Gründen als

Versicherungsberater

Darauf müssen Sie achten!

Versicherungsberater ist, wer gewerbsmäßig Dritte bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall berät oder gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt. Im Gegensatz zum Versicherungsvermittler berät der Versicherungsberater seine Kunden ausschließlich zu einem optimierten Versicherungskonzept und ist in jeder Hinsicht unabhängig von einem Versicherungsunternehmen. Wer gewerbsmäßig als Versicherungsberater tätig werden will, benötigt eine Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 GewO der zuständigen Industrie- und Handelskammer.

Grundsätzliche Informationen zur Gründung

Angebot der IHK Potsdam für Gründer


Im Gründungsbereich unserer Homepage halten wir zahlreiche Informationen für Sie bereit, die Ihnen bereits bei Ihrer Recherche nützliche Hinweise für die Gründung geben. Dazu gehört unsere Broschüre "Gründen im Land Brandenburg – Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2990 KB)" mit den wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammengefasst. Wer es lieber gedruckt mag, kann sich die Gründermappe bequem bestellen oder in unseren RegionalCentern abholen.


Beratung


Im Rahmen der Planung Ihrer Existenzgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über das bestehende Angebot und den Bedarf zu verschaffen. Dabei übernehmen die Industrie- und Handelskammern die wichtige Aufgabe der umfassenden Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u. a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen, etc.
Die IHK Potsdam bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Wünschen Sie einen Termin? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.