Informationen und Tipps
FAQs zur Energiekrise
Die Energieversorgung steht auf wackligen Füßen, die Preise fallen nicht auf das Vorkrisen-Niveau zurück und die Regierung schwört Wirtschaft und Gesellschaft auf Energiesparen ein. Vor allem für die Strom- und Wärmeproduktion sind viele betriebliche Prozesse abhängig von Gas. Welche Regeln gelten jetzt für Unternehmen? Wo gibt es Unterstützung und Förderung? Die IHK Potsdam teilt auf dieser Seite regelmäßig Informationen rund um die Energiekrise. Die Seite wird fortlaufend ergänzt.
- Aktueller Stand zur Gas- und Strompreisbremse
- Was können Unternehmen jetzt tun?
- Was Betriebe wissen müssen
- Was geschieht bei Warnstufe 3 (Notfallplan Gas)?
- Können Unternehmen abgeschaltet werden?
- Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
- Das tun wir: IHK im Austausch
- Anmeldung Online-Seminar: Energie-Krise
Aktueller Stand zur Gas- und Strompreisbremse
Am 15. Dezember billigte der Deutsche Bundestag die Strom- und Gaspreisbremse, am 16. Dezember passierte das milliardenschwere Entlastungspaket auch den Bundesrat. Nachstehend finden Sie kompakt die wichtigsten Aspekte zur Gas- und Strompreisbremse:
Für jegliche Verbrauchsmengen oberhalb der Kontingente gilt der vertraglich verabredete Arbeits- bzw. Marktpreis.
Weitergehende Informationen finden Sie in dem FAQ der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zu den Energiepreisbremsen. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) informiert auf der eigenen Internetseite in mehreren FAQs über die Energiepreisbremsen.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat einen Rechner für die Strom- und Gaspreisbremse auf seiner Webseite veröffentlicht.
Was können Unternehmen jetzt tun?
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Energieverbrauch optimieren, Strom und Gas einsparen
Die beste Energie ist die, die gar nicht erst verbraucht wird. Das gilt in Zeiten der Klimawende und in der aktuellen Versorgungskrise umso mehr. Die Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke haben eine Liste für Kurzfristmaßnahmen für Energieeinsparung und Energiesubstitution in Unternehmen erstellt.
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Kontakt mit Versorgungsunternehmen aufnehmen
Die individuelle Versorgungssituationen von Unternehmen variieren stark, ebenso verschieden sind die örtlichen Versorger aufgestellt, die die Energie an ihre Endkunden liefern. Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem Versorger auf, auch wenn die Versorgung aktuell noch gesichert ist. So können Sie Fragen direkt klären und die Versorgungslage und die Kostenentwicklung in Erfahrung bringen.
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Fuel-Switch-Möglichkeiten prüfen und ggf. frühzeitig einleiten
Wegen der stark gestiegenen Gaspreise und drohender Versorgungsengpässe denken Unternehmen über eine Brennstoffumstellung nach. Viele Unternehmen besitzen noch alte Heizöltanks oder Brenner, die sowohl Gas als auch Heizöl oder Diesel (Dual Fuel) verfeuern können. Andere könnten von Gas- auf Kohle- oder Holzfeuerung umstellen oder mobile Anlagen einsetzen. Um Gasfeuerung umzurüsten, müssen technische, finanzielle und rechtliche Hürden genommen werden.
Was Betriebe wissen müssen
Kurzfristige Energiesparmaßnahmen (EnSikuMaV)
Das Bundeskabinett hat am 24. August 2022 kurzfristige Einsparmaßnahmen beschlossen. Ab dem 1. September 2022 gelten für Unternehmen eine Reihe von Vorschriften. Besonders bei öffentlichen Unternehmen, der Energie-, Immobilien-, Tourismuswirtschaft und dem Handel müssen nun zeitnah eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt werden.
Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) gilt ab dem 1. September 2022 für sechs Monate. Detailliertere Informationen und ein FAQ zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK): Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen
Die "Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen" (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV) gilt ab dem 1. September 2022 für sechs Monate. Detailliertere Informationen und ein FAQ zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK): Kurzfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen
Mittelfristige Energiesparmaßnahmen (EnSimiMaV)
Das Bundeskabinett hat Ende August für viele Betriebe mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen. Seit dem 1. Oktober müssen Gasheizungen geprüft und optimiert werden; zudem sind wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umzusetzen.
Die Verordnung "zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) gilt seit dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre. Detailliertere Informationen und ein FAQ zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK): Mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen
Das Bundeskabinett hat Ende August für viele Betriebe mittelfristige Energiesparmaßnahmen beschlossen. Seit dem 1. Oktober müssen Gasheizungen geprüft und optimiert werden; zudem sind wirtschaftliche Effizienzmaßnahmen umzusetzen.
Die Verordnung "zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen" (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSimiMaV) gilt seit dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre. Detailliertere Informationen und ein FAQ zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK): Mittelfristige Energieeinsparmaßnahmen: Was Betriebe wissen müssen
Was geschieht bei Warnstufe 3 (Notfallplan Gas)?
- Der Staat greift in den Markt ein.
- Die Bundesnetzagentur würde zum Bundeslastverteiler.
- In enger Abstimmung mit den Netzbetreibern bestimmt sie über die Verteilung von Gas.
- Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen, gelten als geschützte Verbraucher, die möglichst lange mit Gas zu versorgen sind.
- Unternehmen sind keine geschützten Verbraucher.
- Die Bundesnetzagentur hat ein Papier zur Abwägung der Lastverteilung vorgelegt.
Aktuelle Lage Energieversorgung: Zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland veröffentlicht die Bundesnetzagentur (BNetzA) täglich einen Lagebericht zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland. Die Berichte können Sie hier einsehen: Täglicher Bericht der BNetzA
Können Unternehmen abgeschaltet werden?
Auszuschließen ist dies grundsätzlich nicht. Das Vorgehen im Ernstfall ist aktuell noch nicht absehbar. Die Bundesnetzagentur rief Unternehmen bereits im Mai auf, ihre Gassituation und Abschaltpotenziale zu melden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
KfW-Sonderprogramm UBR 2022
Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 erhalten Unternehmen unabhängig von Branche und Größenklasse Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Das Sonderprogramm ist befristet bis zum 31.12.2022.
Härtefallprogramm
Das Härtefallprogramm des Landes Brandenburg zur Energiekrise ist noch in Planung. Sobald es konkretere Informationen gibt, finden Sie hier in Kürze.
Kurzarbeitergeld (Kug)
Eine Gewährung von Kurzarbeitergeld (Kug) ausschließlich wegen aktueller Preissteigerungen, insbesondere beim Gas und anderen Energieträgern, ist nicht möglich. Es besteht jedoch ein Anspruch, wenn der eingetretene Arbeitsausfall auf wirtschaftlichen Ursachen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht. Dies können beispielsweise konjunkturell bedingte Auftrags-/Nachfragerückgänge sein. Weitere Informationen zum Kug können Sie einem FAQ der Bundesagentur für Arbeit entnehmen.
Förderdatenbank
Auf der Förderdatenbank des Bundes erhalten Sie einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union.
Das tun wir: IHK im Austausch
Dialog und Kooperation mit Unternehmen, Politik und Wissenschaft
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DIHK Resolution zur Energiepolitik (10 Punkte Papier des DIHK, 21. September 2022)
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IHK-Positionspapier „Erneuerbare Energien“ Standortfaktor und Beitrag zur Unabhängigkeit der Energieversorgung (30. Juni 2022)
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Resolution der IHK Potsdam: Sofortmaßnahmen gegen hohe Strom- und Energiepreise einleiten – Gasversorgung sichern (31. März 2022)
Anmeldung Online-Seminar: Energie-Krise
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Die Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg (LAG) bietet alle zwei Wochen eine digitale Informationsveranstaltung zur Gas- und Energieversorgung an. Dort erhalten Unternehmen Informationen zur aktuellen Lage, Antworten auf häufige Fragen und die Möglichkeit zum Austausch untereinander.
Die Teilnahme an der Teams-Konferenz ist kostenlos, die Anmeldung ist hier möglich: Anmeldung Webinar Energie-Krise
Die Dialogrunden finden alle zwei Wochen montags von 14 - 15 Uhr statt.