Gründen in der

Personalvermittlung

Darauf müssen Sie achten!

Von Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeitsverhältnis) wird gesprochen, wenn ein selbständiger Unternehmer einen Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer), mit dem er einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, vorübergehend oder dauernd an einen anderen Unternehmer "ausleiht". Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Diese wird nur auf schriftlichen Antrag vom Landesarbeitsamt erteilt.
  • Welche Unterlagen Sie hierfür brauchen und wie lange eine solche Erlaubnis gilt erfahren Sie hier.
Unter Arbeitsvermittlung versteht man eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, Ausbildungssuchende und Arbeitssuchende mit Arbeitgebern zur Begründung von Arbeitsverhältnissen zusammenzuführen. Seit 2012 gelten hier für neue Akkreditierungs- und Zulassungsvoraussetzungen.

Angebot der IHK Potsdam für Gründer

Im Gründungsbereich unserer Homepage halten wir zahlreiche Informationen für Sie bereit, die Ihnen bereits bei Ihrer Recherche nützliche Hinweise für die Gründung geben. Dazu gehört unsere Broschüre "Gründen im Land Brandenburg – Der Leitfaden für Ihre Existenzgründung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 2990 KB)" mit den wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammengefasst.

Beratung

Im Rahmen der Planung Ihrer Existenzgründung ist es wichtig, sich einen Überblick über das bestehende Angebot und den Bedarf zu verschaffen. Dabei übernehmen die Industrie- und Handelskammern die wichtige Aufgabe der umfassenden Beratung der Unternehmen und Existenzgründer. Inhalte der Beratung sind u. a. die Möglichkeiten der öffentlichen Finanzierungshilfen, Fragen des Gewerberechts, allgemeine Rechtsfragen, Markt- und Wettbewerbschancen, Standortfragen, etc.
Die IHK Potsdam bietet darüber hinaus angehenden und bestehenden Unternehmen vertiefende Beratungsgespräche an. Wünschen Sie einen Termin? Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.