Gründen als

Versicherungsvertreter

Darauf müssen Sie achten!

Versicherungsvertreter benötigen eine Gewerbeerlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO der zuständigen Industrie- und Handelskammer und haben sich in das zentrale öffentliche Vermittlerregister eintragen zu lassen. Des Weiteren können sich Versicherungsvertreter durch das Haftung übernehmende Versicherungsunternehmen nach § 34 d Abs. 7 GewO in das Vermittlerregister eintragen lassen. Die IHK-Organisation fungiert bundesweit als Erlaubnis- und Registerbehörde.

Grundsätzliche Informationen zur Gründung

Angebot der IHK Potsdam für Gründende

Im Gründungsbereich unserer Homepage halten wir zahlreiche Informationen für Sie bereit, die Ihnen bereits bei Ihrer Recherche nützliche Hinweise für die Gründung geben. Dazu gehört unsere Broschüre "Gründen im Land Brandenburg – Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1326 KB)" mit den wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammengefasst. Wer es lieber gedruckt mag, kann sich die Gründermappe bequem bestellen oder in unseren RegionalCentern abholen.

Beratung

Im Rahmen der Planung Ihrer Existenzgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über das bestehende Angebot und den Bedarf zu verschaffen. Dabei übernehmen die Industrie- und Handelskammern die wichtige Aufgabe der umfassenden Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u. a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen, etc.
Die IHK Potsdam bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an.