Fragen zur Öffentlichen Bestellung
Öffentliche Bestellung – Was ist das?
Für eine Sachverständigentätigkeit ist in Deutschland grundsätzlich keine staatliche Erlaubnis oder Prüfung erforderlich. Damit Justiz und andere Auftraggeber auf zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen zurückgreifen können, gibt es die öffentliche Bestellung als Zuerkennung einer besonderen Qualifikation. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stellen ihre besondere Sachkunde regelmäßig in einem anspruchsvollen Prüfungsverfahren unter Beweis, müssen besondere öffentlich-rechtliche Pflichten beachten, sind zur Fortbildung verpflichtet und unterliegen einer staatlichen Aufsicht.
Die IHK ist eine der Bestellungskörperschaften, die nach § 36 und § 36a Gewerbeordnung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig sind. Weitere wichtige Regelungen finden sich in der Sachverständigenordnung der IHK und in den für viele Sachgebiete herausgegebenen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Antragsteller müssen besonders sachkundig sein, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und persönlich geeignet sein. Sie müssen durch ihre Persönlichkeit sowie ihre beruflichen und privaten Verhältnisse gewährleisten, dass sie objektiv und unparteiisch als Gutachter arbeiten können. Wesentliche Eigenschaften der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind die persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit. Zur persönlichen Eignung gehören auch der Ruf und das Ansehen der Person in der Öffentlichkeit und bei der Berufsausübung. „Besondere Sachkunde“ bedeutet, überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem angedachten Sachgebiet nachweisen zu können. Dies schließt insbesondere die Fähigkeit ein, verständliche, nachvollziehbare und nachprüfbare Gutachten zu erstatten. Die Sachverständigen müssen in ihrem Sachgebiet stets auf dem aktuellen Stand der Technik sein und außerdem über einschlägige Rechtskenntnisse verfügen.
Wie läuft das Bestellungsverfahren ab?
Jeder Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung wird in der Regel vorab ausführlich mit den Interessenten besprochen. Die IHK prüft dann zunächst die eingereichten Unterlagen, holt ggf. Referenzen ein und koordiniert die Überprüfung der erforderlichen besonderen Sachkunde. Dazu müssen u.a. mehrere Gutachten höheren Schwierigkeitsgrads eingereicht werden. Die besondere Sachkunde überprüfen Fachgremien, die bei den IHKs in Deutschland eingerichtet sind. Diese sichten die vorgelegten Unterlagen, die unter Aufsicht zu fertigenden schriftlichen Aufgaben und führen ein Fachgespräch. Auch eine praktische Aufgabe kann hinzukommen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung von der IHK erfolgen. Die Sachverständigen erhalten Urkunde, Sachverständigen-Ausweis und Rundstempel. Die öffentliche Bestellung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet und kann anschließend erneuert werden. Bei der erneuten Bestellung wird unter anderem anhand von Gutachten überprüft, ob die besondere Sachkunde weiterhin gegeben ist.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Gebühr für die erstmalige öffentliche Bestellung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Gebührentarif. Sie beträgt 1.000 – 2.500 Euro (Stand: 2025). Hinzu kommen die Kosten für die Überprüfung der besonderen Sachkunde, die in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 Euro liegen. Die Höhe variiert nach Sachgebiet und Anzahl der zu prüfenden Bewerber. Die erneute Bestellung ist deutlich günstiger.
Wir beraten Sie gern in einem kostenfreien persönlichen Informationsgespräch. Kommen Sie auf uns zu, auch wenn die öffentliche Bestellung noch ein eher langfristiges Ziel für Sie ist.