Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 2 GewO
Wer ist Versicherungsberater nach § 34 d Abs. 2 GewO ?
Wer gewerbsmäßig über Versicherungen oder Rückversicherungen beraten will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 GewO. Versicherungsberater ist, wer ohne von einem Versicherungsunternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erhalten oder in anderer Weise von ihm abhängig zu sein.
- Den Auftraggeber bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen oder bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im Versicherungsfall auch rechtlich berät,
- Den Auftraggeber gegenüber dem Versicherungsunternehmen außergerichtlich vertritt oder
- Für den Auftraggeber die Vermittlung oder den Abschluss von Versicherungsverträgen übernimmt.
Versicherungsberater dürfen ihre Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Zuwendungen eines Versicherungsunternehmens im Zusammenhang mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, dürfen nicht angenommen werden.
Sind mehrere Versicherungen für den Versicherungsnehmer in gleicher Weise geeignet, haben Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer vorrangig die Versicherungen anzubieten, die ohne das Angebot einer Zuwendung seitens des Versicherungsunternehmens erhältlich sind.
Wenn Versicherungsberater dem Versicherungsnehmer eine Versicherung vermitteln, deren Vertragsbestandteil auch Zuwendungen zugunsten desjenigen enthält, der die Versicherung vermittelt, hat er unverzüglich die Auskehrung der Zuwendungen durch das Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer nach § 48 c Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) zu veranlassen.
Die Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 GewO ist bei der zuständigen IHK zu beantragen. Die vorzulegenden Unterlagen entsprechen 1:1 dem Erlaubnisverfahren für Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler gem. § 34 d Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 GewO.
Welche Voraussetzungen sind für die Erlaubniserteilung erforderlich?
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis sind abschließend in § 34 d Abs. 5 GewO negativ geregelt. Eine Unterscheidung zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsmakler wird nicht getroffen. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
- Persönliche Zuverlässigkeit: regelmäßig fehlt es daran, wenn Antragsteller in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung eine Eigentums- oder Vermögensstraftat (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Insolvenzstrafrat...) begangen haben. Für die Prüfung sind ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gem. § 30 Abs. 5 S. 1 BZRG, Belegart OG sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO, Belegart OG erforderlich.
- Geordnete Vermögensverhältnisse: daran fehlt es regelmäßig, wenn über das Vermögen der Antragsteller das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder diese in das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis eingetragen sind.
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung: Haftungsansprüche aus beruflichem Fehlverhalten müssen mit Deckungsbeträgen von mindestens 1.564.610 Euro pro Schadensfall und mindestens 2.315.610 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres versichert werden. Nähere Regelungen finden sich in den §§ 11 ff VersVermV. Gem. § 12 Abs. 3 Satz 3 VersVermV. Des Weiteren haben Versicherungsberater, die in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind, für jede Personenhandelsgesellschaft eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen.
- Nachweis der Sachkunde: Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise im Antragsformular oder sprechen Sie uns an.
Antragsformulare /Checklisten/weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren:
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und Registrierung für natürliche Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 319 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis und Registrierung für juristische Personen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 330 KB)
- Antrag Änderung der Registerdaten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 383 KB)
- Mitteilung Auslandstätigkeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 344 KB)
- Antrag Delegation der Sachkunde auf einen Angestellten (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 698 KB)
- Mitteilung leitender Angestellter
- Formular Erklärung Weiterbildung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB)
- Gebührentarif der IHK Potsdam (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 172 KB)