Information zu Sachverständigen
Sachverständigenwesen
Sachverständigenwesen - hier finden Sie alle Informationen von “Experten finden” bis “Experte werden”:
Sie suchen einen Sachverständigen?
Holen Sie belastbare Expertenmeinungen ein – unparteiisch und sachlich fundiert. Die IHK Potsdam benennt diese Experten in unterschiedlichen Sachgebieten der Wirtschaft sowie in den Bereichen der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Unser Sachverständigenverzeichnis!
Sie wollen sich von der IHK Potsdam öffentlich bestellen lassen?
Die wichtigsten Informationen zum Verfahren und den Voraussetzungen finden Sie in unserem Artikel.
Möchten Sie mehr über Sachverständige erfahren?
Allgemeine Informationen sowie Wissenswertes über die Arten von Sachverständigen, ihre Einsatzmöglichkeiten sowie ihre besonderen Rechte und Pflichten erfahren Sie in unserem Artikel.
Gibt es eine Marke für öbuv Sachverständige?
Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von höchster Qualität. Doch leider ist es für den Auftraggeber bisher nicht immer leicht gewesen, in der Flut von Anbietern im Sachverständigenwesen den richtig qualifizierten Sachverständigen sofort zu finden. Das Institut für Sachverständigenwesen (IfS) hat in Zusammenarbeit mit den Bestellungskörperschaften ein markenrechtlich geschütztes Zeichen entwickelt, welches allen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen die Möglichkeit bietet, sich ihren geprüften Qualitäten entsprechend, von anderen Sachverständigen unterscheidbar auf dem Markt zu präsentieren - im eigenen wirtschaftlichen wie auch im Interesse der potentiellen Kunden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit das Zeichen für Sachverstand beim IfS zu erwerben erhalten Sie hier.
Wo finden Sie Sachverständige im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft?
Seit dem 21. Januar 2022 sind die drei Industrie- und Handelskammern in Brandenburg (IHKs) auch für die öffentliche Bestellung und Vereidigung der aktuell 39 Sachverständigen im Bereich der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft zuständig. Bis zu diesem Zeitpunkt oblag diese Aufgabe dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg.
Die vom LELF vorgenommenen öffentlichen Bestellungen behalten zunächst weiterhin ihre Gültigkeit. Jedoch sind die IHKs jetzt für alle neuen Anträge, Auskünfte oder auch Beschwerden von und zu den in ihrem Kammerbezirk ansässigen Sachverständigen zuständig.
Da die öffentliche Bestellung auch dieser Sachverständigen weiterhin nach § 36 Gewerbeordnung (GewO) erfolgt, gibt es auch keine wesentliche Änderung der Ausgestaltung des Bestellungsverfahrens.
Hinweise und Details sowie Arbeitsmaterialien zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung sowie eine Übersicht der Sachgebiete finden Sie in der Broschüre “Sachverständige im Agrarbereich” des Verbandes der Landwirtschaftskammern.
Die von uns öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständige finden Sie in unserem Sachverständigenverzeichnis.