Russland-Ukraine-Krieg

#Wirtschaft hilft – Ankommen, Helfen, Integrieren

Am 24. Februar 2022 begann Russland den Krieg gegen die Ukraine – Tote, Verwundete, Menschen ohne Heimat. Täglich kommen Geflüchtete aus der Ukraine in Deutschland und Brandenburg an. Wie können wir als Gemeinschaft konkret helfen: sei es durch Hilfslieferungen, Spenden, Bereitstellung von Unterkünften oder durch Integration in den Arbeitsmarkt?! Hier erfahren Sie mehr. 

Wie kann man mit Hilfsgütern und Spenden helfen und wohin kann ich mich wenden?

Viele brandenburgische Unternehmen helfen oder möchten helfen. Der DIHK hält auf seiner Webseite eine aktuelle Übersicht mit den am dringendsten benötigen Hilfsgütern bereit. Nicht jedes Unternehmen kann sich mit konkreten Aktivitäten einbringen – viele weitere Betriebe wollen daher für die Menschen in der Ukraine in dieser Notsituation Geld spenden. Der DIHK weist dafür auf Hilfsorganisationen und Spendenaktionen hin, die das Spendensiegel des DZI aufweisen.
Einen Überblick über die Hilfsaktionen der Stadt Potsdam, der ständig aktualisiert wird, finden Sie unter:  https://www.potsdam.de/hilfe-fuer-die-ukraine
 

Welche aktuellen Anfragen zur Notfallhilfe gibt es? 

Die Ukraine benötigt dringend Produkte zur Instandsetzung ihrer Energieinfrastruktur und bittet um Spenden. Die schnelle Verfügbarkeit ist essenziell. Dringend benötigte Produkte werden zudem käuflich erworben. Es werden derzeit insbesondere Dreiphasen-Hochspannungstransformatoren und Ersatzteile für den Starkstrombereich (z. B. auch eingelagertes oder veraltetes, obsoletes Material etwa aus DDR-Beständen oder aus stillgelegten Kraftwerken). Der ukrainische Energienetzbetreiber Ukrenergo hat zwei Bedarfslisten übersandt, die sowohl im Hoch- als auch Niederspannungsbereich Produkte beinhalten, die die Ukraine bereit ist, direkt einzukaufen. Es handelt sich um Generatoren, Transformatoren, Kabel und Werkzeuge. Für Angebote und Rückfragen bei Ukrenergo kontaktieren Sie bitte direkt Herrn Oleg Pavlenko: pavlenko.oy@ua.energy, +380734278038. 
Die GIZ als Ausführerin der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft, bittet um Spenden zur Instandsetzung. Wichtige Informationen zum Spendenprozess finden Sie gesammelt auf der Webseite von der Energiepartnerschaft für die Ukraine. Hier finden Sie eine laufend aktualisierte Bedarfsliste.
Rückfragen zum Spendenprozess und zu weiteren Fragen beantwortet Ihnen das Team der Deutsch-Ukrainischen Energiepartnerschaft: helpenergy@giz.de.
Nachfolgend finden Sie den vorrangigen Bedarf für den Katastrophenschutz, der vom staatlichen Notdienst der Ukraine zusammengestellt wurde:
  • modulare Häuser - 6500 Einheiten (für 20 Personen mit einem internen Beleuchtungssystem);
  • Wohnmodule - 820 Einheiten;
  • Sanitärmodule - 164 Einheiten;
  • Betten-/ Schlafmodule – 130.000 Einheiten;
  • Elektrogeneratoren – 6.828 Einheiten (mit einer Leistung >10 kW – 6500 Einheiten, >100 kW – 164 Einheiten, >400 kW – 164 Einheiten);
  • Heißluftgebläse mit indirekter Beheizung mit flüssigem Brennstoff oder mit Strom, mit Thermostat und Luftverteilungsmanschetten - 13.000 Stück;
  • Mobile Trinkwasseraufbereitungsstationen - 164 Einheiten. (mindestens 1,5 Kubikmeter pro Stunde);
  • Tankwagen für die Lieferung von Trinkwasser - 164 Stk. (mindestens 8 Kubikmeter).
Aktuelle Anfragen im Bereich Pharmazie und medizinisches Verbrauchsmaterial publiziert die action medeor auf dieser Website: Sachspenden für die Ukraine (medeor.de).
Zudem ist die Deutsch-Ukrainische AHK jederzeit für Sie ansprechbar. Sie erreichen den kommissarischen Geschäftsführer, Herrn Sergey Listnichenko unter folgenden Kontaktdaten: sergiy.lisnitschenko@ukrde.com.ua, +4915144143994. 
Neben nahezu allen Branchen, ist auch die ukrainische Agrarwirtschaft von den Kriegsschäden betroffen. Das ukrainische Landwirtschaftsministerium bittet um Unterstützung. 
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die GermanFoodBridge eingerichtet und unterstützt damit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels, der Ernährungswirtschaft und weitere Organisationen, die einen Beitrag zur Versorgung der Menschen in der Ukraine mit Lebensmitteln leisten wollen. 

Welche aktuellen Informationen gibt es zum Wiederaufbau?

Die Bundesregierung informiert mit der Plattform www.ukraine-wiederaufbauen.de über Aktivitäten und Unterstützungsmaßnahmen für den Wiederaufbau in der Ukraine. Momentan liegt bei dem Portal der Schwerpunkt auf der Information und Vernetzung von Akteuren.
 
Newsletter:
Die AHK Ukraine bietet jeweils freitags mit dem Newsletter „Rebuild Ukraine Weekly“ die aktuellen Wirtschaftsnachrichten der Woche mit dem Schwerpunkt Wiederaufbau an. Für ein kostenloses Abonnement schreiben Sie bitte an iryna.preuss@ukraine.ahk.de.
Ausschreibungsplattformen:
Hinsichtlich der öffentlichen Beschaffung gibt es zahlreiche Plattformen, auf denen sich Ausschreibungen zum Wiederaufbau der Ukraine recherchieren lassen: z.B. über Germany Trade & Invest (GTAI) Suche (gtai.de) oder die ukrainische, staatliche Plattform Digital Restoration Ecosystem for Accountable Management DREAM sowie das ebenfalls staatliche Beschaffungssystem ProZorro About | ProZorro. Der Leitfaden „Rebuilding Ukraine with the Private Sector“ mag zusätzliche Informationen geben.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise Wichtige Informationen für Unternehmen - IHK Potsdam unter „Welche aktuellen Entwicklungen gibt es?“.

Wiederaufbauprogramm für die Ukraine: Unternehmen gesucht

Im Rahmen der Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine stellt das Managerfortbildungsprogramm ein Angebot für ukrainische Führungskräfte dar, die aktuell in Deutschland ansässig sind, und für deutsche Unternehmen, die Geschäftspotentiale in der Ukraine sehen. In einem elfwöchigen Fortbildungsprogramms werden die ukrainischen Führungskräfte als kompetente Entscheidungsträger und potentielle Geschäftspartner für deutsche Unternehmen ausgebildet. Sie lernen in zwei vierwöchigen Hospitationsphasen die deutsche Unternehmenspraxis bei einem Gastgeber-Unternehmen kennen und können wiederum diese deutschen Betriebe dabei unterstützen, zukünftige Geschäftspotentiale in und mit der Ukraine zu eruieren.
Angesprochen werden Unternehmen in und um Berlin, da die Hospitanten die Betriebe in den Hospitationsphasen von ihren Wohnorten aus erreichen sollen. Insbesondere werden Branchen angesprochen, die im Rahmen des Wiederaufbaus Geschäftspotentiale haben – bspw. Bau, Infrastruktur, Transport, Logistik oder auch Gesundheitswesen. Ein Vergütungs- oder Unterbringungsanspruch seitens der teilnehmenden Ukrainer gegenüber den Unternehmen besteht nicht.
Eine Infoveranstaltung von ca. 1 Stunde (wahrscheinlich online), bei der diese Sonderinitiative und deren Rahmenbedingungen vorgestellt werden, ist in Kürze geplant. Interessenten melden sich bitte bei Torsten Stehr, Tel. 0331-2786283 oder torsten.stehr@ihk-potsdam.de.

Welche Regelungen sind zum Aufenthalt für Geflüchtete aus der Ukraine zu beachten?

Aufenthaltserlaubnis
Flüchtlingen aus der Ukraine wird auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2001/55/EG ein vorübergehender Schutz (ein Jahr bis zu drei Jahre) gewährt. Sie erhalten eine Aufenthaltserlaubnis durch die örtlich zuständigen Ausländerbehörden. Die Aufnahme in eine Erstaufnahmeeinrichtung - wie in der Flüchtlingskrise 2015/16 - ist nicht erforderlich. Ein separater Asylantrag ist aufgrund der oben genannten Richtlinie ebenfalls nicht erforderlich.
Geltungsbereich
Der vorübergehende Schutz wird ukrainischen Staatsbürgern gewährt, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten; Staatsangehörigen anderer Länder, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben; Familienangehörigen dieser beiden Gruppen sowie Bürgern aus Drittländern, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Welche Regelungen zur Arbeitsaufnahme gibt es?

Arbeitserlaubnis / Selbstständigkeit
Die Aufenthaltserlaubnis gilt NICHT als Arbeitserlaubnis. Um eine unselbstständige Tätigkeit aufzunehmen, bedarf es einer gesonderten Erlaubnis, die ebenfalls von den regional zuständigen Ausländerbehörden ausgestellt werden. Eine sogenannte Vorrangprüfung und Genehmigung für den Beschäftigungszugang durch die Bundesagentur für Arbeit entfällt. Nach dem Willen des Bundesinnenministeriums sollen der Aufenthaltstitel und die Arbeitserlaubnis unbürokratisch zusammen von den Ausländerbehörden ausgestellt werden. Für eine selbstständige Tätigkeit bedarf es keiner gesonderten Erlaubnis.
Checkliste
Das Netzwerk Unternehmen integrieren Flüchtlinge hat eine Checkliste veröffentlicht, die die einzelnen Schritte, die bei der Einstellung von Geflüchteten zu beachten sind, darstellt.
Zuständigkeit Jobcenter
Seit 1. Juni 2022 erhalten erwerbsfähige Geflüchtete aus der Ukraine mit vorübergehendem Schutz Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), sondern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und werden künftig durch die Jobcenter betreut. Die Betroffenen erhalten in diesem Rahmen auch eine umfangreiche Beratung zum Arbeitsmarktzugang und die Information zu zahlreichen Hilfsangeboten. Das können Sprachkurse, Integrationskurse oder Weiterbildungen sein.
Sofern in Einzelfällen keine Erwerbsfähigkeit bestehen sollte, insbesondere im Alter oder bei Erwerbsminderung, haben Geflüchtete aus der Ukraine den Zugang zu Leistungen der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Zuständig hierfür ist dann das Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Ausfüllhinweise für einen SGBII-Antrag und das Merkblatt Grundsicherung einfach erklärt in ukrainischer Sprache gibt es unter: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/antragstellung-jobcenter-gefluchtete-ukraine
Kontaktdaten des am Wohnort zuständigen Jobcenterskönnen hier recherchiert werden.
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in ukrainischer Sprache stehen unter: https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html zur Verfügung.

Was muss ich als Arbeitgeber beachten?

Einstellung/Beschäftigung Geflüchteter
Der Arbeitgeber muss vor Beschäftigung die Aufenthaltspapiere prüfen. Auf dem Aufenthaltstitel (bzw. der Fiktionsbescheinigung) muss der Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt/gestattet“ stehen. Für die Dauer der Beschäftigung muss der Arbeitgeber eine Kopie in elektronischer oder schriftlicher Form aufbewahren. Auf den Ablauf des Aufenthaltstitels ist zu achten. Der Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG wird i. d. R. für zwei Jahre ausgestellt; ist er kürzer ausgestellt, kann er auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Die EU kann die Verlängerung des vorübergehenden Schutzes um ein drittes Jahr beschließen. Ggf. kann man den/die Mitarbeiter/-in rechtzeitig darauf hinweisen, bei Vorliegen der Voraussetzungen in einen längerfristigen Aufenthaltstitel, z. B. zur Ausbildung oder zur Beschäftigung als Fachkraft, zu wechseln.
Die betriebliche Begleitagentur (bea-Brandenburg) unterstützt Unternehmen bei der Beschäftigung oder Ausbildung von Geflüchteten: Geflüchtete beschäftigen- wir unterstützen Ihren Betrieb (bea-brandenburg.de)
Infos zum Thema Lohnsteuer und den Weg zur Identifikationsnummer gibt es auf der Website des DIHK.
Musterarbeitsverträge u.v.a.m. findet man auf der Website des Netzwerks Unternehmen integrieren Flüchtlinge. Sie enthält praktische Tipps und Informationen u. a. auch zu Sozialversicherung, Krankenversicherung und der Eröffnung eines Bankkontos.

Werden ukrainische Berufsabschlüsse in Deutschland anerkannt?

Anerkennung ukrainischer Berufsqualifikationen
Es ist zu unterscheiden zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen. Zu den reglementierten Berufen gehören zum Beispiel die akademischen Heilberufe, Gesundheitsfachberufe, Lehrer/-innen, Erzieher/-innen sowie bestimmte Handwerks- und Meisterberufe. Hier ist für die Berufsausübung in Deutschland eine Berufsanerkennung und ggf. Nachqualifizierung erforderlich.
Die IHK-Berufe gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Geflüchtete mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG benötigen keine Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, um in diesen Berufen hier zu arbeiten. Eine Berufsanerkennung kann jedoch sinnvoll sein, um vorhandene Abschlüsse und Qualifikationen nachzuweisen, oder für die Eingruppierung nach einem Tarifvertrag. Zur Anerkennung von IHK-Berufen informiert die IHK Potsdam.
Bei der Einschätzung von Berufsabschlüssen aus der Ukraine hilft Unternehmen das Portal Ukraine | BQ-Portal.

Können ukrainische Geflüchtete eine Ausbildung in Deutschland absolvieren?

Ausbildung
Ukrainische Geflüchtete können in Deutschland eine Berufsausbildung absolvieren. Das kann sowohl auf der Grundlage des vorläufigen Schutzes nach § 24 AufenthG als auch mit dem Aufenthaltstitel zur Ausbildung nach § 16a AufenthG geschehen. Eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen ist nach erfolgreicher Ausbildung nach § 18a AufenthG möglich.
Zum Absolvieren einer Ausbildung wird das Sprachniveau B2 (nach dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen) auch mit Blick auf den Berufsschulbesuch empfohlen.

Dürfen ukrainische Geflüchtete ein Praktikum in Deutschland absolvieren?

Praktika 
Praktika gelten nicht als Erwerbstätigkeit und können sowohl mit Aufenthaltstitel, als auch bei visafreier Einreise aufgenommen werden.

Wo finde ich Job-, Praktikums- und Lehrstellenangebote?

Zudem sei auf die IHK-Praktikums- und Lehrstellenbörse verwiesen: Start - Mach es in Brandenburg (mach-es-in-brandenburg.de).
Auch gibt es eine bundesweite, kostenfreie, private Jobbörse für ukrainische Flüchtlinge: JOB AID FOR UKRAINIAN REFUGEES - Jobs for refugees in Europe (jobaidukraine.com).
Gründungsinteressierte bzw. Geflüchtete, die sich selbstständig machen wollen, können sich bei der IHK Potsdam beraten lassen. Zudem gibt die Publikation „Einfach gründen in Deutschland“ einen Überblick zu den aktuellen Rahmenbedingungen, konkreten Anforderungen und Unterstützungsleistungen bei Unternehmensgründungen durch Ausländer in Deutschland. Der Leitfaden in Deutsch und Englisch ist  hier verfügbar.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert zu Fragen und Antworten für Geflüchtete aus der Ukraine, speziell im Bereich Arbeit und Sozialleistungen, auf dieser Seite
In Westbrandenburg erteilt die  Agentur für Arbeit Potsdam (arbeitsagentur.de) Auskünfte zur Beschäftigung und zu Praktika (Tel. 0800-4 5555 20). Bundesweit gibt es eine kostenlose, zweisprachige Jobbörse mit dem Titel  Job Aid Ukraine; zudem sei auf die Lehrstellenbörse der IHK Potsdam verwiesen.

Welche Hinweise und Unterstützungsangebote für Helfer gibt es?

Aktuelle Informationen für und zu Flüchtlingen hält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf dieser Seite bereit: BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Informationen zu Einreise und Aufenthalt für Menschen aus der Ukraine.
Auf dieser Seite kann regional nach Unterstützern recherchiert werden: HelpTo – Einfach. Direkt. Helfen.

Wo finde ich Hinweise zum Aufenthalt und zu Leistungen für Geflüchtete?

Aufenthalt & Leistungen
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hält unter Startseite (germany4ukraine.de) Basisinformationen und FAQs zum Aufenthalt und Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen bereit.
Eine zentrale Seite für Hilfen gibt es auch in Brandenburg: Brandenburg Hilft! (brandenburg-hilft.de) Zu Fragen wie – Darf ich Geflüchtete aus der Ukraine ohne Weiteres privat bei mir aufnehmen? An wen kann ich mich wenden, wenn ich Geflüchtete aufnehmen möchte? Wer kommt für die Kosten der Geflüchteten auf? Was passiert in Krankheitsfällen der Geflüchteten? – hat das Brandenburger Sozialministerium Antworten (FAQs) zusammengestellt und auf seiner Internetseite veröffentlicht (Link: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/themen/integration/gefluechtete-aus-ukraine/). Das Sozialministerium informiert zudem auch über eine ehrenamtliche Initiative, eine Plattform für Helfer und Hilfsbedürftige zum Thema Ukraine in Brandenburg: Spontanhilfe.de, Deine Zeit zu Helfen!.

Was ist unter gesundheitlichen Aspekten bei Geflüchteten zu beachten?

Gesundheit
Aufgrund von nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen werden häufig erneute Covid-Impfungen nötig. Angesichts der Verbreitung von TBC in der Ukraine wird zu einer entsprechenden Untersuchung geraten. Auch sollten ukrainische Kinder nicht einfach in die Schule geschickt/mitgenommen werden, sondern zunächst der Impfstatus geprüft werden.

Wie sind Geflüchtete versichert?

Versicherung
Die Flüchtlinge aus der Ukraine sind im selben Rahmen krankenversichert wie Asylbewerber.
Private Haftpflichtversicherungen werden vom Staat nicht abgedeckt, allerdings bieten Versicherer die Erweiterung des mitversicherten Personenkreises auf im Haushalt untergekommene ukrainische Flüchtlinge an.

Gibt es Hilfe bei der Verständigung, bei Übersetzungen?

Übersetzungen
Für die Kommunikation mit Geflüchteten sind digitale Lösungen empfohlen.

Wie kommt man an Sprachkurse?

Sprachkurse
Die Fiktionsbescheinigung ist ebenfalls Voraussetzung für die zeitnahe Teilnahme an Integrations-/ Sprachkursen. Diese Kurse sind für geflüchtete Ukrainer auf der Grundlage der Fiktionsbescheinigung kostenfrei (die Kursanbieter rechnen die Maßnahme ab). Es ist keine weitere Beantragung/Genehmigung notwendig. Kursangebote kann man auf der Plattform BAMF-NAvI - Startseite oder auf der bereits erwähnten Seite HelpTo nach Ort oder Region recherchieren sowie bei den örtlichen Volkshochschulen (VHS) finden – die Landesregierung Brandenburg informiert hier zu Kursen und den Standorten der VHS.

Was gilt für die Unterbringung Geflüchteter? Gibt es Hilfen bei der Miete?

Unterbringung
Wenn Flüchtlinge aus der Ukraine in Privatwohnungen Unterkunft finden und dort Miete zahlen oder sich an den Nebenkosten beteiligen sollen, hilft ihnen dabei der Staat. Denn grundsätzlich erhalten sie dieselben Leistungen wie Asylbewerber, wenn sie selbst nicht dafür aufkommen können.

Wo kann ich Unterkünfte melden?

Bei Angeboten von Hotels oder Heimen findet – laut Brandenburger Sozialministerium – die Abstimmung zur Finanzierung direkt mit dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt statt. Daher sollten sich Interessierte mit ihren Angeboten direkt hierzu mit den Sozialämtern der jeweiligen Kreisverwaltung verständigen.
Für Potsdam: Wenn Unternehmen Flüchtlinge aufnehmen möchten (zum Beispiel Hotels), sollten diese ein möglichst konkretes Kostenangebot an die Stadt senden. Die Stadt ist hier über jedes Angebot dankbar und jeder, der Bett und Verpflegung anbieten kann ist willkommen. Für die Zusendung des Angebotes ist die E-Mail-Adresse Antje.Urlicki@rathaus.potsdam.de zu verwenden. Das Angebot wird dann geprüft und ggf. verhandelt. Es gibt hier Durchschnittssätze pro Kopf.
Für Privatpersonen, die Unterkünfte anbieten möchten, gelten andere Bedingungen. Hierzu sollten sich Privatpersonen an unterbringung@rathaus.potsdam.de wenden. Detaillierte Informationen sind hier zu finden. Dies gilt nur für Potsdam. Sonst gilt die Zuständigkeit der regionalen Ausländerbehörden.

Gelten ukrainische Führerscheine in Deutschland?

Führerscheine
Ukrainische Flüchtlinge können während der Dauer des vorübergehenden Schutzes ihren ukrainischen Führerschein weiter benutzen, ohne ihn gegen einen EU-Führerschein umtauschen oder eine neue Fahrprüfung ablegen zu müssen. Mehr dazu finden Sie in der EU-Verordnung 2022/1280.
Außerdem können ukrainische Flüchtlinge, die als Lastwagen- und Busfahrer/-innen gearbeitet haben, unter bestimmten Bedingungen ihre in der Ukraine ausgestellten Befähigungsnachweise in der EU anerkennen lassen, nachdem sie eine kurze Schulung und eine Prüfung absolviert haben. Aktuelle Infos dazu gibt es auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.

Wo finde ich weiterführende Hinweise?

Hilfreiche Links