Fußpfleger

Darauf müssen Sie achten!

Bei der Fußpflege wird zwischen der kosmetischen und der medizinischen unterschieden. Wer pflegerische und dekorative Maßnahmen am gesunden Fuß ausübt, muss nur ein Gewerbe anmelden. Medizinische Fußpflege (Podologie) hingegen gilt per Gesetzt als eine heilberufliche Tätigkeit. Darum darf präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß nur durchführen, wer dem Podologengesetz entsprechend geforderte Erlaubnis vorweisen kann.

Welche Ausbildungen hierbei anerkannt wird oder wie Sie alternativ als selbsständiger Fußpfleger gründen, finden Sie hier.

Grundsätzliche Informationen zur Gründung

Angebot der IHK Potsdam für Gründer


Im Gründungsbereich unserer Homepage halten wir zahlreiche Informationen für Sie bereit, die Ihnen bereits bei Ihrer Recherche nützliche Hinweise für die Gründung geben. Dazu gehört unsere Broschüre "Gründen im Land Brandenburg – Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2990 KB)" mit den wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammengefasst. Wer es lieber gedruckt mag, kann sich die Gründermappe bequem bestellen oder in unseren RegionalCentern abholen.

Beratung


Im Rahmen der Planung Ihrer Existenzgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über das bestehende Angebot und den Bedarf zu verschaffen. Dabei übernehmen die Industrie- und Handelskammern die wichtige Aufgabe der umfassenden Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u. a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen, etc.
Die IHK Potsdam bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Wünschen Sie einen Termin? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.