IHK-Weiterbildungsprüfung
Tierpflegemeister (in) - Prüfung
Wer Tierpflegmeister/in werden möchte, kann bei der IHK Potsdam die entsprechende Prüfung ablegen. Die Prüfung findet im Amtshilfeverfahren mit der IHK Berlin statt. Siehe dazu gesonderte Hinweise.
- Was ist Ziel der Prüfung?
- Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
- Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
- Wann finden die Prüfungen statt?
- Wie melde ich mich zur Prüfung an?
- Welche Prüfungsgebühren fallen an?
- Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
- Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
- Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
- Was passiert, wenn ich krank bin?
- Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
- Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
- Woher bekomme ich weitere Informationen?
Was ist Ziel der Prüfung?
Als Tierpflegemeister und -meisterinnen sind Sie in wissenschaftlichen Instituten, zoologischen Gärten und anderen Betrieben mit Tierhaltung tätig. Sie haben eine Ausbildung als Tierpfleger absolviert und konnten mehrjährige praktische Erfahrungen in der Tierpflege sammeln. Als Führungskraft können Sie die Verantwortung zwischen Planung und Ausführung für die Verwirklichung tierpflegerischer, wirtschaftlicher und sozialer Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Tier- und Artenschutzes wahrnehmen. Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Steuerung und Überwachung der Tierpflege und -haltung, die Leitung der Zucht und Aufzucht von Tieren sowie die Übernahme von Führungsaufgaben. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit können insbesondere die Gestaltung von Tierräumen, Einsatz und Pflege der technischen Geräte, Kostenrechnung und die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern sein. Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz, Tier- und Artenschutz und Tierhygiene gehören ebenfalls zu ihrem Verantwortungsbereich.
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?
Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Tierpflegemeister/-in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung vom 16. März 2009 geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung der IHK Potsdam.
Woher bekomme ich meinen Zulassungsbescheid?
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung §2 geregelt. Über das Bildungsportal müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B. Zeugnisse über Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen.
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihre Zulassung können Sie im IHK-Bildungsportal beantragen.
Wann finden die Prüfungen statt?
Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite Prüfung Basisqualifikation (Industriemeister) bzw. über diesen Link.
Grundlegende Qualifikationen:
| Prüfungsdurchlauf | Prüfungsteil | Prüfungstermin | Anmeldefrist |
|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | Grundlegende Qualifikationen (GQ) | 05.+06.11.2026 | 30.06.2026 |
| Frühjahr 2027 | Grundlegende Qualifikationen (GQ) | 29.+30.04.2027 | 31.12.2026 |
| Herbst 2027 | Grundlegende Qualifikationen (GQ) | 21.+22.10.2027 | 30.06.2027 |
Handlungsspezifische Qualifikationen:
| Prüfungsdurchlauf | Prüfungsteil | Prüfungstermin | Anmeldefrist |
|---|---|---|---|
| Herbst 2026 | Handlungsspezifische Qualifikationen (HQ) | 17.+18.11.2026 | Anmeldefristen der IHK Berlin |
Achtung: Die handlungsspezifische Qualifikation findet im Amtshilfeverfahren mit der IHK Berlin statt. Es gelten abweichende Prüfungsgebühren.
Wie melde ich mich zur Prüfung an?
Bitte beachten Sie, dass Ihre Anmeldung zum Prüfungstermin ausschließlich in schriftlicher Form bei uns eingehen muss. Bitte senden Sie uns Ihre Anmeldung formlos per E-Mail zu.
- Für die Herbstprüfung muss Ihre Anmeldung bis spätestens 30.06. vorliegen
- Für die Frühjahrsprüfung ist die Anmeldefrist 31.12.
Welche Prüfungsgebühren fallen an?
Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der IHK Potsdam in Verbindung mit der Prüfungsordnung und beträgt zurzeit insgesamt 2.147,50 €. Die Prüfungsgebühr teilt sich wie folgt auf:
grundlegende Qualifikationen:
- drei einfache schriftliche Prüfungen, unter 180 min Prüfungsdauer je Prüfung: 70 Euro
handlungsspezifische Qualifikationen im Amtshilfeverfahren mit der IHK Berlin
|
1.937,50 Euro |
- Nachweis der Ausbildereignungsprüfung (Falls Sie noch keine Ausbildereignung besitzen, finden Sie hier weitere Informationen zu dieser Prüfung. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Prüfungsgebühren entstehen.) Die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) beträgt zurzeit 102,00 €.
Wiederholung der Prüfung
Im Falle einer Wiederholungsprüfung fallen erneut Gebühren an:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen/Grundlegende Qualifikation
| Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer je Prüfung | 70,00 € |
Handlungsspezifische Qualifikationen in Berlin mit Amtshilfeverfahren
| einfache schriftliche Prüfungen, unter 180 min Prüfungsdauer mit erhöhtem Aufwand | 325,00 € |
| einfache schriftliche Prüfungen, über 180 min Prüfungsdauer mit erhöhtem Aufwand | 512,50€ |
| ein Fachgespräch mit Gesprächssimulation sowie ein mündliches Fachgespräch | 387,50 € |
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktritts oder eines Fernbleibens berechnet, für die Handlungsspezifische Qualifikation in Berlin im Amtshilfeverfahren gelten die abweichenden Gebühren und Fristen laut IHK Berlin (Gebührentarif)
| Rücktritt nach Anmeldung bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn | 30 % der Prüfungsgebühr |
|
Rücktritt weniger als 4 Wochen
vor der Prüfung:
(auch entschuldigtes Fernbleiben) |
50 % der Prüfungsgebühr |
| Unentschuldigtes Fernbleiben | 100 % der Prüfungsgebühr |
Wann werde ich zur Prüfung eingeladen?
Die Einladung zur schriftlichen Prüfung inkl. Hilfsmittelliste und Gebührenbescheid wird i. d. R. vier bis sechs Wochen vor dem Prüfungstermin versandt.
Welche Hilfsmittel kann ich während der schriftlichen Prüfung verwenden?
Eine aktuelle Übersicht der von Ihnen zur schriftlichen Prüfung im jeweiligen Handlungsbereich mitzubringenden Hilfsmittel (Hilfsmittelliste), erhalten Sie von uns mit der Einladung zur schriftlichen Prüfung.
Mit den genannten Gesetzestexten sollten Sie bereits während Ihrer Prüfungsvorbereitung arbeiten. In der Prüfung dürfen nur unkommentierte Fassungen von Gesetzestexten verwendet werden.
Klebezettel, Unterstreichungen und Anmerkungen, soweit es sich ausschließlich um Querverweise auf andere Paragraphen handelt, sind jedoch zulässig.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH (fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation/ grundlegende Qualifikation) im Downloadbereich.
Woher bekomme ich Prüfungsaufgaben zum Üben?
Die Aufgabensätze der Frühjahrs- und Herbstprüfungen (Gepr. Industriemeister/ Gepr. Meister Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikation) der letzten Jahre können Sie sich über den DIHK-Bildungs-Shop bestellen.
Was passiert, wenn ich krank bin?
Wenn Sie am Prüfungstag krank sind oder ein anderer wichtiger Grund für Ihre Nichtteilnahme vorliegt, ist der Prüfungskoordinator unverzüglich zu informieren. Als Nachweis benötigen wir die Kopie Ihres Krankenscheines, der Bescheinigung Ihres Krankenhausaufenthaltes oder ein ärztliches Attest als E-Mail-Anhang oder per Brief. Gleiches gilt, wenn Sie die bereits begonnene Prüfung aus gesundheitlichen Gründen abbrechen müssen. Versäumte Prüfungsleistungen können ggf. zu einem späteren Termin nachgeholt werden.
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestanden habe?
Sollten Sie die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden haben, erhalten Sie mit der Post immer einen schriftlichen Prüfungsbescheid mit Ihren Prüfungsergebnissen und einer Rechtsmittelbelehrung und, sofern es nicht die letzte Wiederholungsmöglichkeit war, ein Anmeldeformular für die Wiederholungsprüfung.
Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von der Prüfung in den einzelnen Fächern befreit werden, in denen der Prüfungsausschuss mindestens ausreichende Leistungen festgestellt hat. Eine solche Anrechnung ist aber nur möglich, wenn sich der Bewerber innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet.
Achtung: Die Wiederholungsprüfung muss bei der IHK abgelegt werden, bei der die Prüfung begonnen wurde. Nur in Ausnahmefällen wird per Amtshilfe die Weiterführung der Prüfung auf eine andere IHK übertragen.
Welche Lehrgangsanbieter gibt es?
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS), sowie dem Nationalen Onlineportal für berufliche Weiterbildung | mein NOW.
Woher bekomme ich weitere Informationen?
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie auf Informationen und Dokumente für Basisqualifikation (Industriemeister) über die Button „Strukturierungen“ weitere Informationen und natürlich auch im Weiterbildungs-Informations-Systems (WIS) und beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Melanie Ring unter der Telefonnummer 0331 2786-286 oder per E-Mail melanie.ring@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.