Außenwirtschafts- und Zolldokumente

Carnet A.T.A./C.P.D.: Der "Reisepass für Waren" wird digital!

Das Carnet A.T.A. und das Carnet C.P.D. (nur für Taiwan) sind Zollpassierscheinhefte, die die vorübergehende Verwendung von zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern in solchen Drittländern erleichtert, die dem Carnet-Verfahren angeschlossen sind. Das Carnet ist bei der örtlich zuständigen IHK zu beantragen. Das volldigitale Carnet startet zum 1. Juni 2026!
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit zählt die EU und somit auch Deutschland zu den Vorreitern dieser globalen Digitalisierung. Die Abfertigung per QR-Code wird verpflichtend. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen. Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Bereiten Sie sich jetzt vor! Alle wichtigen Infos, FAQ's und Erklärvideos haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.
Das Carnet-Verfahren wird in zwei Stufen digitalisiert.
Mit Einführung der ersten Stufe ist seit dem 1. Februar 2024 die Online-Antragstellung das aktuelle Standardverfahren.
Die zweite Stufe startet am 1. Juni 2026 und markiert den Übergang zur volldigitalen Carnet‑Abwicklung. Mit Start des volldigitalen Carnets ergeben sich keine Änderungen bei der Onlinebeantragung. Das digitale Carnet wird in der Europäische Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen zum 1. Juni 2026 verpflichtend. Die Abfertigung erfolgt elektronisch per QR-Code.
Für Länder, die noch kein volldigitales Verfahren nutzen, werden Carnets weiterhin papiergebunden abgefertigt. Carnets in Papierform werden weiterhin ausgegeben und erst nach Abschluss der Übergangsphase abgeschafft, sofern alle dem Carnet-Verfahren angeschlossenen Länder die volldigitale Carnet-Abfertigung eingeführt haben. Derzeit ist vorgesehen, dass diese Übergangsphase Ende 2027 endet.
Hier erklären wir, wann Sie ein solches Carnet A.T.A brauchen, wie Sie es beantragen und welche Vorteile es mit sich bringt. Außerdem geben wir praktische Hinweise zur Beantragung des Carnets auf der Antragsplattform www.e-ata.de/potsdam

FAQ: Die häufigsten Fragen zum Carnetverfahren

Wie erfolgt die Online-Antragstellung?

Sie benötigen ein Carnet für die vorübergehende Verwendung im Drittland? Dieses können Sie elektronisch beantragen unter www.e-ata.de/potsdam. Das Carnet senden wir Ihnen per Post zu oder Sie vereinbaren einen Termin zur Abholung und melden sich dann am Empfang der IHK Potsdam.

Welche technischen Voraussetzungen gibt es?

Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    (Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox ‎oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.‎)
  • Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/potsdam)

Wie erfolgt die Registrierung?

Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
  • www.e-ata.de/potsdam aufrufen
  • Unternehmen registrieren
  • eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten, aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch (PDF-Datei · 786 KB).

Wie läuft die Online-Beantragung ab?

Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/potsdam ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch (PDF-Datei · 786 KB).
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Hinweise:
  • Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
    - keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
    - keine Plomben entfernt werden
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung. Bitte fordern Sie über die Chatfunktion im ursprünglichen Carnetantrag ein Ersatzcarnet an.
  • Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
  • Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
  • Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.

NEU! Wie erfolgt die volldigitale Abwicklung ab 01.06.2026?

Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise komplett digitalisiert. Ziel ist der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet‑Heft. Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder gestartet, weitere werden schrittweise nachziehen. Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Ein DIHK-Merkblatt erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets und zur Teilnahme an der Testphase bis 15.05.2026. Es zeigt anschaulich, wie das volldigitale Carnet beantragt und genutzt wird und was beim Testen zu beachtet ist: Das volldigitale Carnet in 2026
Eine aktuelle Liste der Zollstellen im In- und Ausland, die das volldigitale Carnet pilotieren, gibt es auf der Website der ICC.
Was bleibt:
  • Die Antragstellung Carnet ATA wie gewohnt über www.e-ata.de/potsdam
  • Die Nämlichkeitssicherung beim zuständigen Zollamt
  • Die Verwendungszwecke (Messewaren, Warenmuster, Berufsausrüstung)
  • Die rechtliche Grundlage des ATA-Carnet-Verfahrens (Istanbul-Übereinkommen, ATA-Übereinkommen)
Was sich ändert:
  • Carnet-Abwicklung volldigital über App und/oder Desktopversion

NEU! Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung

Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube

NEU! Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschiedene Schulungsvideos bereitgestellt:
  1. Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:
    Download der Carnet App:
    Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch:
  2. Laden eines Carnets:
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to download a carnet
    Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to download a carnet
  3. Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel):
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to prepare a travel
    Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
  4. Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende:
    Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to share a voucher
    Erklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to share a voucher

NEU! FAQ zum volldigitalen Carnet

Die FAQ's zum volldigitalen Carnet werden von der DIHK regelmäßig aktuelisiert und finden Sie auf deren Seite zusammengefasst: Carnet: Der digitale Reisepass für Waren

Alternativen zum Carnet

Nimmt ein Land nicht am Carnet-Verfahren teil, haben Sie grundsätzlich die Alternative der vorübergehenden Verwendung mit Hinterlegung einer Sicherheit.
  • Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.