Außenwirtschafts- und Zolldokumente
Carnet A.T.A./C.P.D.: Der "Reisepass für Waren" wird digital!
Das Carnet A.T.A. und das Carnet C.P.D. (nur für Taiwan) sind Zollpassierscheinhefte, die die vorübergehende Verwendung von zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmustern in solchen Drittländern erleichtert, die dem Carnet-Verfahren angeschlossen sind. Das Carnet ist bei der örtlich zuständigen IHK zu beantragen. Das volldigitale Carnet startet zum 1. Juni 2026!
- FAQ: Die häufigsten Fragen zum Carnetverfahren
- Wie erfolgt die Online-Antragstellung?
- NEU! Wie erfolgt die volldigitale Abwicklung ab 01.06.2026?
- NEU! Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung
- NEU! Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt
- NEU! FAQ zum volldigitalen Carnet
- Alternativen zum Carnet
Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden das volldigitale Carnet zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit zählt die EU und somit auch Deutschland zu den Vorreitern dieser globalen Digitalisierung. Die Abfertigung per QR-Code wird verpflichtend. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder am Start, weitere werden schrittweise nachziehen. Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis Ende 2027 vollständig einzuführen. Bereiten Sie sich jetzt vor! Alle wichtigen Infos, FAQ's und Erklärvideos haben wir auf dieser Seite zusammengefasst.
Das Carnet-Verfahren wird in zwei Stufen digitalisiert.
Mit Einführung der ersten Stufe ist seit dem 1. Februar 2024 die Online-Antragstellung das aktuelle Standardverfahren.
Die zweite Stufe startet am 1. Juni 2026 und markiert den Übergang zur volldigitalen Carnet‑Abwicklung. Mit Start des volldigitalen Carnets ergeben sich keine Änderungen bei der Onlinebeantragung. Das digitale Carnet wird in der Europäische Union, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich und Norwegen zum 1. Juni 2026 verpflichtend. Die Abfertigung erfolgt elektronisch per QR-Code.
Für Länder, die noch kein volldigitales Verfahren nutzen, werden Carnets weiterhin papiergebunden abgefertigt. Carnets in Papierform werden weiterhin ausgegeben und erst nach Abschluss der Übergangsphase abgeschafft, sofern alle dem Carnet-Verfahren angeschlossenen Länder die volldigitale Carnet-Abfertigung eingeführt haben. Derzeit ist vorgesehen, dass diese Übergangsphase Ende 2027 endet.
Hier erklären wir, wann Sie ein solches Carnet A.T.A brauchen, wie Sie es beantragen und welche Vorteile es mit sich bringt. Außerdem geben wir praktische Hinweise zur Beantragung des Carnets auf der Antragsplattform www.e-ata.de/potsdam
FAQ: Die häufigsten Fragen zum Carnetverfahren
- Was ist ein Carnet A.T.A.?
Das Carnet A.T.A. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, dass der Vereinfachung der Zollformaliäten bei der vorübergehenden Verwendung bestimmter Waren im Ausland dient. Dies sind Messegüter, Berufsausrüstung sowie Warenmuster. Länderspezifisch kann es allerdings Einschränkungen oder Erweiterungen geben. Die Besonderheiten der einzelnen Carnetländer erfragen Sie bitte bei der IHK Potsdam.
- Was für Vorteile bringt ein Carnet A.T.A.?
Eine Zahlung oder Hinterlegung von Zöllen und sonstigen Abgaben in den Einfuhr- bzw. Transitländern entfällt. Carnets bieten zusätzlich den Vorteil einer zügigen Grenzabfertigung bei beliebig häufiger Benutzung während der Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
- Wer stellt Carnets A.T.A. aus?
In Deutschland hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Funktion des Zollbürgen übernommen und die Industrie- und Handelskammern zur Ausstellung von Carnets A.T.A. ermächtigt. Das damit verbundene Risiko, das die DIHK in dieser Funktion trägt, ist durch einen Rückversicherungsvertrag bei der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgedeckt.
- Wer kann ein Carnet A.T.A. beantragen?
Alle natürlichen Personen, Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Bezirk der jeweiligen Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Welche Kosten entstehen?
- ATA-Vordruck inklusive einer kompletten Reise: 3,36 Euro, zusätzliche Einlageblätter: je 0,43 bzw. 0,45 Euro. Der CPD-Vordruck kostet 19,50 Euro. Die Preise gelten jeweils zuzüglich Umsatzsteuer und ggf. Versandkosten.
- IHK-Ausstellungsgebühr: 75,00 Euro für Mitglieder der IHK Potsdam und 84,00 Euro für Nichtmitglieder der IHK Potsdam
- ggf. entstehen weitere Kosten laut Gebührentarif der IHK Potsdam beispielsweise für die Ergänzung bestehender Carnets
- ICC-Entgelt (ICC= International Chamber of Commerce): 12,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer (ab 1. Januar 2023). Das ICC-Entgelt und die Umsatzsteuer werden monatlich an die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) weitergeleitet, welcher die 12,00 € an die ICC und die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Sie können die Umsatzsteuer im Rahmen Ihrer Vorsteueranmeldung geltend machen, da diese im Namen und auf Rechnung der DIHK erhoben wird.
- Versicherungsentgelt (deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Waren im Ausland) je nach Warenwert. Bitte beachten Sie die Erhöhung des Versicherungsentgeltes zum 01.01.2025.
Warenwert Versicherungsentgeltab 01.01.2025bis 9.999,99 Euro 46 Euro 10.000 - 24.999,99 Euro 79 Euro 25.000 - 49.999,99 Euro 138 Euro 50.000 - 149.999,99 Euro 250 Euro 150.000 - 299.999,99 Euro 455 Euro 300.000 - 499.999,99 Euro 750 Euro für jede weiteren 500.000 Euro 500 Euro - Was deckt die Versicherung ab?
In jedem Vertragsstaat haftet ein "Bürgender Verband" für die Bezahlung etwaiger Einfuhrabgaben. In Deutschland ist dies die Deutsche Industrie- und Handelskammer.Die Industrie- und Handelskammern sind berechtigt, in ihrem Namen Carnets auszugeben. Um das damit verbundene Risiko abzudecken, wurde mit der Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA eine Rückversicherung abgeschlossen. Hieraus resultiert auch die Einschaltung und das Mitspracherecht der Euler Hermes beim Carnet-Verfahren.Das an Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA abgeführte Versicherungsentgelt ist für die Rückversicherung des Zollbürgen. Es deckt weder eine Transportversicherung noch eventuell anfallende Abgaben beim Verbleib der Ware im Ausland.
- Welche Länder sind am Carnet A.T.A.-Verfahren beteiligt?
In mehr als 40 Staaten außerhalb der Europäischen Union können Waren unter Deckung eines Carnet A.T.A. verwendet werden.Vor dem Ausfüllen eines Carnet A.T.A.-Antrags prüfen Sie die speziellen Anforderungen des Empfangslandes! Detaillierte Informationen zu den landesspezifischen Besonderheiten erhalten Sie von Ihrer IHK.
Länder
und ISO-
CodeSprache Transit-
blätterBerufs-
aus-
rüstungAusstel-
lungen /
MessenWaren-
musterAlbanien (AL) 2 - + + + Algerien (DZ) 3, arabisch - + + - Andorra (AD) 2, 3, spanisch - + + + Australien (AU)
Rücksprache mit IHK!2 - +keine Kfz+ + Königreich Bahrain 2 - - + - Belarus/
Weißrussland (BY)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!2, 4, russisch
HS-Positionen
6stellig- + + + Bosnien und Herzegowina (BA) 2, 4 - + + + Brasilien (BR)WICHTIG: seit 01.01.2022 bis auf Weiteres keine Carnets mehr möglich
2, 4 - + + - Chile (CL) 2, 4 - +
keine Kfz+
keine Kfz+
keine KFZVolksrepublik China (CN)
Rücksprache mit IHK!2, 4 4 Blätter + +
kurze WA-
Frist bei Kfz+ Elfenbeinküste/
Côte d'Ivoire (CI)2, 3 - + + + Französische Departements
(französisches Zollgebiet) (FR)3 empfohlen
4 Blätter+ + + Gibraltar (GI) 2 zwingend
4 Blätter+ + + Großbritannien (GB)
Zollgebiet einschließlich Guernsey, Isle of Man,
Jersey2 + + + Hongkong (HK) 2 zwingend
4 Blätter+ + - Indien (IN)
Rücksprache mit IHK!2 empfohlen
4 Blätter+
(nur
bestimmte
Berufs-
ausrüstung,
bei der IHK
zu erfragen)+
(nur
bestimmte
Messen,
bei der IHK
zu erfragen)- Indonesien (ID) 2, 4 - + + - Iran (IR)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!
Vorübergehende Einfuhr ohne Carnet möglich.2,
arabisch (Farsi)- + + + Island (IS) 2, 4, dänisch,
norwegisch,
schwedisch- + + + Israel (IL)
Rücksprache mit IHK!1, 2, 3, 4,
arabisch- + + + Japan (JP)
Rücksprache mit IHK!2, 4 - + + + Kanada (CA)
Rücksprache mit IHK!2, 3 - + (N) + (N) + Kanaren,
Ceuta, Melilla
(Spanisches
Zollgebiet) (ES)2, 3, 4,
portugiesischempfohlen
4 Blätter+ + + Kasachstan (KZ) 1, 2, 4, russisch - + + + Katar (QA)
Rücksprache mit IHK!2, 4 - - + - Libanon (LB)
Rücksprache mit IHK!2, arabisch - + + - Macau (MO) 2, chinesisch - +(N) + + (N) Madagaskar 3 - + + + Malaysia (MY) 2, 4 - + + + Marokko (MA) 2, 3 - + + + Mauritius (MU) 2, 3 - + + - Nord-Mazedonien (MK) 2, 4 - + + + Mexiko (MX)
Rücksprache mit IHK!2, 3, 4 - + + + Moldawien (MD) 2, 3, 4, russisch - + + + Mongolei (MN) 2 - +
keine Kfz+ - Montenegro (ME) 2, 3, 4 - + + + Neuseeland (NZ) 2, 3 - + + + Norwegen (NO) 1, 2, 3, 4,
dänisch,
schwedisch- + + + Pakistan (PK) 2 - + + - Peru (PE) 2, 4 - + + - Philippinen (PH)
ab 15.7.20242 - + + + Russland (RU)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!4
HS-Positionen
6-stelligMinimum
8 Blätter+ + + Saudi-Arabien (SA) 2, 4 + + + - Schweiz (CH) 1, 3,
italienischMessen
4 Blätter+ (N) + + Senegal (SN) 3 - + (N) + (N) + (N) Serbien (CS) außer
Kosovo/Metohija1, 2, 3, 4 4 Blätter + + + Singapur (SG) 2 (N) (N) (N) Sri Lanka (LK) 2 - + + + Südafrika (ZA)
Rücksprache mit IHK!2,
afrikaansempfohlen4 Blätter+ + + (N) Südkorea (KR) 2, 4 empfohlen
4 Blätter+ + + Thailand (TH) 2, 4 - + + + Türkei (TR)
Rücksprache mit IHK!1, 2, 3, 4 empfohlen
4 Blätter+ + + Tunesien (TN) 3,
arabisch- + + - Taiwan (TW)
Carnet CPD2,
chinesisch- + + + Ukraine (UA)
Bis auf Weiteres ausgesetzt!2, 4,
russisch- + + + USA (US) 2 - + - + Vereinigte Arabische Emirate (AE)
Rücksprache mit IHK!2, arabisch - - + - Vietnam (VN) 2 - + - + = Abkommen gilt; - = Abkommen gilt nicht; N= Nationales Abkommen, bitte IHK fragen.
Sprachen: 1= deutsch, 2= englisch, 3= französisch, 4= Landessprache*) Obwohl oft mehrere Sprachen zulässig sind, kann jederzeit eine Übersetzung von der ausländischen Zollbehörde gefordert werden. Es empfiehlt sich daher, immer eine internationale übliche Handelssprache, z.B. Englisch, bei der Ausstellung des Carnets zu verwenden, um Grenzprobleme zu vermeiden.**) Französische Departements inkl. Réunion, Franz. Guayana, Martinique, Guadaloupe***) Südafrika inkl. Botswana, Lesotho, Namibia, Swasiland.Welche Sprache im Einzelfall verwendet werden sollte, ob nationale Einschränkungen beim Verwendungszweck des Carnets bestehen oder wie viele Blätter einzuheften sind, teilt Ihnen gerne Ihre IHK mit.Besonderheit Carnet C.P.D. für Taiwan: Die vorübergehende Ausfuhr von Waren nach Taiwan kann nur mit dem Carnet C.P.D. erfolgen. - Wie lange ist ein Carnet A.T.A. gültig?
Das Carnet ist grundsätzlich ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit sind beliebig viele Ausfuhren der im Carnet bezeichneten Waren möglich. Bitte prüfen Sie vor Antritt einer bzw. mehrerer beabsichtigter Reisen, ob das Carnet genügend Blätter enthält. Es ist zu empfehlen, immer je ein zusätzliches Einfuhr und Wiederausfuhrblatt bzw. Transitblätter als Reserve einzufügen. Bitte stellen Sie das Carnet mit gelben, weißen und blauen Einlegeblättern (Einfuhr-, Ausfuhr-, Transitblätter) in der Reihenfolge der beabsichtigten Verwendung zusammen.Gemäß Ratsverordnung der EG wird jede Ausfuhr aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft sowie Wiedereinfuhr in die EG kontrolliert. Für derartige Abfertigungen befinden sich jeweils gelbe Aus- und Wiedereinfuhrblätter im Carnet. Bei mehreren Reisen sind auch zusätzliche gelbe Blätter einzulegen. Die weißen Einlegeblätter sind für die Abfertigungen zur vorübergehenden Einfuhr und anschließender Wiederausfuhr im Zielland bestimmt.Blaue Transitblätter sind immer für die Durchfuhr eines Landes bzw. für die Anweisung zu Messe- oder Binnenzollämtern erforderlich. Für eine Transitabfertigung werden zwei Blätter gebraucht. Deshalb werden diese paarweise ausgestellt. Sofern im Einzelfall nicht genau feststeht, über welche Länder der Versand stattfindet, ist es ratsam, dem Carnet ein oder zwei Blattpaare mehr einzufügen.
Wie erfolgt die Online-Antragstellung?
Sie benötigen ein Carnet für die vorübergehende Verwendung im Drittland? Dieses können Sie elektronisch beantragen unter www.e-ata.de/potsdam. Das Carnet senden wir Ihnen per Post zu oder Sie vereinbaren einen Termin zur Abholung und melden sich dann am Empfang der IHK Potsdam.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Welche Technik benötigen Sie, um ein Carnet ATA/CPD online zu beantragen?
- Internet-Anschluss
- PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
(Wichtig ist, einen aktuellen Browser von bspw. Microsoft Edge, Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari zu nutzen. Der Internet Explorer eignet sich eher nicht.) - Zugang zum e-ata-System (www.e-ata.de/potsdam)
Wie erfolgt die Registrierung?
Registrieren Sie sich noch heute, es geht ganz einfach:
- www.e-ata.de/potsdam aufrufen
- Unternehmen registrieren
- eCarnet-Admin benennen (das ist die Person im Unternehmen, die u.a. gegenüber der IHK als erste Ansprechperson agiert und weitere Nutzer im System anlegt/verwaltet)
Nach manueller Prüfung der eingegebenen Daten, aktiviert die IHK das Nutzerkonto und es können online Carnets beantragt, neue Nutzer über den Admin angelegt werden, etc.
Informationen zum eCarnet-Admin, weiteren eCarnet-Nutzer und der Registrierung finden Sie im Handbuch (PDF-Datei · 786 KB).
Wie läuft die Online-Beantragung ab?
Sobald Ihr Benutzerkonto aktiviert wurde, können Sie ein Carnet beantragen. Loggen Sie sich hierfür unter www.e-ata.de/potsdam ein und drücken Sie den Button “neues Carnet ATA“ in der Werkzeugliste.
Nun füllen Sie die benötigten Informationen aus. Ein Antrag kann jederzeit erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeitet, gesendet oder gelöscht werden.
Detaillierte Informationen sowie hilfreiche Tipps zu den einzelnen Formularfeldern finden Sie im Handbuch (PDF-Datei · 786 KB).
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie (Carnet-Inhaber) das ausgestellte Carnet vor der Nämlichkeitssicherung unterschreiben!
Hinweise:
- Ohne Mitwirkung der ausgebenden IHK dürfen
- keine Änderung oder Ergänzungen vorgenommen werden
- keine Plomben entfernt werden - Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich noch im Ausland befinden, ist ein Ersatz-Carnet bei der IHK zu beantragen. Setzen Sie sich in diesem Fall bitte umgehend mit der IHK in Verbindung. Bitte fordern Sie über die Chatfunktion im ursprünglichen Carnetantrag ein Ersatzcarnet an.
- Geht ein Carnet verloren mit Waren, die sich bereits wieder in der EU befinden, müssen die Waren beim zuständigen Zollamt zur Besichtigung vorgeführt werden. Das Zollamt bestätigt auf dem Bereinigungsbescheid, dass sich die Ware wieder in der EU befindet (dies ist wichtig, um mögliche Zollforderungen aus dem Ausland zu vermeiden).
- Soll ein Carnet nochmals verwendet werden, obwohl ursprünglich nur eine Reise geplant war, besteht die Möglichkeit, die zusätzlich benötigten und bereits ausgefüllten Einlageblätter von der IHK einheften zu lassen.
- Bei nicht ordnungsgemäß abgefertigten Carnets (z.B. kein Vermerk von der Wiedereifuhr in die EU) ist mit der IHK umgehend Rücksprache zu halten. Keinesfalls die Sache auf sich beruhen lassen.
NEU! Wie erfolgt die volldigitale Abwicklung ab 01.06.2026?
Das Carnet‑Verfahren wird schrittweise komplett digitalisiert. Ziel ist der vollständige Verzicht auf das papiergebundene Carnet‑Heft. Die Europäische Union, die Schweiz, das Vereinigte Königreich und Norwegen werden es zum 1. Juni 2026 gemeinsam einführen. Damit sind dann bereits 30 der insgesamt 81 in der ICC vertretenen Carnet-Länder gestartet, weitere werden schrittweise nachziehen. Die ICC verfolgt das Ziel, das volldigitale Carnet bis 2027 vollständig einzuführen. Die Übergangsphase soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Ein DIHK-Merkblatt erklärt die wichtigsten Schritte zur Nutzung des volldigitalen Carnets und zur Teilnahme an der Testphase bis 15.05.2026. Es zeigt anschaulich, wie das volldigitale Carnet beantragt und genutzt wird und was beim Testen zu beachtet ist: Das volldigitale Carnet in 2026
Eine aktuelle Liste der Zollstellen im In- und Ausland, die das volldigitale Carnet pilotieren, gibt es auf der Website der ICC.
Was bleibt:
- Die Antragstellung Carnet ATA wie gewohnt über www.e-ata.de/potsdam
- Die Nämlichkeitssicherung beim zuständigen Zollamt
- Die Verwendungszwecke (Messewaren, Warenmuster, Berufsausrüstung)
- Die rechtliche Grundlage des ATA-Carnet-Verfahrens (Istanbul-Übereinkommen, ATA-Übereinkommen)
Was sich ändert:
- Carnet-Abwicklung volldigital über App und/oder Desktopversion
NEU! Erklärvideos der Internationalen Handelskammer (ICC) zur volldigitalen Carnet-Abwicklung
Bitte informieren Sie sich frühzeitig, um den Umstieg ab Juni 2026 problemlos zu gestalten. Weitere Informationen hat die Internationale Handelskammer (ICC) mittels verschiedener Erklärvideos zur Verfügung gestellt: ATA Carnet app & Desktop training (2025) - YouTube
NEU! Die volldigitale Carnet-Abwicklung Schritt für Schritt
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschiedene Schulungsvideos bereitgestellt:
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Anlegen eines Accounts für App und Desktop-Version:Erklärvideo: ATA Carnet: How to create an accountDownload der Carnet App:Alternativ steht auch eine Desktop-Version zur Verfügung. Der anzulegende Account ist für die App und die Desktop-Version identisch:
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Laden eines Carnets:Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to download a carnetErklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to download a carnet
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Vorbereitung einer Reise (Prepare Travel):Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to prepare a travelErklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
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Teilen/Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen) und Reisende:Erklärvideo für die App: ATA Carnet App: How to share a voucherErklärvideo für die Destop-Version: ATA Carnet Desktop: How to share a voucher
NEU! FAQ zum volldigitalen Carnet
Die FAQ's zum volldigitalen Carnet werden von der DIHK regelmäßig aktuelisiert und finden Sie auf deren Seite zusammengefasst: Carnet: Der digitale Reisepass für Waren
Alternativen zum Carnet
Nimmt ein Land nicht am Carnet-Verfahren teil, haben Sie grundsätzlich die Alternative der vorübergehenden Verwendung mit Hinterlegung einer Sicherheit.
- Wie Sie vorgehen müssen, erfahren Sie hier.