Außenwirtschafts- und Zolldokumente

Carnet ATA/CPD online beantragen (eCarnet)

Sie benötigen ein Carnet für die vorübergehende Verwendung im Drittland? Dieses können Sie ab sofort ausschließlich elektronisch beantragen unter www.e-ata.de/potsdam. Das Carnet senden wir Ihnen per Post zu oder Sie vereinbaren einen Termin zur Abholung und melden sich dann am Empfang der IHK Potsdam. 
Damit bei Import, Export, Wiedereinfuhr oder -ausfuhr am Zoll alles reibungslos abläuft, können Sie ein spezielles Passierscheinheft - eine Art Reisepass für Waren zur vorübergehenden Verwendung - nutzen. Dieses Dokument wird von der IHK Potsdam ausgegeben.
Hier erklären wir, wann Sie ein solches Carnet A.T.A brauchen, wie Sie eines bekommen und welche Vorteile es mit sich bringt. Außerdem geben wir praktische Hinweise zur Beantragung des Carnets unter www.e-ata.de/potsdam

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema

Online-Beratung: Brauchen Sie ein Carnet?

Das Zollpassierscheinheft  Carnet A.T.A. erleichtert die vorübergehende Ein- und Ausfuhr. von Waren. Derzeit nehmen über 74  Länder am Carnet-A.T.A.-Verfahren teil. Nutzen Sie unsere Online-Beratungstool, um zu prüfen, ob es für Sie Sinn macht, einen solchen "Warenreisepass" bei zu beantragen.

Jetzt einen Termin mit uns vereinbaren!

Alternativen zum Carnet

Nimmt ein Land nicht am Carnet-Verfahren teil, haben Sie grundsätzlich die Alternative der vorübergehenden Verwendung mit Hinterlegung einer Sicherheit.
  • Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.