US-Zölle

US-Zölle ab dem 07.08.2025

Vereinbarung eines Maximalbasiszollsatzes
Es wurde ein einheitlicher Basiszollzinssatz von 15 Prozent ab dem 1. August 2025 für die überwiegende Mehrheit der EU-Produkte vereinbart. Der Beginn wurde durch die Durchführungsverordnung vom 31. Juli 2025 (Further Modifying the Reciprocal Tariff Rates) auf den 7. August 2025 verschoben. Wie Sec.2(c) der Durchführungsverordnung bestätigt, stellt dieser Basiszollsatz eine Obergrenze dar, der grundsätzlich die bisher erhobenen Most-Favored-Nation (MFN)-Zollsätze miteinschließt. Nur in den Fällen, in denen der MFN-Zollsatz über dem Basiszollsatz von 15 Prozent liegt, gilt der MFN-Zollsatz weiterhin – dann ohne zusätzliche weitere Zölle. Der Basiszollsatz von 15 Prozent gilt auch für KfZ und KfZ-Teile sowie für etwaige zukünftige Zölle für Pharma- und Halbleiterprodukte, einschließlich möglicher zukünftiger Zölle nach Sec. 232 in diesen Sektoren.
Sektoraler Zoll auf Stahl und Aluminium
Die sektoralen Zölle auf Stahl und Aluminium von 50 Prozent bleiben bestehen. Die Lieferketten für diese Produkte sollen gesichert werden. Laut EU-Präsidentin Von der Leyen sollen diese sektoralen Zölle in Zukunft reduziert sowie ein Quotensystem installiert werden. Das White House nahm ein solches Quotensystem jedoch nicht in das offizielle Fact Sheet mit auf.
Sonderzoll auf Kupfer
Mit der Proklamation vom 30. Juli 2025 (Adjusting Imports of Copper into the United States) wurde ein Sonderzollsatz von 50 Prozent auf Importe von halbfertigen Kupferprodukten und kupferintensiven Derivaten ab dem 1. August 2025 eingeführt. Der Sonderzollsatz von 50 Prozent gilt für den Kupfer-Anteil des jeweiligen Produkts, während der Nicht-Kupferanteil weiterhin dem länderspezifisch geltenden reziproken Zollsatz unterliegt.
Gegenseitiger Zollsatz von Null Prozent (Zero-for-Zero-Tariffs)
Auf einige strategische Produkte soll ab dem 7. August 2025 kein Zollsatz mehr erhoben werden. Darunter fallen Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien und Generika, Halbleiterausrüstung, bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, natürliche Ressourcen sowie kritische Rohstoffe. Die Liste soll in Zukunft um weitere Produkte ergänzt werden.
Inkrafttreten der Tarifänderungen
Der von den USA erhobene einheitliche US-Zollsatz (sog. Reziproker Zoll) von 15 Prozent für US-Einfuhren aus der EU durch eine Anpassung von Unterkapitel III in Kapitel 99 des HTSUS umgesetzt werden und ab dem 7. August 2025 00:01 Uhr Eastern Time in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen alle Einfuhren in den USA, die entweder zum freien Verkehr abgefertigt oder aus einem Lager in den freien Verkehr überführt werden, den neuen US-Zollsätzen (gemäß Anhang II der Verordnung).
Weitere aktuelle Informationen finden Sie im Tariff Tracker der AHK New York: Tariff, Trade & Procurement Advisory Services
Recherche der Zollsätze für Ihr Produkt: Harmonized Tariff Schedule

Einigung im Zollstreit zwischen den USA und der EU - Update 28.07.2025

Mit dem neuen Basiszoll von 15 Prozent auf die meisten Waren – auch für Autos – verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für deutsche Exporteure spürbar. Vor dem Konflikt lagen die Zölle bei rund zwei Prozent, seit dem sog. „Liberation Day“ (April) bei 10 Prozent Basiszoll.
Für Stahl- und Aluminimum bringt die Einigung noch keinerlei Entlastung und es gilt ein Zollsatz von 50 %. Bisher gibt es noch keine Details zum von Frau von der Leyen angesprochenen Zollabbau und Quoten.
Laut von der Leyen soll der Basiszollsatz von 15% auch für Halbleiter und Pharmaprodukte gelten. Bisher waren diese von allen Zöllen ausgenommen – dieser Umschwung stellt eine dramatische Belastung für die Branchen her, insbesondere für die Pharmabranche. Der Pharma Bereich umfasst 24% deutscher Exporte in die USA, die Branche ist damit so US-Exportabhängig wie keine andere.
Laut von der Leyen soll es beidseitige Nullzölle für eine Reihe strategischer Produkte geben, darunter unter anderem Flugzeuge und Flugzeugteile, bestimmte Chemikalien, seltene Erden, Halbleitertechnik, sowie bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Details sind noch offen. Die Liste soll im Rahmen von weiteren Verhandlungen erweitert werden.
Die aktuell geltenden Zollsätze finden Sie dann im Harmonized Tariff Schedule of the United States (HTS). Bitte beachten Sie, dass es hier zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann.

Update 14.07.2025

Zunächst war eine Aussetzung der länderspezifischen reziproken Zusatzzölle für 90 Tage bis zum 9. Juli 2025 vorgesehen. Diese Frist wurde nun bis zum 1. August 2025 verlängert. Die EU bereitet weitere Gegenzölle auf Importe aus den USA vor. Sie haben einen Umfang von 72 Milliarden Euro und sollen in Kraft treten, falls die Verhandlungen mit den USA scheitern.

Update 04.06.2025

US-Präsident Trump hat am Abend des 3. Juni eine Proklamation unterzeichnet, mit der der gemäß Section 232 erhobene Zollsatz auf Stahl- und Aluminiumprodukte auf 50 % erhöht wird. Trump hat diese Zollanhebung erstmals in der Vorwoche in einer Rede bei U.S. Steel angekündigt.
Zollerhöhung: Stahl, Aluminium und deren Derivate unterliegen ab dem 4. Juni einem Zollsatz von 50 %.
(Vorübergehende) Ausnahmeregelung für das Vereinigte Königreich: Für Stahl- und Aluminiumprodukte aus dem Vereinigten Königreich gilt bis zum 9. Juli weiterhin ein Zollsatz von 25 %. Zu diesem Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt kann der Wirtschaftsminister (Secretary of Commerce) je nach Einhaltung des Economic Prosperity Deals zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Einfuhrkontingente festlegen oder den Zollsatz auf 50 % erhöhen.
Kumulierung von Zöllen:
Die Proklamation ändert die Reihenfolge der bisherigen Zollberechnung. Bisher galt folgende Prioritätenreihenfolge: Automobile, Kanada/Mexiko IEEPA, dann Stahl/Aluminium. Nun lautet die Reihenfolge: Automobile (25 %), Stahl/Aluminium (50 %), Kanada/Mexiko IEEPA (25 %, 10 % für bestimmte Produkte). Das bedeutet, dass nun auch Stahl/Aluminium Produkte aus Mexiko und Kanada von dem 50 % Zollsatz betroffen sind.
Die Befreiung von reziproken Zöllen wird aufgehoben. Für Waren, die den Stahl- und Aluminiumzöllen gemäß Section 232 unterliegen, wird nun auch der Reziprokzoll (10% bis 9. Juli, dann 20% für die EU) auf alle Nicht-Stahl- und Nicht-Aluminium-Anteil erhoben
Annexes: Die Proklamation verweist auf Annex I und II, die noch nicht verfügbar sind. In vorherigen Executive Orders zu Stahl und Aluminium wurden in Annex I Hauptprodukte und in Anhang II Derivate aufgeführt. Es bleibt abzuwarten, bis diese Anhänge in der Bekanntmachung im Federal Register veröffentlicht werden, um genau zu wissen, welche Produkte betroffen sind.

Zusatzzölle/ Reziprok-Zölle auf Importe aus der EU seit 5. und 9. April 2025

Wer ist betroffen und wie hoch sind die Zusatzzölle/ Reziprokzölle?

Für EU-Exporteure bedeutet das:
  • 10% Basiszoll auf alle Importe seit 05.04.2025.
  • 20% Zusatzzoll auf alle Importe aus der EU seit 09.04.2025, diese wurden am gleichen Tag für 90 Tage ausgesetzt und temporär auf 10% gesenkt.
Der länderspezifische Satz knüpft am Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.

Welche Ausnahmen gelten?

Entscheidend ist die zolltarifliche Einreihung nach dem US-Zolltarif.
Ausgenommen von den Zusatzzöllen sind pharmazeutische Produkte, Halbleiter, Kupfer und weitere gemäß Annex II, sowie Fahrzeuge, Stahl und Aluminium, auf die bereits jeweils 25% Zusatzzoll erhoben werden. Weitere spezifische Strafmaßnahmen für bestimmte Produktgruppen sollen folgen, u.a. für Halbleiter, Arzneimittel und kritische Mineralien.
Die Ausnahmeregelung für Waren, die dem Abkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada (USMCA) unterliegen, bleibt bestehen.

Wie verhält es sich mit US-Warenanteilen?

Der Zusatzzoll wird nicht auf den US-Wertanteil erhoben. Zollminderungen können erlangt werden, wenn bei Importen Anteile von US-Waren mit einem Wert von mindestens 20 % zum Gesamtwert gegenüber der Zollbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) nachgewiesen werden.
9903.01.34: For articles in which at least 20% of the value of article is U.S. originating, the U.S. content will not be subject to the reciprocal tariff. The reciprocal tariff will be assessed on the non-U.S. content. (See below for reporting instructions.)
(f) More generally, the ad valorem rates of duty set forth in this order shall apply only to the non-U.S. content of a subject article, provided at least 20 percent of the value of the subject article is U.S. originating. For the purposes of this subsection, “U.S. content” refers to the value of an article attributable to the components produced entirely, or substantially transformed in, the United States. U.S. Customs and Border Protection (CBP), to the extent permitted by law, is authorized to require the collection of such information and documentation regarding an imported article, including with the entry filing, as is necessary to enable CBP to ascertain and verify the value of the U.S. content of the article, as well as to ascertain and verify whether an article is substantially finished in the United States.

Wird der Zusatzzoll auch erhoben für Waren, die sich bereits auf dem Weg befinden?

Es besteht eine Schonfrist gemäß Guidance der U.S. Customs and Border Protection:
9903.01.28: Articles the product of any country that were (1) loaded onto a vessel at the port of loading and in transit on the final mode of transport prior to entry into the United States before 12:01 a.m. EDT on April 5, 2025, AND (2) are entered for consumption, or withdrawn from warehouse for consumption, on or after 12:01 a.m. EDT on April 5, 2025.
To prevent importers from abusing the exception for goods that were in transit before April 5, 2025 when it is no longer realistic due to the passage of time, CBP will permit heading 9903.01.28 to be declared only for goods that are entered for consumption, or withdrawn from warehouse for consumption, on or after 12:01 a.m. EDT on April 5, 2025, and before 12:01 a.m. EDT on May 27, 2025.

Zusatzzölle auf Kraftfahrzeuge und -teile seit 03. April 2025

Die Zusatzzölle in Höhe von 25 Prozent werden für Autos ab dem 5. April erhoben, für bestimmte Autoteile spätestens ab dem 3. Mai 2025. Die Einzelheiten und insbesondere die betroffenen Zolltarifnummern sind in der Proclamation 10908 veröffentlicht. Die Zölle werden zusätzlich zu den normalen Zöllen erhoben.
Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
Importeure von Autos, die unter das USMCA fallen, können den US-Anteil ihrer Produkte zertifizieren und dann den Zoll in Höhe von 25 Prozent nur auf den Wert der nicht US-Anteile zahlen.
Mehr Informationen stehen auf der Webseite des Weißen Hauses bereit.ja genau
Eine Übersicht zu den betroffenen US-Zolltarifnummern ist unter der folgenden Veröffentlichung zu finden:
Weiterführende Informationen:

Zusatzzölle auf Stahl- und Aluminiumprodukte seit 12. März 2025

Seit 12. März 2025 gelten Zusatzzölle von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumimporte in die USA. Im Gegenzug setzt die EU die bislang ausgesetzten Zusatzzölle auf bestimmte US-Waren wieder in Kraft und erlässt weitere Gegenmaßnahmen.
Die betroffenen Zolltarifnummern (Eisen, Stahl, Aluminium) sind in den Veröffentlichungen 10895 und 10896 vom 10. Februar 2025 enthalten. Für Waren, die nicht in den Kapiteln 73 oder 76 enthalten sind, können die Zusatzzölle anteilig auf den Wert des Metallanteils erhoben werden, falls der Importeur diese Information bereitstellt. Er ist dabei auf Informationen des Exporteurs angewiesen.
Die Zölle verstehen sich zusätzlich zu den normalen Drittlandszöllen und zu den bislang teilweise ausgesetzten Zusatzzöllen aus den Proclamations 9704/2018 und 9980/2020 für Aluminium und den Proclamations 9705/2018 und 9980/2020 für Stahl.
Die Zusatzzölle betreffen Ursprungswaren aller Länder. Trotzdem werden Informationen zum Land des “Schmelzens und Gießens” verlangt. Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen Zusatzzöllen veröffentlicht.
Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
Weitere Informationen enthält der Leitfaden der US-Behörden:

Weiterführende Informationen

Wie sehen die Gegenmaßnahmen der EU aus?

Maßnahmen zum 09. bzw. 10.04.2025

Am 09.04.2025 hatten sich die EU-Länder auf eine Liste von Waren aus den USA geeinigt, die mit Zöllen zwischen 10 und 25 % belegt werden. Am 10.04.2025 wurde verkündet, dass diese nun für 90 Tage pausieren als Reaktion auf die Ankündigung der 90-tägigen Pause der US-Reziprokzölle in Höhe 20 % und dessen 90-tägige Reduzierung auf 10 %.

Mögliche EU-Maßnahmen ab Mitte April 2025:

Für die zusätzlichen Gegenmaßnahmen bis Mitte April hat die EU bereits eine umfangreiche Liste mit potentiellen Produkten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 708 KB), die von den Gegenzöllen erfasst werden könnten, veröffentlicht.

Maßnahmen zum 15. April 2025:

Wo sind die geltenden Zollsätze für den Im- und Export produktbezogen zu finden?

Auf der Internetseite der Europäischen Kommission https://trade.ec.europa.eu/access-to-markets/de/home können im My Trade Assistant unter Angabe des HS-Codes und des Export- und Ziellandes die Zollsätze recherchiert werden. Unter „Letzte Aktualisierungen“ können Anpassungen der Zollsätze in der Datenbank mitverfolgt werden.
Auch unter US International Trade Commission: Harmonized Tariff Schedule HTS ist die Recherche über die sechsstellige Zolltarifnummer oder per Stichwortsuche möglich.
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund der dynamischen Situation aktuell zu einer Verzögerung bei der Datenaktualisierung kommen kann.

Ist der Warenursprung entscheidend für den Zollsatz?

Der länderspezifische Satz knüpft am Ursprung der Ware an und nicht daran, aus welchem Land die Waren geliefert werden. Wenn Ware chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.
Der nichtpräferenzielle Ursprung einer Ware ist nachweisbar über ein Ursprungszeugnis, welches bei Ihrer örtlich zuständigen IHK zu beantragen ist. Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Übersichtsartikel zu Ursprungszeugnissen.

Fällt Zoll an, wenn Waren vorübergehend als Warenmuster oder als Berufsausrüstung in die USA eingeführt werden?

Im Rahmen des Carnet-Verfahrens können Waren vorübergehend in die USA (und weiteren über 40 Staaten) eingeführt werden. Eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern entfällt. Carnets bieten zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Die Ausstellung erfolgt über die örtlich zuständige IHK. Weitere Informationen finden Sie in unserem Übersichtsartikel.
Zudem ist für die vorübergehende Einfuhr (Temporary Importation under Bond - TIB) in den USA möglich. Das Verfahren ist nur zulässig, wenn beabsichtigt ist, die Waren wieder auszuführen.
Vorübergehend zollfrei eingeführte Waren müssen innerhalb von drei Jahren wieder ausgeführt werden. Für dieses Zollverfahren werden Sicherheiten verlangt, die jedoch bei der Ausfuhr zurückerstattet werden. Verstöße gegen Zollvorschriften führen zu Zollstrafen, wenn die Zollbehörde zum Beispiel innerhalb der Frist Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwendung der Waren hat.
Das Verfahren kommt unter anderem für folgende Waren in Betracht:
  • Nicht abgabenfrei anerkannte Warenmuster,
  • Geräte, Apparate und Werkzeuge, die zu Montagezwecken oder als Berufsgegenstände benötigt werden,
  • Ausstellungsgegenstände
  • Waren zu Reparaturzwecken. Weitere Informationen zu Besonderen Zollverfahren in den USA finden Sie zusammengefasst auf der Website der GTAI Besondere Zollverfahren | Zollbericht | USA | Versandverfahren

In welchen Datenbanken können Zollsätze zwischen Drittländern eingesehen werden?

Wie sieht die Betroffenheit Brandenburger Unternehmen aus?

Die Vereinigten Staaten waren im Jahr 2024 Brandenburgs wichtigster Handelspartner im Export außerhalb der EU. Bei den Importen aus Ländern außerhalb der EU belegten die USA Platz zwei nach China.
Deutschland insgesamt war im Jahr 2024 der viertwichtigste Handelspartner der USA mit einem Gesamtvolumen des Außenhandels (Im- und Export) von 236,05 Milliarden US-Dollar.
Die wichtigsten Exportgüter aus Deutschland in die USA Waren in 2023 Pkw (ohne Omnibusse), Medizinische und pharmazeutische Erzeugnisse, Arzneiwaren sowie Kraftfahrzeugteile.

Was können Unternehmen tun?

Nachfolgend erhalten Sie eine unverbindliche Aufstellung, was Unternehmen aufgrund der aktuellen Regelungen tun können/prüfen sollten:
  • Betroffenheit prüfen: Die Unternehmen sollten ihre internationalen Verträge unter die Lupe nehmen, wie z.B. die richtige Auswahl der Incoterms-Klausel. Bei DDP (Delivered Duty Paid/Geliefert verzollt) müsste der Exporteur alle Zölle und somit auch die Zusatzzölle tragen.
  • Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert.
    Es empfiehlt sich den FOB-Wert auf der Handelsrechnung anzugeben, damit nicht die Frachtkosten eine zusätzliche Zollbelastung aufbringen.
  • Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind grundsätzlich international einheitlich.
  • Falsche Angaben zu Warennummern und Ursprungsland führen zu hohen Strafen.
  • Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch in einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
  • Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind?
    Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung?

Weiterführende Informationen

Presidential actions - Executive Order:
U.S. Customs and Border Protection’s (CBP’s) Cargo Systems Messaging Service (CSMS):
Einzelheiten zu den bestehenden Zöllen sind auf der Webseite des Weißen Hauses aufgeführt:
Die EU-Kommission stellt auf ihrer Webseite einen Fragen-Antworten-Katalog bereit:
Hinweis: Diese Übersicht wird regelmäßig aktualisiert. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist unverbindlich. Sollten Sie nicht im Kammerbezirk der IHK Potsdam ansässig sein, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige IHK.
zuletzt aktualisiert 07.08.2025