IHK-Weiterbildungsprüfung

Tierpflegemeister (in) - Prüfung

Tierpflegemeister sind in wissenschaftlichen Instituten, zoologischen Gärten und anderen Betrieben mit Tierhaltung tätig. Hier haben sie ihre Ausbildung als Tierpfleger absolviert und konnten mehrjährige praktische Erfahrungen in der Tierpflege sammeln. Als Führungskraft können sie die Verantwortung zwischen Planung und Ausführung für die Verwirklichung tierpflegerischer, wirtschaftlicher und sozialer Zielsetzungen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Tier- und Artenschutzes wahrnehmen.  Zu Ihren Aufgaben gehören auch die Steuerung und Überwachung der Tierpflege und -haltung, die Leitung der Zucht und Aufzucht von Tieren sowie die Übernahme von Führungsaufgaben. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit können insbesondere die Gestaltung von Tierräumen, Einsatz und Pflege der technischen Geräte, Kostenrechnung und die Ausbildung, Einarbeitung und Führung von Mitarbeitern sein. Qualitätssicherung, Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz, Tier- und Artenschutz und Tierhygiene gehören ebenfalls zu ihrem Verantwortungsbereich.

1. Prüfungstermine in Berlin

Grundlegende Qualifikationen:
Frühjahrsprüfung 2024
2.5. und 3.5.
(Anmeldeschluss 31.01.)
Herbstprüfung 2024
6.11. und 7.11.
(Anmeldeschluss 31.08.)
Handlungsspezifische Qualifikationen:
Herbstprüfung 2024
12. und 13.11. 
(Anmeldeschluss: 30.06.)
Achtung: Eine Anmeldung zur Prüfung ist online ausschließlich über eine Registrierung als Privatperson möglich. (Es sind keine Anmeldungen über einen Firmenaccount durchführbar.)
Hinweis: Im Verlauf der Anmeldung besteht die Möglichkeit, eine abweichende Rechnungsanschrift anzugeben, sofern eine verbindliche Absprache mit dem Rechnungsempfänger (z.B. Firma oder Bildungsträger) erfolgt ist.

2. Welche Rechtsvorschriften gelten für die IHK-Prüfung?

Die IHK ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) „Zuständige Stelle” für die Abnahme der Prüfungen in der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Die Durchführung der Prüfung „Geprüfte/r Tierpflegemeister/-in” ist in der entsprechenden Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) vom 16. März 2009 geregelt; allgemeine Bestimmungen für die Abnahme von Prüfungen finden sich in der Fortbildungsprüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 397 KB) der IHK Berlin

3. Wer prüft mich?

Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss abgenommen, der sich aus drei bzw. fünf Prüfern zusammensetzt. Dabei wirken Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl und mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule mit. Die Mehrzahl der Prüfer sind Praktiker aus Berliner Wirtschaftsunternehmen.

4. Erfülle ich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung?

Die Zulassungsvoraussetzungen sind in der Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 81 KB) § 2 geregelt. Über das Onlineportal der IHK Berlin müssen Sie alle erforderlichen Dokumente, wie z.B: Zeugnisse über den Berufsabschluss, Tätigkeitsnachweise oder den beruflichen Werdegang hochladen. Ihnen wird dann mitgeteilt, ob bzw. wann Sie zur Prüfung zugelassen werden können.

5. Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Eine Anmeldung zu einer Prüfung ist ausschließlich über das Onlineportal der IHK Berlin möglich.
Beachten Sie bitte den angegebenen Anmeldeschluss, mit dem das eigentliche Prüfungsverfahren (Prüfungsorganisation, Bestellung der Prüfungsaufgaben) beginnt. Eine Anmeldung nach Fristablauf ist nicht möglich.

6. Wie läuft die Prüfung ab?

  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 6 Wochen dauern, die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert. 
  • Sollte Ihnen die Möglichkeit zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung, die nicht länger als 20 Minuten dauert, gegeben werden, erhalten Sie mit gleicher Mail die Informationen, dass Sie den Termin im Onlineportal einsehen können.
Handlungsspezifische Qualifikationen (2. Teilprüfung)
Vor Antritt der Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen” müssen Sie die Prüfungsteile „Grundlegende Qualifikationen” sowie "Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen" abgelegt haben.
  • Alle erforderlichen Angaben zu Ort und Zeit können Sie rechtzeitig im Onlineportal einsehen. Die zugelassenen Hilfsmittel und einen konkreten Prüfungsablauf erhalten Sie zeitgleich per Mail.
  • Die Korrekturzeit der schriftlichen Prüfungsleistungen kann variieren und bis zu 4 Wochen dauern. Die Ergebnisse sind nach der Ergebnisfeststellung im Onlineportal für Sie sichtbar, darüber werden Sie per Mail informiert.
  • Danach findet die mündliche Prüfung statt. Diese Termine erfolgen auf zwei hintereinander liegenden Tagen. Die Termine können Sie im Onlineportal einsehen.
  • Vor Beginn des situationsbezogenen Fachgespräches haben Sie maximal 15 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert nicht länger als 45 Minuten. 
  • Vor Beginn der situationsbezogenen Gesprächssimulation haben Sie maximal 30 Minuten Vorbereitungszeit. Die Prüfung findet als Einzelprüfung statt und dauert nicht länger als 45 Minuten.
  • Am Ende der mündlichen Prüfung gibt Ihnen der Prüfungsausschuss das vorläufige Ergebnis dieser Prüfungsleistung bekannt.
  • Danach erhalten Sie einen abschließenden Bescheid über Ihre schriftlichen und mündlichen Prüfungsergebnisse.
  • Wenn Sie die Prüfung bestanden haben, erhalten Sie Ihre Prüfungszeugnisse und die Meisterurkunde per Post.
  • Eine Teilprüfung, die nicht bestanden ist, kann zweimal wiederholt werden. Einzelne Prüfungsteile können vor Abschluss des jeweiligen Prüfungsverfahrens wiederholt werden. Dazu muss eine erneute Anmeldung erfolgen.
Hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 276 KB) finden Sie detaillierte Informationen zum Ablauf.

7. Wie sind die Prüfungsgebiete inhaltlich strukturiert?

Ab 01.01.2012 werden die überregionalen Prüfungsaufgaben des Prüfungsteils grundlegende Qualifikationen folgende vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) vorgegebene inhaltliche Struktur (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 46 KB) berücksichtigen.

8. Wie trete ich von der Prüfung zurück?

Sobald wir Ihre Anmeldung erhalten haben, sind Sie verbindlich und gebührenpflichtig zur Prüfung angemeldet. Sie können nach Ihrer Anmeldung vor Prüfungsbeginn jederzeit ohne Angaben von Gründen zurücktreten. Im Falle eines Rücktrittes vor Prüfungsbeginn, entsteht eine Bearbeitungsgebühr, deren Höhe sich nach dem Zeitpunkt Ihres Rücktrittes richtet.
Bitte beachten Sie, dass der Rücktritt über das Onlineportal erfolgen muss.
Rücktritt vor Prüfungsbeginn
50 %
Rücktritt nach Prüfungsbeginn
100 %
Haben Sie die Prüfung bereits begonnen und treten dann zurück, so gilt die Prüfung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes als nicht abgelegt, ohne wichtigen Grund als abgebrochen (nicht bestanden). Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit erforderlich, eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Abgeschlossene Prüfungsleistungen können in einer Folgeprüfung angerechnet werden. Die Prüfungsgebühr ist aber, unabhängig vom Vorliegen eines wichtigen Grundes, in voller Höhe fällig.

9. Was geschieht, wenn ich während der Prüfung krank werde?

Sollten Sie nach Prüfungsbeginn erkranken, benötigen Sie ein ärztliches Attest über die Prüfungsunfähigkeit. Bitte beachten Sie, dass eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist, weil darin keine Aussagen über die Prüfungsfähigkeit getroffen werden. Die Ausstellung eines ärztlichen Attestes über die Prüfungsunfähigkeit kann mit Kosten verbunden sein. Die versäumten Prüfungsleistungen können erst zu einem späteren Prüfungstermin nachgeholt werden.
Zum neuen Prüfungstermin ist in jedem Fall eine erneute Prüfungsgebühr fällig. Eine gleichzeitige Wiederaufnahme eines Prüfungsverfahrens und einer Wiederholung nicht bestandener Prüfungsfächer ist nicht möglich.

10. Was kostet mich die Prüfung?

Die Gebühr wird für einen Prüfungstermin erhoben und erstreckt sich auf die gesamte Prüfung. Sie richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 567 KB) der IHK Berlin und beträgt zurzeit 180,00 € für den Prüfungsteil Grundlegende Qualifikationen und 465,00 € für den Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen. Im Falle einer Wiederholungsprüfung beträgt die anteilige Gebühr für eine:
grundlegende Qualifikationen
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
60,00 €
handlungsspezifische Qualifikationen
Einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer
60,00 €
Komplexe schriftliche Prüfung, mit 180 min und mehr Prüfungsdauer
125,00 €
Mündliche Prüfung, ggf. einschl. Präsentation
140,00 €
Die Prüfungsgebühr für die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) beträgt zurzeit  200,00 €.

11. Wo erhalte ich weitere Informationen?

Für Ihre Fragen rund um diese Prüfung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter
  • Frau Julia Weide (Grundlegende Qualifikation) unter der Tel.-Nr. 030 / 31510-546 oder per E-Mail:  julia.weide@berlin.ihk.de
  • Frau Sophie Mulzer (Handlungsspezifische Qualifikationen) unter der Tel.-Nr. 030 31510-394 oder per E-Mail: sophie.mulzer@berlin.ihk.de
gern zur Verfügung.
Stand: 01/2024