Fortbildungsprüfungen

Ausbildereignungsprüfung nach AEVO

Im August 2009 trat die heute gültige Ausbilder-Eignungsverordnung in Kraft. Darin wird das Kompetenzprofil von Ausbildern und Ausbilderinnen vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und der berufs- und arbeitspädagogischen Entwicklungen beschrieben.

Was ist das Ziel der Prüfung?

Die zu prüfende Person soll in der Prüfung die Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Ausbildung nachweisen.

Wie gliedert sich die Prüfung? 

Inhalte:

  1. Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  2. Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
  3. Ausbildung durchführen
  4. Ausbildung abschließen

Ablauf:

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung werden aus allen Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben in programmierter Form (multiple choice) gestellt.
Der praktische Teil der Prüfung besteht aus der Präsentation oder aus der praktischen Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch mit einer Dauer von insgesamt höchstens 30 Minuten.
Für den praktischen Teil wählt die zu prüfende Person eine berufstypische Ausbildungssituation aus. Das Thema muss berufsbezogen und so ausgewählt sein, dass die Ausbildungssituation in einer Zeit von maximal 15 Minuten präsentiert oder durchgeführt werden kann. Das anschließende Fachgespräch dauert maximal 15 Minuten.
Benötigte Hilfsmittel müssen von der zu prüfenden Person selbst ausgewählt und mitgebracht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die praktische Prüfung in den Räumen der IHK stattfindet und keine Werkstätten zur Verfügung stehen. Die Rolle des Auszubildenden übernimmt ein Mitglied des Prüfungsausschusses. 
Bis zum Tag der schriftlichen Prüfung muss von der zu prüfenden Person ein Konzept zur berufstypische Ausbildungssituation der praktischen Prüfung vorliegen.

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden? 

Die  AEVO (PDF-Datei · 58 KB) sieht keine Zulassungsvoraussetzungen vor (z. B. Mindestalter, Beruf/Studium, Besuch eines Lehrganges etc.). 
Die IHK Potsdam ist örtlich zuständig für Prüfungsbewerber/innen, die im Kammerbezirk der IHK Potsdam ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen.

Wann sind die Prüfungstermine? 

Der schriftliche Prüfungsteil findet i. d. R. immer am 1. Dienstag im Monat statt. Der praktische Prüfungsteil erfolgt 1 - 2 Wochen danach. Dieser Termin wird Ihnen bereits in der Einladung zum schriftlichen Prüfungsteil mitgeteilt. 
Schriftliche Prüfungstermine 
Anmeldeschluss 
2024
9. Januar 2024
ausgebucht
6. Februar 2024
ausgebucht
März 2024
keine Prüfung
2. April 2024
ausgebucht
7. Mai 2024
ausgebucht
4. Juni 2024
30.04.2024
2. Juli 2024
ausgebucht
August 2024
keine Prüfung
3. September 2024
31.07.2024
1. Oktober 2024
31.08.2024
5. November 2024
ausgebucht
3. Dezember 2024
ausgebucht

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich online.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr beträgt zurzeit für beide Prüfungsteile insgesamt 102,00 EUR. 
Schriftlicher Prüfungsteil:                 
38,00 EUR
Praktischer Prüfungsteil:
64,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt weniger als 4 Wochen 
vor der Prüfung: 
(auch entschuldigtes Fernbleiben) 
51,00 EUR
Unentschuldigtes Fernbleiben:
102,00 EUR
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für die Prüfung?

Woher bekomme ich weitere Informationen? 

Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Jessica Löffler unter der Telefonnummer 0331 2786-264 oder per E-Mail aevo@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.

Welche Lehrgangsanbieter gibt es? 

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer usw. bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS)