belange der Wirtschaft wie Sicherung und Entwicklung einer wirtschaftsfreundlichen Infrastruktur, Vorhaltung ausreichend großer Gewerbeflächen, ausreichender Abstand zwischen gewerblicher Nutzung und ruhiger Wohnnutzung oder Naturschutzflächen gesichert wird.
Sofern Ihr Unternehmen Anregungen und Bedenken zu einem Bauleitplan vorbringt, bitten wir um eine Kopie Ihrer Stellungnahme. Diese Informationen ermöglichen der IHK die Abgabe von zielgerichteten Stellungnahmen an die Städte und Gemeinden.

Aktuelle Planungen

Die Industrie- und Handelskammer Potsdam erstellt in regelmäßigen Abständen eine Übersicht aktueller Planungen im Kammerbezirk. Die Ansprechpartner in den Baubehörden des Landes Brandenburg stehen für weitere Informationen zur Verfügung.