Gründen als

Versicherungsvertreter

Darauf müssen Sie achten!

Versicherungsvermittler benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO der zuständigen Industrie- und Handelskammer und haben sich in das zentrale öffentliche Vermittlerregister eintragen zu lassen. Unter besonderen Umständen können sich Vermittler von der Erlaubnispflicht befreien lassen oder über ein Haftung übernehmendes Versicherungsunternehmen in das Vermittlerregister eingetragen werden. Die IHK-Organisation fungiert bundesweit als Erlaubnis- und Registerbehörde. 

Grundsätzliche Informationen zur Gründung

Angebot der IHK Potsdam für Gründer


Im Gründungsbereich unserer Homepage halten wir zahlreiche Informationen für Sie bereit, die Ihnen bereits bei Ihrer Recherche nützliche Hinweise für die Gründung geben. Dazu gehört unsere Broschüre "Gründen im Land Brandenburg – Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2990 KB)" mit den wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammengefasst. Wer es lieber gedruckt mag, kann sich die Gründermappe bequem bestellen oder in unseren RegionalCentern abholen.


Beratung


Im Rahmen der Planung Ihrer Existenzgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über das bestehende Angebot und den Bedarf zu verschaffen. Dabei übernehmen die Industrie- und Handelskammern die wichtige Aufgabe der umfassenden Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u. a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen, etc.
Die IHK Potsdam bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Wünschen Sie einen Termin? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.