Newsticker International

Unser Newsticker zu Außenwirtschaft und Zoll gibt Hinweise, kurze Informationen und Veranstaltungstipps zu allen Themen aus den Bereichen Zoll und Außenwirtschaftsrecht sowie der Bescheinigungspraxis für Außenwirtschaftsdokumente.
Umzug und eingeschränkte Erreichbarkeit des Hauptzollamtes Potsdam
Das Hauptzollamt Potsdam zieht ab 14. November 2025 in das Industriedenkmal "Paradome" im Ortsteil Babelsberg, Wetzlarer Straße 90, in 14482 Potsdam. Aufgrund des Umzugs ist die Behörde voraussichtlich in der Zeit vom 14. November bis einschließlich 4. Dezember telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Darüber hinaus können vereinzelt Einschränkungen bis zum 17. Dezember 2025 auftreten. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail über poststelle.hza-potsdam@zoll.bund.de ist jederzeit möglich.
Die Zollämter in Ludwigsfelde und Velten mit den Abfertigungsstellen Brandenburg a.d.H. bzw. Neuruppin sowie der Zoll am Flughafen BER unterliegen keinerlei Einschränkungen durch den Umzug des Hauptzollamts.
Außenwirtschaftskonferenz Berlin-Brandenburg 2025
„Zukunft der Weltwirtschaft: Das globale Kräftemessen zwischen EU, USA und China – Risiken erkennen, Resilienz aufbauen, Chancen ergreifen“
Wann: Am Montag, den 17. November 2025, von 16:00 bis 20:00 Uhr
Wo: IHK Berlin, Großer Vortragssaal, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin
Wer: Berliner und Brandenburger Unternehmen
Teilnahme: kostenfrei
Digitales Ursprungszeugnis (dUZ)
Seit Mitte September stellen wir das digitale Ursprungszeugnis (dUZ) aus – volldigital beantragen und direkt papierlos als Download mit IHK-Beglaubigung an die Kunden in alle Länder der Welt versenden.
Ankündigung des 19. Sanktionspaketes der EU gegen Russland
Einigung im Zollstreit zwischen der EU und den USA
Die aktuellste Zusammenfassung der wichtigsten Infos finden Sie im Tariff Tracker der AHK New York: Tariff, Trade & Procurement Advisory Services
18. Sanktionspaket der EU gegen Russland beschlossen
Weitere Informationen finden Sie hier und die Verordnung finden Sie hier.
Bürokratieentlastung: Intrastat Meldeschwellen angehoben
Auf Initiative der IHK-Organisation hat das Statistische Bundesamt vorgeschlagen, die Meldeschwellen von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro (Eingang) sowie von 500.000 Euro auf 1 Million Euro (Versendung) anzuheben.
Der Bundestag hat mit der Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes am 30.01.2025 nun die Voraussetzungen geschaffen, die Meldeschwellen für Eingänge im Intrahandel (Warenhandel innerhalb des europäischen Binnenmarktes) rückwirkend zum 01.01.2025 über den Verordnungsweg anzuheben (LINK).
Die jährliche Bürokratieentlastung der Wirtschaft beläuft sich auf rund 11,6 Millionen Euro.
Im Einzelnen werden die Anmeldeschwellen in Deutschland im Eingang von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und in der Versendung von 500.000 Euro auf 1 Millionen Euro erhöht.
Der Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025 ist online verfügbar. In der Rubrik „Dies könnte Sie auch interessieren“ finden Sie den Direktdownload zum neuen Leitfaden.
Vereinigtes Königreich: Vorabanmeldung von Waren
Summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU sind ab 31. Januar 2025 verpflichtend.
Warenverzeichnis 2025 veröffentlicht
Alle Änderungen zum 1. Januar 2025 gegenüber dem Warenverzeichnis 2024 sind in einer praktischen Information mit Gegenüberstellung der alten und der geänderten Warennummern auf 10 Seiten dargestellt (pdf/xsls).
Von Änderungen betroffene Warenpositionen: Aufteilung von Warennummern: 0302-0305, 0702, 2710, 2903, 2929-2931, 3102, 4401, 4411 und 8503
Zusammenfassung von Warennummern: 8521 und 8527-8529
Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Internetseite zusammengefasst.
Neues Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen seit 01.01.2025 gültig
Handbuch zu Genehmigungscodierungen aktualisiert
BAFA aktualisiert Endverbleibserklärungen und Liste der länderbezogenen Embargos
Infos rund um die Außenwirtschaft in Berlin-Brandenburg sowie Termine und Delegationsreisen unter www.aussenwirtschaft-bb.de
DEHSt wird nationale CBAM-Stelle in Deutschland
Die Bundesregierung hat die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zuständige nationale Behörde für den CO₂-Grenzausgleichsmechanismus der EU (CBAM) benannt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Markterschließung durch KMU – GRW-Markt-International
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie über die ILB kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.