Russland-Ukraine-Krieg

Wichtige Informationen für Unternehmen

Ungesicherte Lieferketten, Risiken im Investment, hohes politisches und wirtschaftliches Risiko. Viele Unternehmen in Deutschland und speziell auch Brandenburg fürchten negative Auswirkungen auf ihre Geschäftstätigkeit oder sind schon direkt von den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges betroffen. Mit den folgenden Informationen möchten wir Sie in dieser Situation unterstützen.
Zur Lage in der Ukraine informiert das Auswärtige Amt auf dieser Sonderseite: Aktuelle Situation in der Ukraine - Auswärtiges Amt (auswaertiges-amt.de)
Darüber hinaus gibt es eine Krisenhotline für deutsche Staatsbürger: Telefon +49 30 5000 3000.
Die Visafreiheit bis 90 Tage gilt für Ukrainer weiter (Voraussetzung ist allerdings ein biometrischer Pass).

Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?

Verlängerter Schutz für ukrainische Geflüchtete: Planungssicherheit für Betriebe und Beschäftigte
Die Sonderregelungen für den vorübergehenden Schutz von Ukrainerinnen und Ukrainern in der EU werden verlängert. Das hat der Europäische Rat am 13. Juni 2024 beschlossen. Rund eine Million Schutzsuchende aus der Ukraine können somit bis mindestens März 2026 in Deutschland bleiben. Nun muss die Entscheidung noch in deutsches Recht umgesetzt werden – aktuell gilt der „vorübergehende Schutz“ (nach § 24 AufenthG) bis zum 3. März 2025. Dieser Status erlaubt es den Betroffenen, in Deutschland zu leben und zu arbeiten, ohne dass sie dafür extra Anträge stellen müssen.

Nicht nur für die Geflüchteten, sondern auch für die deutsche Wirtschaft sind dies gute Nachrichten: Der Beschluss bedeutet für Unternehmen ein weiteres Jahr Planungssicherheit. Da sich der Wechsel in einen Aufenthaltstitel über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz bisher oft schwierig gestaltet hat, sind nun positive Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt zu erwarten.
Geflüchtete in Beschäftigung bringen
Für die Unternehmen ist die Integration von ukrainischen Geflüchteten wichtig. Viele dieser Menschen bringen wertvolle Qualifikationen und Berufserfahrungen mit, die in verschiedenen Branchen dringend benötigt werden. Trotz der angespannten Wirtschaftslage stieg so zuletzt die – allerdings noch deutlich ausbaufähige – Beschäftigungsquote der ukrainischen Geflüchteten stetig an: Im Februar 2024 waren 21 Prozent von ihnen berufstätig. 119.000 haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland gefunden, 37.000 einen Minijob.
Weitere Informationen zum Thema Wiederaufbau finden Sie in unserem Kapitel #Wirtschaft hilft – Ankommen, Helfen, Integrieren - IHK Potsdam unter „Welche aktuellen Informationen gibt es zum Wiederaufbau?“.

Wo erhalte ich aktuelle Wirtschaftsinformationen?
Arbeiten die Auslandshandelskammern noch?

Die Deutsche Auslandshandelskammer in Kiew steht (unter Umständen eingeschränkt der gegenwärtigen Situation geschuldet) Unternehmen zur Verfügung:
Die AHK Belarus informiert mit einer Krisen-Hotline über die aktuelle Lage (mobil +375 44 775 00 74 , täglich von 6 bis 20 Uhr MEZ).
Die Deutsch-Russische Auslandshandelskammer in Moskau informiert sie über Sanktionen, Ein- und Ausreise, Finanztransaktionen und alle anderen Fragen zur Ukraine-Krise.
Die Sanktionen stehen auch im Mittelpunkt der Berichterstattung von Germany Trade & Invest (GTAI): EU-Russland-Sanktionen | Special (gtai.de)
Eine Hotline bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): BAFA - Ausfuhrkontrolle - Russischer Angriff auf die Ukraine: Neue Sanktionen. Hierzu finden Sie weitere Informationen unter dem Punkt Sanktionen.
Die DIHK bietet ein kontinuierlich aktualisiertes Dossier zur Russland-Krise an: https://www.dihk.de/russland-krise
Die IHK-Dachorganisation hat darüber hinaus ein Postfach für Unternehmensanliegen unter krise@dihk.de eingerichtet.
Die Deutsche Bank hat ebenfalls ein Portal mit wichtigen Informationen zur Lage in Osteuropa eingerichtet: https://www.deutsche-bank.de/ub/lp/helpdesk-osteuropa.html

Welche Hilfsmaßnahmen gibt es für Brandenburger Unternehmen?

Vom Bund für vom Ukrainekrieg betroffene Unternehmen
Die Bundesregierung hat zur Dämpfung kriegsbedingter, kurzfristiger Liquiditätsengpässe sowie extremer Erdgas- und Strompreisanstiege ein umfassendes Hilfspaket auf den Weg gebracht. Dieses umfasst unter anderem KfW-Kredite, Bürgschaften, befristete Zuschüsse und Eigenkapitalhilfen umfassen. Nähere Informationen zu den Maßnahmen gibt das Bundesministerium der Finanzen hier.
Für die reibungsfreie Durchleitung der Kredite soll eine weitgehende Haftungsfreistellung der Hausbanken greifen. Die Voraussetzung für den Zugang zu diesen Mitteln ist die nachgewiesene, aus den Sanktionen oder den Kriegshandlungen resultierende Betroffenheit. Die KfW-Kredite für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen können unter kfw.de beantragt werden.

Welche Hilfen gibt es in Sachen Energiepreise?

Zuschüsse für Unternehmen mit sehr hohen Energiezahlungen werden über das Energiekostendämpfungsprogramm ausgereicht. Anträge sind beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier zu stellen. Dort sind die Konditionen und Voraussetzungen genannt.
Zu weiteren Regelungen und Unterstützungsinstrumenten in Sachen Energiepreise hat die IHK Potsdam einen regelmäßig aktualisierten Fragen-Antworten-Katalog erstellt, den Sie hier finden.

Gibt es in diesem Zusammenhang Kurzarbeitergeld?

Das im Zuge der Corona-Pandemie bereits mehrfach verlängerte Kurzarbeitergeld soll weiterhin gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs von Arbeitsausfall betroffen sind. Das Bundeskabinett hatte beschlossen, eine entsprechende Sonderregelung bis Ende Juni 2023 zu verlängern. Der Hintergrund ist der Ukraine-Krieg und daraus resultierende Produktions- und Lieferengpässe sowie weitere Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Informationen dazu finden Sie hier; beantragt wird das Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit.