US-Zusatzzölle
- Zusatzzölle/ Reziprok-Zölle auf Importe aus der EU seit 5. und 9. April 2025
- Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und -teile seit 03. April 2025
- Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte seit 12. März 2025
- Wie sehen die Gegenmaßnahmen der EU aus?
- Wo sind die geltenden Zollsätze für den Im- und Export produktbezogen zu finden?
- Ist der Warenursprung entscheidend für den Zollsatz?
- Fällt Zoll an, wenn Waren vorübergehend als Warenmuster oder als Berufsausrüstung in die USA eingeführt werden?
- In welchen Datenbanken können Zollsätze zwischen Drittländern eingesehen werden?
- Wie sieht die Betroffenheit Brandenburger Unternehmen aus?
- Was können Unternehmen tun?
- Weiterführende Informationen:
IHK-Netzwerk-Zoll online am 15. Juli 2025, 14:30 - 16:30 Uhr Schwerpunktthema USA mit einem Update zu US-Zusatzzöllen und aktuellen rechtlichen Themen im US-Geschäft für Brandenburger Unternehmen mit der AHK New York. Weitere Informationen und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: IHK-Netzwerk-Zoll Brandenburg
Update 04.06.2025
US-Präsident Trump hat am Abend des 3. Juni eine Proklamation unterzeichnet, mit der der gemäß Section 232 erhobene Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte auf 50 % erhöht wird. Trump hat diese Zollanhebung erstmals in der Vorwoche in einer Rede bei U.S. Steel angekündigt.
Zollerhöhung: Stahl, Aluminium und deren Derivate unterliegen ab dem 4. Juni einem Zollsatz von 50 %.
(Vorübergehende) Ausnahmeregelung für das Vereinigte Königreich: Für Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich gilt bis zum 9. Juli weiterhin ein Zollsatz von 25 %. Zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) je nach Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz auf 50 % erhöhen.
Kumulierung von Zöllen:
Die Proklamation ändert die Reihenfolge der bisherigen Zollberechnung. Bisher galt folgende Prioritätenreihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko IEEPA, dann Stahl/Aluminium. Nun lautet die Reihenfolge: Automobile (25 %), Stahl/Aluminium (50 %), Kanada/Mexiko IEEPA (25 %, 10 % für bestimmte Produkte). Das bedeutet, dass nun auch Stahl/Aluminium Produkte aus Mexiko und Kanada von dem 50 % Zollsatz betroffen sind.
Die Befreiung von reziproken Zöllen wird aufgehoben. Für Waren, die den Stahl- und Aluminiumzöllen gemäß Section 232 unterliegen, wird nun auch der Reziprokzoll (10% bis 9. Juli, dann 20% für die EU) auf alle Nicht-Stahl- und Nicht-Aluminium-Anteil erhoben
Annexes: Die Proklamation verweist auf Annex I und II, die noch nicht verfügbar sind. In vorherigen Executive Orders zu Stahl und Aluminium wurden in Annex I Hauptprodukte und in Anhang II Derivate aufgeführt. Es bleibt abzuwarten, bis diese Anhänge in der Bekanntmachung im Federal Register veröffentlicht werden, um genau zu wissen, welche Produkte betroffen sind.
Stand: 09.05.2025
Mit seiner Executive Order vom 02. April 2025 hat US-Präsident Trump weitreichende Zusatzzölle auf Importe in die USA erlassen. Wir haben das Wichtigste für Sie zusammengefasst und stehen Ihnen für Fragen gern zur Verfügung. Sollten Sie nicht im Kammerbezirk der IHK Potsdam ansässig sein, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.
Zusatzzölle/ Reziprok-Zölle auf Importe aus der EU seit 5. und 9. April 2025
Wer ist betroffen und wie hoch sind die Zusatzzölle/ Reziprokzölle?
Für EU-Exporteure bedeutet das:
- 10% Basiszoll auf alle Importe seit 05.04.2025.
- 20% Zusatzzoll auf alle Importe aus der EU seit 09.04.2025, diese wurden am gleichen Tag für 90 Tage ausgesetzt und temporär auf 10% gesenkt.
Der länderspezifische Satz knüpft am Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.
Welche Ausnahmen gelten?
Ausgenommen von den Zusatzzöllen sind pharmazeutische Produkte, Halbleiter, Kupfer und weitere gemäß Annex II, sowie Fahrzeuge, Stahl und Aluminium, auf die bereits jeweils 25% Zusatzzoll erhoben werden. Weitere spezifische Strafmaßnahmen für bestimmte Produktgruppen sollen folgen, u.a. für Halbleiter, Arzneimittel und kritische Mineralien.
Die Ausnahmeregelung für Waren, die dem Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA) unterliegen, bleibt bestehen.
Wie verhält es sich mit US-Warenanteilen?
Der Zusatzzoll wird nicht auf den US-Wertanteil erhoben. Zollminderungen können erlangt werden, wenn bei Importen Anteile von US-Waren mit einem Wert von mindestens 20 % zum Gesamtwert gegenüber der Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) nachgewiesen werden.
9903.01.34: For articles in which at least 20% of the value of article is U.S. originating, the U.S. content will not be subject to the reciprocal tariff. The reciprocal tariff will be assessed on the non-U.S. content. (See below for reporting instructions.)
(f) More generally, the ad valorem rates of duty set forth in this order shall apply only to the non-U.S. content of a subject article, provided at least 20 percent of the value of the subject article is U.S. originating. For the purposes of this subsection, “U.S. content” refers to the value of an article attributable to the components produced entirely, or substantially transformed in, the United States. U.S. Customs and Border Protection (CBP), to the extent permitted by law, is authorized to require the collection of such information and documentation regarding an imported article, including with the entry filing, as is necessary to enable CBP to ascertain and verify the value of the U.S. content of the article, as well as to ascertain and verify whether an article is substantially finished in the United States.
Wird der Zusatzzoll auch erhoben für Waren, die sich bereits auf dem Weg befinden?
Es besteht eine Schonfrist gemäß Guidance der U.S. Customs and Border Protection:
9903.01.28: Articles the product of any country that were (1) loaded onto a vessel at the port of loading and in transit on the final mode of transport prior to entry into the United States before 12:01 a.m. EDT on April 5, 2025, AND (2) are entered for consumption, or withdrawn from warehouse for consumption, on or after 12:01 a.m. EDT on April 5, 2025.
To prevent importers from abusing the exception for goods that were in transit before April 5, 2025 when it is no longer realistic due to the passage of time, CBP will permit heading 9903.01.28 to be declared only for goods that are entered for consumption, or withdrawn from warehouse for consumption, on or after 12:01 a.m. EDT on April 5, 2025, and before 12:01 a.m. EDT on May 27, 2025.
Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und -teile seit 03. April 2025
Die Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent werden für Autos ab dem 5. April erhoben, für bestimmte Autoteile spätestens ab dem 3. Mai 2025. Die Einzelheiten und insbesondere die betroffenen Zolltarifnummern sind in der Proclamation 10908 veröffentlicht. Die Zölle werden zusätzlich zu den normalen Zöllen erhoben.
Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
Importeure von Autos, die unter das USMCA fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den Zoll in Höhe von 25 Prozent nur auf den Wert der nicht US-Anteile zahlen.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite des Weißen Hauses bereit.ja genau
- ADJUSTING IMPORTS OF AUTOMOBILES AND AUTOMOBILE
PARTS INTO THE UNITED STATES
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Adjusts Imports of Automobiles and Automobile Parts into the United States
Eine Übersicht zu den betroffenen US-Zolltarifnummern ist unter der folgenden Veröffentlichung zu finden:
Weiterführende Informationen:
- USA verhängen Zölle auf Einfuhren von Autos und Autoteilen Germany Trade and Invest (GTAI)
- Informationen zur Handelspolitik unter Trump (GTAI)
Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte seit 12. März 2025
Seit 12. März 2025 gelten Zusatzzölle von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte in die USA. Im Gegenzug setzt die EU die bislang ausgesetzten Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren wieder in Kraft und erlässt weitere Gegenmaßnahmen.
Die betroffenen Zolltarifnummern (Eisen, Stahl, Aluminium) sind in den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 enthalten. Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, können die Zusatzzölle anteilig auf den Wert des Metallanteils erhoben werden, falls der Importeur diese Information bereitstellt. Er ist dabei auf Informationen des Exporteurs angewiesen.
Die Zölle verstehen sich zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen und zu den bislang teilweise ausgesetzten Zusatzzöllen aus den Proclamations 9704/2018 und 9980/2020 für Aluminium und den Proclamations 9705/2018 und 9980/2020 für Stahl.
Die Zusatzzölle betreffen Ursprungswaren aller Länder. Trotzdem werden Informationen zum Land des “Schmelzens und Gießens” verlangt. Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen Zusatzzöllen veröffentlicht.
Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
Weitere Informationen enthält der Leitfaden der US-Behörden:
Weiterführende Informationen
- Germany Trade & Invest (gtai):
Update - USA verhängen Zölle auf Stahlimporte - US-Regierung:
Implementation of Duties on Steel Pursuant to Proclamation 10896 Adjusting Imports of Steel Into the United States - Weißes Haus:
Fact Sheet: President Donald J. Trump Restores Section 232 Tariffs (11.02.2025) - Europäische Kommission:
US-Zölle auf Stahl und Aluminium: EU-Kommission reagiert mit Gegenmaßnahmen (Pressemitteilung vom 12.03.25)
Wie sehen die Gegenmaßnahmen der EU aus?
Maßnahmen zum 09. bzw. 10.04.2025
Am 09.04.2025 hatten sich die EU-Länder auf eine Liste von Waren aus den USA geeinigt, die mit Zöllen zwischen 10 und 25 % belegt werden. Am 10.04.2025 wurde verkündet, dass diese nun für 90 Tage pausieren als Reaktion auf die Ankündigung der 90-tägigen Pause der US-Reziprokzölle in Höhe 20 % und dessen 90-tägige Reduzierung auf 10 %.
Mögliche EU-Maßnahmen ab Mitte April 2025:
Für die zusätzlichen Gegenmaßnahmen bis Mitte April hat die EU bereits eine umfangreiche Liste mit potentiellen Produkten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB), die von den Gegenzöllen erfasst werden könnten, veröffentlicht.
Maßnahmen zum 15. April 2025:
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 10 %, 25 %, 35 % beziehungsweise 50 % auf die Einfuhren der in Anhang I und Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2018/886 aufgeführten Waren.
- Zusätzliche Wertzölle in Höhe von 20 %, 7 % beziehungsweise 4,4 % auf die Einfuhren der in Artikel 1 Absatz 2 Buchstaben a und b der Durchführungsverordnung (EU) 2020/502 aufgeführten Waren.
- Hinweis: Die EU-Zusatzzölle werden im elektronischen Zolltarif nach deren Inkrafttreten hinterlegt.
Wo sind die geltenden Zollsätze für den Im- und Export produktbezogen zu finden?
Auf der Internetseite der Europäischen Kommission https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home können im My Trade Assistant unter Angabe des HS-Codes und des Export- und Ziellandes die Zollsätze recherchiert werden. Unter „Letzte Aktualisierungen“ können Anpassungen der Zollsätze in der Datenbank mitverfolgt werden.
Auch unter US International Trade Commission: Harmonized Tariff Schedule HTS ist die Recherche über die sechsstellige Zolltarifnummer oder per Stichwortsuche möglich.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der dynamischen Situation aktuell zu einer Verzögerung bei der Datenaktualisierung kommen kann.
Ist der Warenursprung entscheidend für den Zollsatz?
Der länderspezifische Satz knüpft am Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.
Der nichtpräferenzielle Ursprung einer Ware ist nachweisbar über ein Ursprungszeugnis, welches bei Ihrer örtlich zuständigen IHK zu beantragen ist. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Übersichtsartikel zu Ursprungszeugnissen.
Fällt Zoll an, wenn Waren vorübergehend als Warenmuster oder als Berufsausrüstung in die USA eingeführt werden?
Im Rahmen des Carnet-Verfahrens können Waren vorübergehend in die USA (und weiteren über 40 Staaten) eingeführt werden. Eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern entfällt. Carnets bieten zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Die Ausstellung erfolgt über die örtlich zuständige IHK. Weitere Informationen finden Sie in unserem Übersichtsartikel.
In welchen Datenbanken können Zollsätze zwischen Drittländern eingesehen werden?
Wie sieht die Betroffenheit Brandenburger Unternehmen aus?
Die Vereinigten Staaten waren im Jahr 2024 Brandenburgs wichtigster Handelspartner im Export außerhalb der EU. Bei den Importen aus Ländern außerhalb der EU belegten die USA Platz zwei nach China.
Deutschland insgesamt war im Jahr 2024 der viertwichtigste Handelspartner der USA mit einem Gesamtvolumen des Außenhandels (Im- und Export) von 236,05 Milliarden US-Dollar.
Die wichtigsten Exportgüter aus Deutschland in die USA Waren in 2023 Pkw (ohne Omnibusse), Medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, Arzneiwaren sowie Kraftfahrzeugteile.
Was können Unternehmen tun?
Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können/prüfen sollten:
- Betroffenheit prüfen: Die Unternehmen sollten ihre internationalen Verträge unter die Lupe nehmen, wie z.B. die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel. Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.
- Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert.
Es empfiehlt sich den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen. - Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind grundsätzlich international einheitlich.
- Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
- Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch in einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
- Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind?
Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung?
Weiterführende Informationen:
Presidential actions - Executive Order:
U.S. Customs and Border Protection’s (CBP’s) Cargo Systems Messaging Service (CSMS):
Einzelheiten zu den bestehenden Zöllen sind auf der Webseite des Weißen Hauses aufgeführt:
- Adjusting Imports of Steel into The United States – The White House
- Fact Sheet: President Donald J. Trump Restores Section 232 Tariffs – The White House
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Webseite einen Fragen-Antworten-Katalog bereit: