Sachverständigenwesen
Fragen zur Öffentlichen Bestellung
Öffentliche Bestellung – Was ist das?
Für eine Sachverständigentätigkeit ist in Deutschland grundsätzlich keine staatliche Erlaubnis oder Prüfung erforderlich. Besonders zuverlässige, glaubwürdige und auf einem bestimmten Sachgebiet besonders sachkundige und erfahrene Personen können die öffentliche Bestellung als Zuerkennung einer besonderen Qualifikation erhalten.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige stellen ihre besondere Sachkunde bei der Erstbestellung und dann regelmäßig in einem anspruchsvollen Überprüfungsverfahren unter Beweis, müssen besondere öffentlich-rechtliche Pflichten beachten, sind zur Fortbildung verpflichtet und unterliegen einer staatlichen Aufsicht.
Die IHK ist eine der Bestellungskörperschaften, die nach § 36 und § 36a Gewerbeordnung für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen zuständig sind. Weitere wichtige Regelungen finden sich in der Sachverständigenordnung der IHK und in den für viele Sachgebiete herausgegebenen fachlichen Bestellungsvoraussetzungen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Antragsteller müssen besonders sachkundig und persönlich geeignet sein.
Sie müssen durch ihre Persönlichkeit sowie ihre beruflichen und privaten Verhältnisse gewährleisten, dass sie objektiv und unparteiisch als Gutachter arbeiten können. Wesentliche Eigenschaften der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind die persönliche Zuverlässigkeit, Charakterstärke, Unparteilichkeit, Sachlichkeit und Unabhängigkeit. Zur persönlichen Eignung gehören auch der Ruf und das Ansehen der Person in der Öffentlichkeit und bei der Berufsausübung.
„Besondere Sachkunde“ bedeutet, überdurchschnittliche Fachkenntnisse, Fähigkeiten und praktische Erfahrungen auf dem angedachten Sachgebiet nachweisen zu können. Dies schließt insbesondere die Fähigkeit ein, verständliche, nachvollziehbare und nachprüfbare Gutachten zu erstatten. Die Sachverständigen müssen in ihrem Sachgebiet stets auf dem aktuellen Stand der Technik sein und außerdem über einschlägige Rechtskenntnisse verfügen.
Wie läuft das Bestellungsverfahren ab?
Bei Interesse an einer öffentlichen Bestellung und Vereidigung wird vorab ausführlich mit den Interessenten das Verfahren und der Antrag besprochen.
Die IHK prüft dann zunächst die eingereichten Unterlagen (u.a. mehrere Gutachten höheren Schwierigkeitsgrads) und koordiniert sodann das Verfahren gemeinsam mit Sachverständigenausschuss und Fachgremium.
Die besondere Sachkunde überprüfen Fachgremien, die bei den IHKs in Deutschland eingerichtet sind. Grundsätzlich erfolgt zunächst die Kontrolle der eingereichten Gutachten, sodann eine unter Aufsicht zu fertigende schriftlichen Überprüfung und ein Fachgespräch. Auch eine praktische Aufgabe kann hinzukommen.
Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann die öffentliche Bestellung und Vereidigung von der IHK erfolgen. Die Sachverständigen erhalten Urkunde, Sachverständigenausweis und Rundstempel. Die öffentliche Bestellung ist in der Regel auf fünf Jahre befristet und kann anschließend auf Antrag erneuert werden. Bei der erneuten Bestellung wird unter anderem anhand von Gutachten überprüft, ob die besondere Sachkunde weiterhin gegeben ist.
Wie hoch sind die Kosten?
Die Gebühr für die erstmalige öffentliche Bestellung richtet sich nach dem jeweils aktuellen Gebührentarif. Sie beträgt 1.000 – 2.500 Euro (Stand: 2025). Hinzu kommen die Kosten für die Überprüfung der besonderen Sachkunde, die in der Regel zwischen 1.500 und 3.000 Euro liegen. Die Höhe variiert nach Sachgebiet. Die erneute Bestellung ist deutlich günstiger.
Für weitergehende Informationen beraten wir Sie gern in einem persönlichen Informationsgespräch. Wir bieten Ihnen regelmäßige Informationsveranstaltungen: Sachverständigentreffen der IHK Potsdam und Gesprächsrunden “Der Weg zur öffentlichen Bestellung”. Kommen Sie auf uns zu, auch wenn die öffentliche Bestellung noch ein eher langfristiges Ziel für Sie ist.