Außenwirtschafts- und Zolldokumente
Carnet ATA/CPD online beantragen (eCarnet)
Sie benötigen ein Carnet für die vorübergehende Verwendung im Drittland? Dieses können Sie ab sofort ausschließlich elektronisch beantragen unter
www.e-ata.de/potsdam. Das Carnet senden wir Ihnen per Post zu oder Sie vereinbaren einen Termin zur Abholung und melden sich dann am Empfang der IHK Potsdam.
Damit bei Import, Export, Wiedereinfuhr oder -ausfuhr am Zoll alles reibungslos abläuft, können Sie ein spezielles Passierscheinheft - eine Art Reisepass für Waren zur vorübergehenden Verwendung - nutzen. Dieses Dokument wird von der IHK Potsdam ausgegeben.
Hier erklären wir, wann Sie ein solches Carnet A.T.A brauchen, wie Sie eines bekommen und welche Vorteile es mit sich bringt. Außerdem geben wir praktische Hinweise zur Beantragung des Carnets unter
www.e-ata.de/potsdam
FAQ: Die häufigsten Fragen zum Thema
- Was ist ein Carnet A.T.A.?
- Was für Vorteile bringt ein Carnet A.T.A.?
- Wer stellt Carnets A.T.A. aus?
- Wer kann ein Carnet A.T.A. beantragen?
- Welche Kosten entstehen?
- Was deckt die Versicherung ab?
- Welche Länder sind am Carnet A.T.A.-Verfahren beteiligt?
- Wie lange ist ein Carnet A.T.A. gültig?
- Wie ist ein Carnet zu beantragen?
Online-Beratung: Brauchen Sie ein Carnet?
Das Zollpassierscheinheft Carnet A.T.A. erleichtert die vorübergehende Ein- und Ausfuhr. von Waren. Derzeit nehmen über 74 Länder am Carnet-A.T.A.-Verfahren teil. Nutzen Sie unsere Online-Beratungstool, um zu prüfen, ob es für Sie Sinn macht, einen solchen "Warenreisepass" bei zu beantragen.
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Alternativen zum Carnet
Nimmt ein Land nicht am Carnet-Verfahren teil, haben Sie grundsätzlich die Alternative der vorübergehenden Verwendung mit Hinterlegung einer Sicherheit.
- Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.