Steuerrecht
Aktuelle Informationen zum Thema Steuern und Finanzen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Internationalem Steuerrecht finden Sie hier:
Steuer Newsletter
Über wichtige Fragen rund um Steuern, Finanzen und mehr unterrichtet Sie monatlich der Newsletter "Steuern | Finanzen | Mittelstand" des DIHK. Die DIHK-Publikation informiert über aktuelle Rechtsprechung und politische Entwicklungen zu den Themen Steuern, Finanzen und Mittelstand.
Entwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 24. Juli 2024 das Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG) auf den Weg gebracht. Ursprünglich hatte das Bundesministerium der Finanzen am 10. Juli 2024 unter dem Namen Zweites Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 II) den Referentenentwurf veröffentlicht. Es zielt darauf ab, inflationsbedingte Mehrbelastungen zu vermeiden und die Investitionsbedingungen zu verbessern. Weitere Infos hier.
E-Rechnungspflicht seit 1.1.2025
Die verpflichtende E-Rechnung wurde zum 1. Januar 2025 für steuerbare und steuerpflichtige inländische B2B-Umsätze eingeführt. Was müssen Sie nun beachten und wo erhalten Sie weitere Informationen? Diese Fragen beantworten wir Ihnen in aller Kürze in unserem Artikel.
Gewerbesteuerbescheide künftig digital
Bislang werden Gewerbesteuerbescheid immer noch in Papierform erstellt. Das soll sich mit dem digitalen Gewerbesteuerbescheid ändern. Mit einer digitalen Schnittstelle zu „Elster“ sollen Steuerpflichtige und Steuerbüros die Bescheide maschinell weiterverarbeiten können, so dass der gesamte Workflow den Unternehmen auf Dauer viel Bearbeitungsaufwand und Kosten ersparen können. Hier erfahren Sie mehr zum digitalen Gewerbesteuerbescheid.
Bauabzugsbesteuerung
Das BMF hat sein Schreiben v. 27.12.2002 (BStBl 2002 I S. 139) zur Anwendung der §§ 48 bis 48d EStG überarbeitet (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 19. Juli 2022). Nach den §§ 48 bis 48d EStG müssen unternehmerisch tätige Auftraggeber von Bauleistungen (Leistungsempfänger) im Inland einen Steuerabzug von 15 % der Gegenleistung für Rechnung des die Bauleistung erbringenden Unternehmens (Leistender) vornehmen, wenn keine gültige, vom zuständigen Finanzamt des Leistenden ausgestellte Freistellungsbescheinigung vorliegt oder bestimmte Freigrenzen nicht überschritten werden.
Nicht zuletzt nach der grundlegenden Entscheidung des BFH mit Urteil v. 7.11.2019 - I R 46/17 (BStBl 2020 II S. 552) stellen sich bei der Anwendung der Vorschriften zur Bauabzugsteuer zahlreiche Rechtsfragen.
Zu beachten ist, dass Rechtsprechung und Finanzverwaltung den Steuerabzug bei Bauleistungen sowie den Begriff des Bauwerks sehr weit auslegen und damit das gesamte Baugewerbe erfassen wollen. Zumindest alle immobilienorientierten Unternehmen wie Bauträger, Bestandhalter, Vermieter etc. sollten sich über die Rechtsfolgen der Bauabzugsteuer bewusst sein. In unserem Artikel erfahren Sie mehr.